Ausgleichszahlung / Übertragung bestehender Grundbucheintrag?

2 Antworten

Das ist ein stinknormaler Kauf und du zahlst natürlich auch Grunderwerbsteuer. Du kaufst praktisch der Ex ihren Grundstücksanteil ab. Mit einer "Ausgleichszahlung" hat das nichts zu tun, wie auch?

Es ist ein notarieller Kaufvertrag zwischen Dir und der Ex erforderlich und nicht die Bank, sondern der Notar gibt diesen Vertrag dann an das Grundbuchamt zum Vollzug.

Aus der Frage und dem geschilderten Sachstand geht nicht hervor, welche Rolle "die Bank" hier hat. Also kann ich nur vermuten, dass der Kaufpreis finanziert und für "die Bank" eine Grundschuld eingetragen wird. Auch das veranlasst der Notar.

Weitere Infos mangels fehlender Schilderung nicht möglich.

Die Grundbucheintragung erfolgt, wennm dann nur über einen Notar. Und der macht einen normalen Kaufvertrag. Über die Bank erfolgt die Abbezahlung eines Kredits, ob die dich in den Kredit lässt oder deine Sinderzahlung annnimmt. Muss man mit denen klären, auf jeden Fall werden die die Sonderzahlung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung nehmen.

Voher mal durchrechnen "wieviel bereits bezahlt ist" !