Werden Steuern bei einem Neubau auf einem Privatgrundstück geltend gemacht?
Hallo zusammen,
ich befinde mich in folgender Situation: Die Kredite für 2 nebeneinander liegende,bebaute Grundstücke wurden letztes Jahr abbezahlt. Auf Grundstück/Haus A wohnen derzeit meine Eltern. Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt. Die obere Etage von Gebäude B, wurde als Wohnobjekt freigegeben. Beide Objekte wurden bis Ende 2017 vermietet.
Die Mietverträge wurden, wegen Mietrückständen, gekündigt. Nun kam die Idee, die Häuser zu sanieren, um das Eigenheim schöner zu gestalten und mehr Interessenten für Gebäude zu genieren. Da es sich jedoch um Altbau(1925) handelt, sind Sanierungsaufwendungen für die beiden Gebäude, alles andere als rentabel.
Aus diesem Grund wollen wir unternehmerisch handeln und kalkulieren, ob es sinnig ist, die beiden Gebäuden, die auf Grundstück A&B liegen, zu entfernen, um dort ein Mehrfamilienhaus zu platzieren. Nun zum Kern meiner Frage:
Grundsätzlich gilt, soweit ich es richtig verstanden haben sollte, dass keine Steuern anfallen, falls das Haus/Gebäude sich seit 10 Jahren im eigenen Besitz befindet, oder man selbst dort für einige Perioden gewohnt hat. Da sich jedoch die Beschaffenheit ändert bzw. man die Gebäuden durch ein Neubau-Wohnungen ersetzen will, ändern sich ja die Beschaffenheit. Wie sieht es steuerlich nun aus, wenn man bspw. 3 Wohnungen veräußern möchte und 3 Wohnungen selbst nutzen möchte. Werden hier Steuern geltend gemacht? Wenn ja welche? Über jegliche Antworten wäre ich sehr dankbar! Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D
5 Antworten
Ich hoffe, dass man den Kern der Frage verstehen kann: die beiden Häuser sollen entfernt und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt werden.
Leider "Nein," denn den Kern der Frage hat @EnnoWarMal herausgearbeitet. War irgendetwas dieser Immobilien in einem Betriebsvermögen.?
Garantiert nein, denn mangels eines "Spekulationssteuergesetzes" gibt es in Deutschland auch keine Spekulationssteuer.
Was möglich wäre, wäre ein Gewinn, der gem. § 23 EStG der Einkommensteuer unterliegt.
Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater
Eine interessante Frage.
Wenn mann so mindestens eine halbe Million für die Erstellung von 6 Wohnungen aufwenden will, ist es dann sinnvoll 500,- - 1.500,- Euro (1-3 Promille davon) aufzuwenden, um eine steuerlich optimale Gestaltung zu erlangen?
Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt.
Bei dem langen Text fehlt hier die wichtigste Information:
Von wem? Von den Eigentümern selbst oder von Fremden? Denn hiervon hängt es doch ab, ob das Grundstück B Vermögensverwaltung ist oder ob es Betriebsvermögen ist.
Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D
Bei dieser Konstellation und Interessenlage ist die Vermeidung eines Steuerberaters die sicherste Methode, Geld zu verbrennen.
Für die Formulierungsfehler entschuldige ich mich! Ich hoffe, dass man den Kern der Frage verstehen kann: die beiden Häuser sollen entfernt und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt werden. Spekulationssteuer fällig ?.
Wenn du Immoblien vermietest kannst du du Aufwendungen absetzen. Sonst nicht. Es reicht nicht das man SIe mal vermietet hatte.Das gilt für Sanierung ebenso wie bei einem Neubau
Solange es keinen Eigentümerwechsel der Grundstücke gibt fallen da keine Steuern an.
Waren Sie Grundstücke mal Betriebsvermögen, sollte man es dabei belassen. Sonst fallen Steuern an wenn man die nun privatisert.
Versuchs mal klarer zu erklären
- Wem gehören die Grundstücke (Betriebsvermügen)
- Wer baut
- Wer nutzt nach Bau die Höuser, bzw die Wohnungen
Wenn es warm vererbt werden soll. Würde ich die Grundstücke aus dem Betreibsvermögen durch die Kinder herausverkaufen. Zieht man die Abrisskosten ab, werden die Grundstücke - nie wieder so wertlos. Nach dem Bau ist alles wertvoller.
Entschuldige bitte, aber Deinen Beitrag halte ich für verwirrend und ausserdem im Einzelfall falsch.
Waren Sie Grundstücke mal Betriebsvermögen, sollte man es dabei belassen. Sonst fallen Steuern an wenn man die nun privatisert.
Ja, kann sein, aber wenn man dann betrieblich baut und einzelne Einheiten verkauft, ist garantiert zu versteuern und es kommt ggf. noch der nicht verrechenbare Teil der Gewerbesteuer dazu.
Da wäre die Entnahme der nicht so werthaltigen Einheiten ggf. besser.
Insgesamt aber ein Sachverhalt der in allen Feinheiten aufgedröselt werden muss.
Wenn du Immoblien vermietest kannst du du Aufwendungen absetzen. Sonst nicht.
Es reicht nicht das man SIe mal vermietet hatte
Krümelmonster: Jetzt hab ihr das Wort Gegenteil gelernt und nächste Woche lernen wir den Buchstaben W
Aber klar, wenn man ein Arbeitszimmer hätte kann man auch was absetzen
Jetzt lernen wir erstmal den Buchstaben 0. Der gleicht einer Null - was dem Wahrheitsgehalt Deiner Antwort nahe kommt.
Immobilien stehen oft leer - sind also nicht vermietet.
Dennoch können Ausgaben hierfür "abgesetzt" werden.
Wenn Sie zum Zwecke der "Vermietung" leer steht JA
Private Häuser die aus Spaß an der Freunde leer stehen kann man nicht absetzen.
Wetten, dass ich auch "private Hauser" "absetzen" kann?
Also ich kann auch Aufwendungen absetzen, wenn ich ein Grundstück nicht vermiete.