Miteigentumsanteil an Schwester übertragen?

4 Antworten

Mein Ansatz wäre ein anderer:

Aus welchem Grund kommst Du alleine für alle Fixkosten auf? Wenn Schwester schon den (ideell) höheren Anteil hat, dann soll sie auch einen entprechenden Betrag übernehmen.

Also Schwester gegenüber Rechnung aufmachen und Anteil fordern. Macht sie es nicht - auch im Ausland gibt es Vorgehensweisen gegen säumige Schuldner. Und falls es EG-Ausland ist, dann kannst du sogar einen "Europäischen Zahlungsbefehl" von Deutschland aus veranlasen.

Danke an alle für die Antworten.

Zum Thema der Teilungsversteigerung habe ich mich beim Fachanwalt erkundigt. Es besteht sehr viel Auwand für wenig Erfolg und das bei langer Laufzeit, da man div. Botschaften und Auslandsvertretungen anschreiben muss.

Der Lösungsansatz, über Rechnung den Anteil einzufordern, habe ich so noch nicht in Betracht gezogen. Würde das bedeuten, dass ich ihren Anteil entsprechend auch einklagen könnte?

Sry, ich kenne mich da gar nicht aus...

Übermalen kann man seine 25% sicherlich, das geht dann bestimmt auch ohne Malermeister.

Aber was ist mit "überschreiben" gemeint?

Eine Übertragung kann entgeltlich (Kauf/Verkauf) oder unentgeltlich (Schenkung) erfolgen. Für beides benötigt man auch die Annahme des Käufers bzw. Bschenkten. Wie soll das gehen ohne dessen Zustimmung?

Auch wenn Du es ausschließt, die Teilungsversteigerung ist die einzige Möglichkeit Deine Schwester an den Verhandlungstisch zu zwingen und Dich von den laufenen Unkosten zu befreien.