Wohnungsanteil abtreten für Baukindergeld?

3 Antworten

Der Schenkungsteuerfreibetrag vom Kind zu den Eltern beträgt nur 20.000,-€ die Steuer wäre dann 30 bis 50%, je nach Wert der Schenkung.

Bei teilweisem Kauf fällt keine Grunderwerbsteuer an, da gerade Linie. Das Geld muss aber auch nachweisbar fliessen.

Und auch ich lese, dass der genannte anteilige Immobilienbesitz ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld darstellt, auch wenn es gar nicht möglich ist, diesen zu nutzen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.onlinebrokervergleich.org/ratgeber/steuern/schenkungssteuer/&ved=2ahUKEwjz-IvO5s_hAhUCYVAKHXunCq0QFjAEegQIARAB&usg=AOvVaw03l35Pguj9zgbJACZROpwL

Wieder so ein sinnloser Link

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Der Schenkungsteuerfreibetrag vom Kind zu den Eltern beträgt nur 20.000,-€ die Steuer wäre dann 30 bis 50%, je nach Wert der Schenkung.

Der Freibetrag ist richtig, der Steuersatz falsch, denn Eltern sind Steuerklasse 2 und nicht 3. Also 15 % und bei höheren Summen mehr.

Ausserdem ist es hier, nicht notwendig, denn der Grundbesitzanteil wird nicht zu eigenen Wohnzwecken, oder zur Vermietung genutzt.

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@wfwbinder

Danke für die Antwort.

Heißt das meine Mutter muss auch keine Schenkungssteuer bezahlen, wenn sie weiterhin dort wohnen bleibt?

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@wfwbinder

Ich glaube Dir und Rat2010 natürlich, aber bei der KfW lese ich dies:

" Ich besitze eine Immobilie, die ich wegen eines eingetragenen Nießbrauchs nicht selber nutzen oder vermieten kann. Erhalte ich für eine neue Immobilie zur Selbst­nutzung Baukinder­geld?

Nein. Denn unabhängig davon, ob Sie die Wohnimmobilie selber nutzen, vermieten oder ein Nießbrauch­recht darauf besteht, sind Sie bereits Eigentümer einer Wohn­immobilie. Damit erfüllen Sie nicht die Förder­bedingung des Erst­erwerbes und können kein Baukinder­geld beantragen."

"In diesem Fall erhalten Sie kein Bau­kindergeld. Dies gilt auch für Immo­bilien, die Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben oder für die Sie einen Eigentums­anteil besitzen".

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/

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@Andri123

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres und Heimat zu finden:

Ist bereits Eigentum an selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld grundsätzlich ausgeschlossen.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bauen-wohnen/baukindergeld/faqs-baukindergeld.html

Die Wohnung, die die Mutter nutzt ist weder vermietet, noch wird sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

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@wfwbinder

Habe gerade mit der KfW telefoniert und die Dame meinte, dass ich wegen meinem Immobilienbesitz kein Baukindergeld beantragen kann :(

Aber wie ist das nun mit der Schenkungssteuer? Fällt die jetzt wenigstens weg?

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@Papapaddi

Das kann ich nicht sagen, ohne den Wert der Immobilie zu kennen.

Wenn die Immobilie 200.000,- Wert ist, dann ist Dein Anteil 50.000,-. Abzüglich Freibetrag 20.000,-, wären 30.000,- zu versteuern und bei 15 % wären es 4.500,- Euro Schenkungssteuer.

Aber ich würde an Eurer Stelle die Verkaufslösung wählen, weil die für alle steuerfrei ist.

Interessant ist übrigens, dass Du ein Telefonat mit der KfW als ablehnenden Bescheid ansiehst.

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@wfwbinder

Wenn er etwas gestalten will/muss, geht das ja nicht rückwirkend. Entweder er verlässt sich auf die telefonische Auskunft der KfW (die sich ja auch mit den Infos auf deren Homepage deckt) und rechnet sich aus, ob Schenkungsteuer oder Baukindergeld höher sind und schenkt den Immobilienanteil an die Mutter oder verzichtet auf das Baukindergeld.

Oder er verlässt sich auf die BMI- Information, behält den Anteil an der Wohnung und guckt dann mal, wie sein Antrag beschieden wird. Dann kann er an den Tatsachen aber nichts mehr ändern.

Also mal Dein Beispiel mit 4.500,-€ Schenkungsteuer genommen. Wenn er für 2 Kinder in 10 Jahren 24.000,-€ Baukindergeld bekommen würde, wäre zweiteres besser. Also falls er sich nicht scheiden lässt, die Frau mit den Kindern auszieht oder das Haus z.B. wegen Zahlungsschwierigkeiten verkauft werden muss.

Und ja, Verkauf wäre das Beste, falls umsetzbar. Scheinverkauf aber nicht.

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@Andri123
Und ja, Verkauf wäre das Beste, falls umsetzbar. Scheinverkauf aber nicht.

Ob Schenkung, oder Verkauf, beides könnte als Umgehungstatbestand gesehen werden, um an das Baukindergeld zu kommen.

Aber ich denke, man kann es vertraglich sicher bekommen.

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@wfwbinder

Also soll er einen guten Steuerberater aufsuchen, nicht?

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@Andri123

Oder einen guten Rechtsanwalt.

Es geht um tausende von Euros und dem Frager reicht eine telefonische Auskunft der KfW.

Die Frage einer Verkaufslösung ist in der Hauptsache eine Organisations- und Formulierungsfrage.

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Hindernis wäre es, wenn die Wohnung der Mutter entweder selbst genutzt oder vermietet wäre.

Sie ist vermutlich weder das eine noch das andere.

Also kein Problem!

So sieht es nicht aus - Du bewohnst doch Deinen Anteil nicht.