Vater im Heim Haus übernehmen?
Guten Tag, mein Vater ist seit einem Monat in einem Pflegeheim untergebracht. Er möchte gerne das sein Haus in Familienbesitz bleibt. Auf der Immobilie ist seinerseits noch eine Restschuld vorhanden, nun würde ich diese übernehmen oder mit einem neuen Kredit ablösen (je nachdem was die bank mir vorschlägt was besser wäre).
nun meine Frage:
es würde sich laut Anwalt um eine gemischte Schenkung handeln, kann das Sozialamt von mir verlangen das Haus zu veräußern oder, sobald überschrieben, forderungen mir gegenüber geltend machen?
vielen Dank!
mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Solche Schenkungen können auch 10 Jahre rückwirkend zurück abgewickelt werden.Also kauf es Ihm ab für den Betrag der Schulden und etwas mehr, die darauf lasten. Tilgung und Zinsen sind beim (Familien-)Einkommen anrechenbar beim Sozialamt (bei den 100.000).
Aber was das Sozialamt betrifft sind doch gerade gesetzliche Änderungen im Gang.
Zuzahlungen zu Heimunterbringungen sollen ja nur noch geleistet werden, wenn über 100.000€ Jahreseinkommen vorhanden sind. Ist das Gesetz schon durch?
Wenn nicht läuft es alles nach dem alten Gesetz.
Man kann aber nicht im Ernst davon ausgehen, dass das Sozialamt die teilweise Schenkung übersehen wird. Da werden garantiert Verkehrswertgutachten bzw. Werteinschätzungen von Maklern verlangt werden.
Der Tip "Zahl ein bißchen mehr als den Restschuldbetrag" macht ja die gemischte Schenkung nicht zu einem reinen Kauf. Das Sozialamt wird sich da nicht veräppeln lassen. Der Fall kommt ja nun auch nicht so selten vor, und viele pflegebedürftige Menschen möchten gerne ihr erarbeitetes Vermögen lieber an Kinder weitergeben, anstatt es für Heimkosten zu verbraten. Das ist aber gesetzlich so nicht vorgesehen.
Was hat denn der Anwalt dazu gesagt?
Das Sozialamt wird auf eine Rückabwicklung der Schenkung verzichten, wenn der Beschenkte die anfallenden nicht gedeckten Kosten übernimmt.
Wenn man die nicht gedeckten Heimkosten kennt sollte man sich überlegen, das Haus zu einem angemessenen Preis zu kaufen, damit es keine gemischte Schenkung mehr darstellt. Damit erhält der alte Herr erst einmal wieder vermögen zum Bezahlen der Heimkosten und wenn dann das Vermögen aufgebraucht ist wird der Staat auf Antrag die fehlenden Kosten übernehmen.
Ja ab 01.01.2020 tritt ein Gesetz in kraft das den Elternunterhalt so regelt dass Kinder mit einem Einkommen unter 100.000€ nicht finanziell belangt werden können. Vielen dank für die Antwort!