Kann ich meine Immobilie auch an Kind "schein"verkaufen um Afa zu maximieren?

5 Antworten

Derselbe Effekt wie bei der unmittelbaren Schenkung der Immobilie kann sich schon deswegen nicht einstellen weil es den Freibetrag bei der Schenkungsteuer nur alle 10 Jahre gibt und der ist dann aufgebraucht.

Verborgen bleiben kann die Geldschenkung dem Finanzamt nicht, denn da besteht die Pflicht, diese Schenkung zu erklären bei der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle.

Im übrigen wird bei Erwerb von Immobilien wohl fast immer nach der Herkunft des Kaufpreises gefragt. Ich habe selber bei einer Immobilienschenkung erlebt, daß solche Fragen gestellt wurden. Da ich nicht getrickst habe natürlich folgenlos.

Ob das bei der von Dir ins Auge gefaßten Konstruktion auch folgenlos bleibt, steht abzuwarten. Wenn Ihr Pech habt, gilt das als Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und der ganze Aufwand war vergebens.

Wo genau ist der "Schein"?

Man kann Kindern oder auch Ehegatten Geld schenken, man kann ihnen auch Darlehen gewähren.

Man kann ihnen auch Immobilien verkaufen.

So lange man das nicht zu Preisen macht, die den Fiskus benachteiligen (dann kommt ein §42 AO ins Spiel (missbräuchliche Gestaltung)), ist das ein ganz normaler Verkauf. Mit allen Konsequenzen, die so ein Kauf auch in der Zukunft haben kann. Zum Schein ist da nichts.

Ja das ist möglich.Das Geld muss nur wirklich zwischen den Beteiligten fließen und der Preis muss realistisch sein.

Ich hoffe, ihr rechnet vorher alle damit in Betracht kommenden Kostenpositionen durch, z.B. auch die Notarkosten, die sich nach dem Gegenstandswert des Kaufvertrages richten.

Ferner erinnere ich an § 42 AO, der eure Konstruktion ins Leere laufen lässt, sobald das Finanzamt auf die tatsächlichen Wertverhältnisse aufmerksam wird.

Und woher kommt der Wert?