Geschwister auszahlen: Grunderwerbssteuer/Gebühr Grundbuch?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vorgang ist nach § 3 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz von der Besteuerung ausgenommen.

Es fällt also keine an.

Wir machen das mit einer Abschichtung, google mal ob das auch geht wenn man das Grundbuch bereits geändert hat.

Während die grundbuchliche Eigentumsänderung aufgrund des Erbnachweises gerichtskostenfrei war, ist sie nach der Erbauseinandersetzung nicht.

Anonyma666 
Fragesteller
 27.06.2019, 12:06

Das mit dem Grundbuch hatte ich mir nach meinen Recherchen schon gedacht.

Die Gebühr kann man dann wohl nicht umgehen. Vom Amtsgericht wurde uns erklärt, dass auf jeden Fall erst die Erbengemeinschaft im Grundbuch stehen muss, bevor es auf einen der Erben allein umgeschrieben werden kann.

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