Werden Steuern bei einem Neubau auf einem Privatgrundstück geltend gemacht?

5 Antworten

Ich hoffe, dass man den Kern der Frage verstehen kann: die beiden Häuser sollen entfernt und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt werden.

Leider "Nein," denn den Kern der Frage hat @EnnoWarMal herausgearbeitet. War irgendetwas dieser Immobilien in einem Betriebsvermögen.?

 Spekulationssteuer fällig ?.

Garantiert nein, denn mangels eines "Spekulationssteuergesetzes" gibt es in Deutschland auch keine Spekulationssteuer.

Was möglich wäre, wäre ein Gewinn, der gem. § 23 EStG der Einkommensteuer unterliegt.

Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater

Eine interessante Frage.

Wenn mann so mindestens eine halbe Million für die Erstellung von 6 Wohnungen aufwenden will, ist es dann sinnvoll 500,- - 1.500,- Euro (1-3 Promille davon) aufzuwenden, um eine steuerlich optimale Gestaltung zu erlangen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt. 

Bei dem langen Text fehlt hier die wichtigste Information:

Von wem? Von den Eigentümern selbst oder von Fremden? Denn hiervon hängt es doch ab, ob das Grundstück B Vermögensverwaltung ist oder ob es Betriebsvermögen ist.

Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D

Bei dieser Konstellation und Interessenlage ist die Vermeidung eines Steuerberaters die sicherste Methode, Geld zu verbrennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du Immoblien vermietest kannst du du Aufwendungen absetzen. Sonst nicht. Es reicht nicht das man SIe mal vermietet hatte.Das gilt für Sanierung ebenso wie bei einem Neubau

Solange es keinen Eigentümerwechsel der Grundstücke gibt fallen da keine Steuern an.

Waren Sie Grundstücke mal Betriebsvermögen, sollte man es dabei belassen. Sonst fallen Steuern an wenn man die nun privatisert.

Versuchs mal klarer zu erklären

  1. Wem gehören die Grundstücke (Betriebsvermügen)
  2. Wer baut
  3. Wer nutzt nach Bau die Höuser, bzw die Wohnungen

Wenn es warm vererbt werden soll. Würde ich die Grundstücke aus dem Betreibsvermögen durch die Kinder herausverkaufen. Zieht man die Abrisskosten ab, werden die Grundstücke - nie wieder so wertlos. Nach dem Bau ist alles wertvoller.

wfwbinder  08.07.2018, 13:49

Entschuldige bitte, aber Deinen Beitrag halte ich für verwirrend und ausserdem im Einzelfall falsch.

Waren Sie Grundstücke mal Betriebsvermögen, sollte man es dabei belassen. Sonst fallen Steuern an wenn man die nun privatisert.

Ja, kann sein, aber wenn man dann betrieblich baut und einzelne Einheiten verkauft, ist garantiert zu versteuern und es kommt ggf. noch der nicht verrechenbare Teil der Gewerbesteuer dazu.

Da wäre die Entnahme der nicht so werthaltigen Einheiten ggf. besser.

Insgesamt aber ein Sachverhalt der in allen Feinheiten aufgedröselt werden muss.

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Wenn du Immoblien vermietest kannst du du Aufwendungen absetzen. Sonst nicht.
Es reicht nicht das man SIe mal vermietet hatte

EnnoWarMal  08.07.2018, 10:50

Also ich kann auch Aufwendungen absetzen, wenn ich ein Grundstück nicht vermiete.

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topbaugutachter  08.07.2018, 13:37
@EnnoWarMal

Krümelmonster: Jetzt hab ihr das Wort Gegenteil gelernt und nächste Woche lernen wir den Buchstaben W

Aber klar, wenn man ein Arbeitszimmer hätte kann man auch was absetzen

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correct  08.07.2018, 16:48
@topbaugutachter

Jetzt lernen wir erstmal den Buchstaben 0. Der gleicht einer Null - was dem Wahrheitsgehalt Deiner Antwort nahe kommt.

Immobilien stehen oft leer - sind also nicht vermietet.

Dennoch können Ausgaben hierfür "abgesetzt" werden.

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topbaugutachter  08.07.2018, 19:05
@correct

Wenn Sie zum Zwecke der "Vermietung" leer steht JA
Private Häuser die aus Spaß an der Freunde leer stehen kann man nicht absetzen.

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