Mit Grundsicherung Haus vermieten?

4 Antworten

Sobald du Vermögen hast musst du es einsetzen. ICh frage mich warum DU und dein Bruder erben. Eigentlich erbst dein Vater, erst wenn der stirbt die beiden Brüder.

Am besten verzichten die Sozialempfänger in der Familie und der der arbeitet erbt das Haus. Oder seit ihr alle Sozialhilfeempfänger ?

Wäre die Größe angemessen dann könnte der der drin lebt es auch behalten. Und würde trotzdem Hilfe bekommen.

Aber egal wie du es darstellen willst: Du erbst ein Vermögen und hast es einzusetzen.

Mein Vater wurde damals schon ausbezahlt und hat auf sein Erbe verzichtet. Mein Bruder bekommt nur Bafög und damit könnte der nichtmal normale Miete zahlen. Ich wär die einzige, die das Haus annehmen könnte. Ich will bzw. kann auch nicht in dem Haus wohnen. Der Notar meinte, es gäbe wohl eine Möglichkeit, dass ich mit Grundsicherung die Miete zweckgebunden behalten darf, wollte mir aber nicht sagen wie. Er meinte, ich solle das mit einem Anwalt besprechen. Ich habe nur gehofft, dass hier vielleicht jemand Ahnung davon hätte und ich mir den Gang zum Anwalt sparen kann :/

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@Jessy85

Die Miete wird nicht dein Problem sein, sondern die Verwertung des Vermögens. Raten könnte man dir nur wenn man die Umstände wüsste.

Ihr seid lustig: ein Vermögen erben und weiter von Sozialleistungen leben geht eben nicht

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Ich denke auch, dass du dir das insgesamt gut überlegen solltest.

Zur Grundsicherung hat HilfeHilfe schon ausreichend geantwortet.

Selbst wenn das irgendwie klappen sollte, würdest du deinem kleinen Bruder ein lebenslanges Wohnrecht einräumen? Über welchen Zeitraum reden wir denn hier, 50 Jahre? Das kannst du doch gar nicht überblicken, was in dieser Zeit in deinem Leben passiert.

Außerdem klingt das so, als ob dein Vater beim Erbe leer ausgehen wird. Was ist denn, wenn er seinen Pflichtteil geltend macht? Hat er vielleicht auch noch Geschwister, die das auch machen könnten?

Mein Bruder ist 23, er würde also warscheinlich noch eine ganze Weile dort wohnen bleiben. Er studiert derzeit noch und das dauert wohl noch 2, vllt 3 Jahre. Danach sollte er sich aber um die Finanzierung des Hauses kümmern, sofern alles klappt. Mein Vater hat damals schon das Erbe ausgeschlagen und hatte dafür Geld bekommen. Geschwister hat er keine.

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Zu Lebzeiten kann man nicht erben, also ist es eine Schenkung Deiner Oma an Dich. Durch das junge Alter Deines kleinen Bruders und das eingetragene Wohnrecht wird sich der Wert der Schenkung deutlich verringern, zumal das Haus ja noch ein Sanierungsfall ist. Das Amt für Grundsicherung wird Dich erst dann auffordern, das Haus zu veräußern, wenn Du es saniert hast, denn vorher sollte es nach deiner Schilderung nahezu unverkäuflich sein. Die Mieteinnahmen werden zudem dazu führen, dass Diene Grundsicherung wegfällt oder gekürzt wird. Mit welchem Geld Du dann das Haus sanieren willst ist mir ein Rätsel.

Meine Oma ist leider vor kurzem verstorben, deswegen. Jetzt kam erst die Nachricht, dass ein Testament wohl hinterlegt wurde. Das Haus wurde vor ein paar Jahren mal von einem Gutachter mit 63000€ bewertet. Das Grundstück ist übrigens nur gepachtet, also Erbbaurecht. Nur das Haus ist Eigentum. Gibts da nicht irgendwelche Freibeträge, welche ich nicht verkäufen müsste?

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@Jessy85

Gibt es meines Wissens nicht. Wenn im Testament kein Wohnrecht vorgesehen ist, dann wird es schwierig dieses nun auch ins Grundbuch zu bringen, denn damit würdest Du Dich als Erbe und Grundhilfeempfänger selbst verarmen und so kann das Amt auf Rückabwicklung bestehen. Man hätte zu Lebzeiten der Großmutter hier sich gut beraten lassen sollen.

Wenn das Testament gültig ist und noch nicht veröffentlicht wurde, dann kannst Du ja auch noch fristgerecht das Erbe ausschlagen. Dann ginge das Haus an Deinen Vater und Deinen Bruder und weil die beiden es selbst bewohnen käme man um einen Verkauf herum und es bliebe in der Familie.

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Hallo !

Ich würde dir raten vieleicht mal einen Anwalt zu fragen.

Es gibt verschiedene Gründe bei Grundsicherung wie man Vermögen behalten kann.

Wie gut verstehst du dich mit Bruder u. Vater ?

Wie du schreibst wohnst du ja da auch nicht.

Ihr solltet euch vieleicht untereinander einigen wie Ihr das mit dem Geld macht, damit es auch für die Sanierung ohne bei dir anzurechnen verwendet werden kann.

Liebe Grüße

Ich habe schon einen Termin gemacht bei einem Anwalt für Sozialrecht, aber der ist erst in ca 2 Wochen und ich bekomm nachts kein Auge mehr zu. Mich stresst das unheimlich, weil ich Angst habe, das alles weg sein könnte. Mit meinem Bruder verstehe ich mich sehr gut, mit meinem Vater sagen wir ganz gut. Das Problem ist, mein Bruder kann mit seinem Bafög keine Miete zahlen und mein Vater ist schon in Rente und bekommt es mit Grundsicherung aufgestockt.

Mein Vater meinte, ich solle einfach allen Nießbrauch geben, damit wäre das Haus so gut wie unverkäuflich. Weil keiner das wohl kaufen würde dann. Nur selbst wenn es theoretisch so wäre, hätte ich halt das Problem mit der Miete. Normal vermieten geht auf keinen Fall, so wie der Zustand des Hauses ist.

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@Jessy85

Wenn Ihr euch gut versteht wird es da keine Probleme geben. Dann denke ich könnt Ihr das mit dem Geld anders regeln. Der Anwalt wird dich dahingehend gut beraten. Weg ist auf alle Fälle nichts. :-)

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