Zählt der Notartermin oder der Zahlungstermin?
Wir wollen unsere Wohnung verkaufen. Wichtig ist aus ("Spekulations-") steuerlichen Gründen, dass dies erst ab 2021 geschieht. Wir sind nun am überlegen, welche Möglichkeiten wir haben den Verkauf schon vorher abzusichern.
Ich habe von Freunden erfahren, dass diese den Notartermin deutlich (9 Monate) vor dem Zahlungstermin (und entsprechender Grundbuchänderungen) für ihr Haus hatten. Was ist denn in so einem Fall für die Steuer relevant? Der Notartermin oder der Zahlungseingang/ Grundbucheintrag?
Hat jemand Erfahrungen oder Ideen hierfür? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhilft...
3 Antworten
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Verkaufs (notarielle Beurkundung), nicht der Zahlung. Wenn Ihr allerdings die Wohnung ausschließlich oder zumindest im Jahr des Verkaufs und den 2 Kalenderjahren davor selbst genutzt habt, dann gibt es keine "Spekulationsfrist". Der Verkaufsgewinn bleibt steuerfrei.
Das mit den 2 vorausgegangen Jahren habe ich bislang immer noch nicht verstanden... Wenn man - meine ich- das Haus selbst bewohnt und benutzt hat, dann kann man doch auch paar Monate nach Eintug schon steuerfrei verkaufen, ohne die 2 Jahre abwarten zu müssen.
Oder sehe ich es falsch?
Ich bin mir auch sicher, dass das Datum des Kaufvertrages zählt, und nicht der Eigentumsübergang o.ä.. Als Mitleserin hier.
natürlich der Notartermin.
sonst könnte jemand sein Haus nach 2 Jahren verkaufen und den Zahlungstermin 8 Jahre vordatieren.