Ehefrau erbt ein Haus und Ehemann investiert in den Umbau mit. Was passiert bei Scheidung?

4 Antworten

Wie @Privatier59 schon richtig schrieb, es geht nicht um Erbe, sondern um Schenkung unterAuflage (Wohnrecht).

Schenkung ist das Geld, was der Ehemann in das Haus seiner Ehefrau investiert, denn das geht unmittelbar in deren Eigentum übrig.

Lösung wäre dafür ein Darlehensvertrag, ggf. mit Eintragung einer Grundschuld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

also wenn der Kredit für den Umbau auf Ehemann und Ehefrau läuft dürfte es kein Problem geben oder? oder ist mit dem Darlehensvertrag etwas anderes gemeint?

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@Hanspeter123

Ich meinte das Geld, was der Ehemann, der Ehefrau gibt. Dafür einen Darlehensvertrag.

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Explizit geht es nicht um das Haus sondern um das vom Ehemann investierte Geld. Hat er Anspruch das Geld?

Nein, sofern er sich seine Investition nicht durch Grundschuld oder Darlehensvertrag absichern liess, danken die Scheidungswillige, ihre Tochter und die Wohnungsrechtinhaber für seine Großzügigkeit.

Sein einziger Trost wäre der erhöhte Zugewinn der Eigentümerin, der entsprechende Ausgleichsforderungen im Scheidungsverfahren relativiert.

Allerdings stellt sich bei Ausgleich im Rahmen des Zugewinns auch nicht die Frage, ob und wie die Nutzungsvorteile während der Ehezeit abzugelten sind.

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Es gibt keinen Tod vor dem Tod. Deshalb kann man auch nichts erben von einer Person die noch lebt.

Was da vollzogen werden soll nennt man Schenkung.

Über Schenkung und Zugewinnausgleich ist viel geschrieben worden. Hier ein Beispiel:

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/erbschaften-und-schenkungen-im-zugewinnausgleich/11/

Die Aufwendungen des Ehemannes auf das Haus sind werterhöhend und werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Muss für die Werterhöhung vorab ein Wertgutachten erstellt werden oder ist Eröhung des Wertes ohne dieses im Nachgang nachvollziehbar

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@Hanspeter123

Es kommt doch auf den Zeitpunkt des Zugewinnausgleichs an. Niemand kann ein Wertgutachten für einen völlig unbestimmten und unbestimmbaren Tag in der Zukunft erstellen.

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nein es geht mir um die Feststellung des Wertes vor dem Umbau

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Es gibt keinen Tod vor dem Tod.

Tja, Maus müsstest du sein. Dann wüsstest du, dass das bei Katzen etwas anders ist.

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IMHO sind es gerade nicht seine Aufwendungen, etwa Arbeitstunden und Geld, das er eben auch für Mehrwertsteuer auf Materialkäufe eingesetzt hat, sondern lediglich der Zugewinn in der Wertsteigerung der Immobilie zu den Stichtagen Anfangs- und Endvermögen der im Zuge der durch Erbfolge der Ehefrau zugefallenen Immobilie.

Meint, sein Geld bekommt er so eben nicht wieder oder angerechnet; die Ehefrau hat bestenfalls höheren Zugewinn, der beim Zugewinnausgleich der Scheisungswilligen berücksichtigt oder aufgerechnet würde.

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Abgewohnt ???