Zweites Beleihungsobjekt, Kosten für Löschung bestehender Grundschuld wo abziehbar?
Ich habe eine ETW gekauft, diese soll vermietet werden. Mein Vater hat auf seinem MFH welches zu 2/3 selbst genutzt, zu 1/3 vermietet wird eine Grundschuld für meine Finanzierung abgetreten. Auf dem Objekt ist eine weitere vorrangige Grundschuld eingetragen, welche zur Konditionsverbesserung gelöscht werden soll. Die Kosten für Notar und Grundbuchamt liegen hierbei bei über 1400,-. Wer kann diese Kosten steuerlich absetzen? Ich, der die Grundschuld zur Finanzierung braucht, oder mein Vater, auf dessen Immobilie die Grundschuld eingetragen ist. Die Kosten werden von der Person bezahlt, welche die Kosten absetzen kann.
Weitere Frage wäre, gelten die Kosten als Werbungskosten?
2 Antworten
Was @Franzl0503 schreibt ist erstmal genau richtig.
Aber wenn Du die Kosten von Deinem Konto bezahlst und bei Rückfragen die Begründung lieferst, bin ich trotzdem der Ansicht, dass dies bei Dir als Kosten durchgehen kann.
Natürlich kann sich das Finanzamt auch auf den standpunkt stellen, das es in erster Linie um Schulden Deines Vaters handelt, aber eine Chance von 50:50 gibt es auf jeden Fall.
Kostenschuldner ist derjenige, der die Löschung beantragt hat (§ 22 GNotKG u. a. ), also der Objekteigentümer. Auf ihn lauten auch die Rechnungen des Notars und des Grundbuchamts.
Im übrigen: Kosten von ca. 1.400 € fallen üblicherweise bei der Löschung eines Grundpfandrechts von immerhin ca. 1,4 Mio € an (Notar 756,--, GA 635,-- €).