Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

2 Antworten

Hat Euch die Vermieterin angegeben wer in die Wohnung einziehen will, bzw. den Eigenbedarf begründet? Ihr könnt natürlich der Kündigung widersprechen, damit gewinnt Ihr erstmal Zeit. Sollte der Sohn, oder ein naher Verwandter einziehen wollen, sucht besser nach einer anderen Wohnung. So schnell geht das in München wohl kaum. Geht zum Mieterschutzverein, rate ich Euch dringend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern die Kündigende das erforderliche berechtigte Interesse, meint denjenigen Familienangehörigen oder Angehörigen ihres Haushalts, für den sie eure Wohnung benötigt, konkret benannt hat, dringt diese Eigenbedarfskündigung dem Grunde und der Frist nach durch :-O

Der angespannte Wohnungsmarkt in Müchen gibt ebensowenig ein Härtefall her wie der Umstand, dass der Vormieter deine Mutter war, die dort seit 1996 gemietet hat.