Wie kann mein Vater seine Eigentumswohnung übertragen?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Schenkung 100%
Immobilien übertragung kind 0%
Eigentumswohnung 0%
Finanzierung 0%
steuerliche Vorteile 0%
Freibeträge 0%
Grundbucheintrag 0%

2 Antworten

Schenken tut man zu Lebzeiten. Erben kann man erst im Todesfall. Das ist ja als Abgrenzung klar genug.

Der Freibetrag bei der Schenkung von einem Elternteil an ein Kind beträgt 400.000 Euro. Der an ein Schwiegerkind nur 20.000 Euro. Da ist ja wohl klar, wen man als Begünstigen einsetzen sollte.

Bei Schenkungen und Erbfällen fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Grundsteuer hingegen hat jeder Grundstückseigentümer zu zahlen und das auch noch in jedem Jahr.

Das Finanzamt berät nicht, es treibt Geld ein.

Bei einer Schenkung ist nicht so ganz verständlich, welche Rolle eine finanzierende Bank spielen soll. Schenkung gegen Zahlung nennt man nämlich bekanntlich Kauf.

Und ein Notar berät nur im Rahmen seines Auftrags. Eine Fortbildungseinrichtung ist der nicht.

Und bei Dr.Gockel sind Millionen von Beiträgen zur Immobilienschenkung zu finden. Was braucht man da noch ein Berater?

"Das Finanzamt berät nicht, es treibt Geld ein" - gut, dass das ein Scherz ist.

Die Beitreibung ist eine der vielen Aufgaben.

Eine davon ist die Auszahlung von Geld.

Nicht dazu gehört die Beratung.

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Hallo Privatier,

zuerst vielen dank für dein Antwort,

zahlt man für Grundbuch Eintrag und Grunderwerbssteuer zusätzlich, wenn noch meine Frau mit im Grundbuch steht?

Wie lange muss man Grundsteuer zahlen, bis zum Auszahlen der Immobilie oder weiter?

Danke für weitere Antworten.

mfg

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@sotun57

Grundsteuer ist an das Eigentum des Grundstücks gebunden. Solange ich eine Immobilie habe., zahle ich für diese Immobilie Grundsteuer.

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@wfwbinder

Hallo wfwbinder,

zahlt man die Schenkungssteuer einmal oder monatlich?

Muss man zusätzlich mit Notarkosten rechnen?

danke für deine Antwort.

mfg

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@sotun57

SChenkungssteuer zahlt man, wenn man etwas geschenkt bekommen hat, nachdem man die Schenkungssteuererklärung abgegeben hat und der Schenkungssteuerbescheid gekommen ist.

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Schenkung
  1. Wenn er schenkt, so nennt man das die Übertragung mit der warmen Hand (unter Lebenden) im Gegensatz zur Übertragung mit der kalten Hand (nach dem Tod, vererben).
  2. keinerlei steuerliche Vor- und Nachteile, ausser das Gesamtvermögen des Vaters was Du mal bekommst wäre über 400.000,- da spart ihr so ERbschaft-/Schenkungssteuer, weil der Freibetrag von 400.000,- sich alle 100 Jahre erneuert.
  3. Für eine Frau 20.000,-
  4. Beratung Notar, oder Steuerberater. Wieso finanzierende Bank? Liegen auf der Wohnung noch Schulden?
  5. Dein Vater sollte nicht an die Schwiegertochter verschenken. erstens ist der Freibetrag viel kleiner, daher kostet es Schenkungssteuer und wenn, was Euch erspart bleiben soll, eine Trennung passiert, wirst Du fluchen, wenn Deiner Frau die halbe Wohnung gehört. An Eure Kinder geht es später so, oder so.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Alle 100 Jahre" hätte wohl nicht mal Joopi Heesters geschafft:)))

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@Andri123

Ich wollte ja nur sehen, ob einer aufpasst. ;-) :-)

Natürlich alle 10 Jahre.

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Vor allem Anmerkung 5: ein Volltreffer.

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Hallo wfwbinder,

danke dir für dein Antwort, wie wird der Schenkungssteuer gerechnet, wieviel Prozent muss sie zahlen und ist das eine Einmalzahlung. wenn mein Frau einen Freibetrag von 20.000 Euro hat.

Auf der Wohnung sind noch Restschuld von 60.000 Euro.

Zum Freibetrag 400.000 Euro:

Angenommen schenkt mir mein Vater eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro, müsste ich dann keine Schenkungssteuer zahlen, weil mein Freibetrag nicht überschritten ist. Was passiert mit dem Rest von Freibetrag?

Ist es für uns günstiger, wenn mein Vater zunächst mir als sein Kind seine Immobilie schenkt und ich als Kind einen Anteil später auf meine Frau übertrage?

Danke für deine weitere Antworten.

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@sotun57
  1. Wenn Dir Dein Vater etwas für 200.000,- schenkt, kann er Dir in den folgenden 10 Jahren noch etwas für 200.000,- schenken, oder vererben, ohne das Steuer anfällt.
  2. Die Schwiegertochter zahlt bei angenommenen Wert 260.000,- - 60.000,- Belastung = 200.000,- 1/2 an die Schwiegertochter 100.000,- - 20.000,- Freibetrag = Wert des Erbes 80.000,- * 20 % 16.000,- Euro.
  3. Wenn Du alles geschenkt bekommst und schenkst 1/2 an die Ehefrau weiter = keine Schenkungssteuer.
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@wfwbinder

Guten morgen wfwbinder,

danke für deine Antwort, das war sehr hilfreich.

Was ich nur befürchte ist, ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit (2 Jahre) bis Ende 2020 und Pflegegeld 316 Euro.

Eine Verlängerung laut deutsche Rentenversicherung für Rente wird es geben.

Pflegegeld ist unbefristet.

Bekomme zusammen etwa 1.500 Euro.

Meine Frau arbeitet noch morgens sozialversicherungspflichtig und nachmittags auf 450 Euro Basis. Es kommen noch gute 1.000 Euro hinzu.

Muss man bei der Immobilien übertragung das bei der Bank mitteilen oder haben die damit nichts zum tun? Zahle auch selber die monatlichen Raten.

Danke dir für weitere Antworten.

Gruß

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