Geschwister auszahlen: Grunderwerbssteuer/Gebühr Grundbuch?
Unsere Mutter ist im Frühjahr verstorben und somit haben wir drei Schwestern (A, B und C) gemeinsam unser Elternhaus geerbt.
Wir haben uns schnell darauf geeinigt, dass A das Haus übernimmt und B und C auszahlt. Es war leider nicht möglich dies gleich im Rahmen des Erbantritts umzusetzen, so dass im Grundbuch nun der Eintrag als Erbengemeinschaft von A, B und C erfolgt ist.
Nun stellt sich uns die Frage, ob hier Grunderwerbssteuer anfällt (A ist ja schon Miteigentümerin) und ob für die Änderung im Grundbuch Gebühren erhoben werden.
3 Antworten
Der Vorgang ist nach § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz von der Besteuerung ausgenommen.
Es fällt also keine an.
Wir machen das mit einer Abschichtung, google mal ob das auch geht wenn man das Grundbuch bereits geändert hat.
Während die grundbuchliche Eigentumsänderung aufgrund des Erbnachweises gerichtskostenfrei war, ist sie nach der Erbauseinandersetzung nicht.
Das mit dem Grundbuch hatte ich mir nach meinen Recherchen schon gedacht.
Die Gebühr kann man dann wohl nicht umgehen. Vom Amtsgericht wurde uns erklärt, dass auf jeden Fall erst die Erbengemeinschaft im Grundbuch stehen muss, bevor es auf einen der Erben allein umgeschrieben werden kann.