Zählt der Notartermin oder der Zahlungstermin?

3 Antworten

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Verkaufs (notarielle Beurkundung), nicht der Zahlung. Wenn Ihr allerdings die Wohnung ausschließlich oder zumindest im Jahr des Verkaufs und den 2 Kalenderjahren davor selbst genutzt habt, dann gibt es keine "Spekulationsfrist". Der Verkaufsgewinn bleibt steuerfrei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ArturMainz  21.12.2020, 09:23

Das mit den 2 vorausgegangen Jahren habe ich bislang immer noch nicht verstanden... Wenn man - meine ich- das Haus selbst bewohnt und benutzt hat, dann kann man doch auch paar Monate nach Eintug schon steuerfrei verkaufen, ohne die 2 Jahre abwarten zu müssen.

Oder sehe ich es falsch?

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Ich bin mir auch sicher, dass das Datum des Kaufvertrages zählt, und nicht der Eigentumsübergang o.ä.. Als Mitleserin hier.

natürlich der Notartermin.

sonst könnte jemand sein Haus nach 2 Jahren verkaufen und den Zahlungstermin 8 Jahre vordatieren.