Eigentümer will Haus wegen Tod der Ehefrau verkaufen. Erbschein erforderlich?

2 Antworten

Woher soll der Notar wissen, ob die Ehefrau ihren Mann nicht enterbt hat? Die Todesurkunde ist absolut nichtssagend bezüglich der Erbverhältnisse.

Diese müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden und das behördlich bestätigt.

Top. Genau, entweder notariell beurkundetes Testament, oder Erbschein.

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Da ich selber (grob) von so einem Thema betroffen bin, dazu folgendes. Wenn jemand ein privates Testament findet, muss er es beim Amtsgericht (Nachlassgericht) einreichen. Nach Eröffnung aller Testamente und/oder Erbverträge erhält man ein Eröffnungsprotokoll. Damit kann man dann das Grundbuch berichtigen lassen. Auf dem Protokoll, das ich habe, steht alletdings, dass man bei privatem Testament einen Erbschein braucht. Ansonsten, gemessen an älterem Fall meiner Familie, hat man uns gesagt, dass man einen Erbschein nur fürs Ausland braucht. Ansonsten reicht beglaubigte Abschrift Testament plus Sterbeurkunde. Der Notar wird wissen, ob es geht