Hallo Foristi,
ein lockerer Bekannter und ehemaliger Geschäftspartner will seine freiberufliche Beratertätigkeit altersbedingt zum Jahresende aufgeben und endgültig nach Mallorca gehen.
Er hat die ganzen Jahre hindurch per E/Ü-Ermittlung seinen Gewinn ermittelt, ordnungsgemäß USt berechnet und abgeführt.
Er hat selbst die Buchhaltung geführt. Sein "Büro" beschränkte sich auf einen Telefonanschluß, einen Laptop und einen Drucker, sowie ein Handy - kein Kfz im Betriebsvermögen. Betriebliche Rückstellungen gibt es auch nicht. Angestellte gab es nicht - eine klassische Einmann-GbR also.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wie soll er nun vorgehen? Dem Finanzamt formlos (?) mitteilen, dass er seinen Betrieb zum Jahreswechsel aufgibt? Umsatzsteuervoranmeldung zum 10 01.2015 einreichen und Jahresumsatzsteuermeldung für 2014 erstellen und ebenfalls im Januar 2015 einreichen?
Seine Büroausstattung ist schon längst abgeschrieben, steht also mit je 1 € im Anlageverzeichnis. Diese Ausstattung will er in sein Privatvermögen übernehmen, da die Geräte zu alt sind um sie noch zu verkaufen. Laptop und Drucker sind über 5 Jahre alt. Das Handy ist noch älter.
Wie soll er einen Wert dafür ermitteln? Muss er das überhaupt oder gilt der "Buchwert"?
Da ich kein Steuerberater bin und davon wirklich keine Ahnung habe, stelle ich hier diese Frage natürlich auch aus eigenem Interesse - schließlich werde ich in ein paar Jahren in eine ähnliche Situation geraten. ... Mallorca reizt mich nämlich auch als Ruhesitz ...;-)