ETW an das Kind überschreiben?

2 Antworten

Muss meine Tochter dann auch Grunderwerbssteuer bezahlen?

Was auch immer mit "überschreiben" gemeint sein soll - für die Tochter fällt keine Grunderwerbsteuer an, da sie als Verwandte in grader Linie befreit ist.

Die Frage nach der Grunderwerbsteuer wurde bereits beantwortet.

Aber hier wird es richtig Ernst:

Ich möchte die Wohnung gerne an meine Tochter überschreiben. Sie müsste dann den Restbetrag selbst finanzieren. Wie kann ich am Besten vorgehen?

Willst Du, dass Deine Tochter eine eigene Finanzierung für den Restbetrag aufnimmt oder durch einen Schuldnerwechsel in die bestehende Finanzierung eintritt? Bitte beantworten.

In jedem der beiden Fälle muss Deine Tochter ausreichende Bonität haben und für den Kreditgeber akzeptabel sein.