Rückführung ins Privatvermögen?

2 Antworten

Ja. Restbuchwert abschreiben und zum Verkehrswert entnehmen. Die Differenz ist Gewinn, der zu versteuern ist.

kannst du.

nur wird das Finanzamt etwas dagegen haben.

Grundstücke und Gebäude sind mit dem Teilwert anzusetzen.

Viel Spaß beim Diskutieren mit dem Finanzamt