Kann ein Hausverkäufer den Kaufpreis nach Notartermin noch ändern?
Betrifft Bekannte von mir: in einer Kleinanzeige war eine Wohnung angeboten, die extrem unter den marktüblich Preis lag.
Schnell zur Besichtigung, es gibt hektisch zu. Verhandlungen flogen hin und her, letztendlich war sich keiner sicher, was vereinbart wurde. Egal war ein echtes Schnäppchen.
Rechtsordenlich wurde ein Notar beauftragt, der Vertrag ging per Post zu und 14 Tage später fand die Beurkundung statt.
Kurz vor Übergabe bestand der Verkäufer auf 20 tsd Euro in bar, so sei es schließlich vereinbart ( zusätzlich zum Notar Vertrag)
Daran kann sich der Käufer nicht erinnern. Die 20 tsd sollten angeblich eine Prämie sein, das er den Zuschlag bekommt.
Angeblich sei die Prämie unter Zeugen vereinbart worden.
Muss da nun gezahlt werden?
4 Antworten
Solltest du trotz alledem auf das Anliegen des Verkäufers eingehen, achte besonders darauf, dass es wegen der höheren Gegenleistung einer notariell beurkundeten Änderung des Kaufvertrags bedarf.
- Vertrag ist Vertrag
- Wäre so eine Barzahlung vereinbart worden, wäre der Notarvertrag Falschbeurkundung.
Auch eine Maklerprovision wird aoft aufgenommen, aber das sollte man nicht tun. denn es erhöht die Kosten.
Aber alles was man zaht um in den Besitz der Immobilie zu kommen, gehört hinein. Auf jeden Fall jede Zahlung an den Verkäufer.
Das was nicht für die Immobilie gezahlt ist, kann man gesondert erwähnen, damit es nicht der Grunderwerbsteuer unterworfen wird.
Also z. B. "der Kaufpreis beträgt 300.000,-, davon sind 10.000,- für die Einbauküche und 1.000,- Euro für die Einbauregale." Damit würde Grunderwerbsteuer nur noch für 289.000,- fällig.
20.000,- das man kaufen darf ist doch nichts anderes als 20.000,- Extrakaufgeld. Eine Provision, wäre es nur, wenn das Geld ein Dritter bekommt.
Natürlich nicht - wozu gibt es denn einen Vertrag.
Man lasse den mal mit den angeblichen Zeugen aufmarschieren - schon steht er im Regen.
Und wenn es tatsächlich Zeugen gibt? Wie gesagt, aufgrund des niedrigen Kaufpreises war da ziemlich viel los usw. Es kann sogar tatsächlich sein, das so eine Forderung in den Raum geworfen wurde. Der Käufer jedoch hat es evtl nicht gehört
Ja und, bei Grundstücksgeschäften gilt immer noch das vom Notar festgehaltene - sonst bräuchte man den ja nicht.
Wenn man den Kaufvertrag aufmerksam liest, wird es sogar einen Hinweis geben, dass es keine weiteren Verpflichtungen gibt. Es gilt der Kaufvertrag.
Da war ein Verkäufer, der - vermutlich nicht nur den Staat - betrügen wollte, etwas dumm.
Erfahrene Betrüger... (ich helfe doch keinen Betrügern!)
Er ist jedenfalls um 20 T€ ärmer, weil er einen Fehler gemacht hat. Wenn du es darauf ankommen lassen willst, kannst du warten, ob er den Rechtsweg beschreitet.
Mancher Richter wird den Fehler, den er gemacht hat, auch dann bestrafen, wenn er einen Zeugen bringt.
Hätte das denn tatsächlich im Notarvertrag stehen müssen? Hat ja nichts mit den Kaufpreis zu tun, sollte bar als Prämie gezahlt werden, ähnlich wie eine maklerprämie, nur mehr halt