Prüft Finanzamt die Mittelherkunft bei einer Immobilie gegenfalls bei Abschluß des Kaufvertrags oder bei Auflassung?

1 Antwort

Bei einer Neubauimmobilie (also Kauf des Grundstücks(-anteils) und Zahlung nach Baufortschritt, wird der Fragebogen vermutlich erst nach Fertigstellung kommen, mit den Fragen zu Eigenmittelnund Finanzierung.

Sonst meist innerhlab von 4-8 Wochen nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beim Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung wird aber die Grunderwerbssteuer schon kurz nach Abschluß des Kaufvertrags beim Notar erhoben.

Sie deuten an, die Mittelherkunft würde in Verbinbung mit der Erhebung der Grunderwerbssteuer geprüft, richtig? Dann ist es unwahrscheinlich dass weit nach der Erhebung der Grunderwerbssteuer die Mittelherkunft geprüft wird?

Danke!

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@Plowi

Nein, ich habe nur geschrieben, dass bei einem Kauf bei voller Kufpreiszahlung direkt nach dem Kauf der Fragebogen kommt.

Bei einem Kauf mit Ratenzahlung nach Baufortschritt, siehe Zitat:

Bei einer Neubauimmobilie (also Kauf des Grundstücks(-anteils) und Zahlung nach Baufortschritt, wird der Fragebogen vermutlich erst nach Fertigstellung kommen, mit den Fragen zu Eigenmitteln und Finanzierung.
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