Wohnen in Neuseeland, arbeiten in Deutschland, was ist besser als Freiberufler oder Angestellter behandelt zu werden?

Ich habe evtl. die Moeglichkeit Arbeit fuer eine deutsche Firma von Neuseeland aus zu verrichten. Neuseeland und Deutschland haben ein DBA. Ich habe nicht vor in absehbarer Zeit nach Deutschland zu ziehen und lebe hier schon seit einigen Jahren, habe also meinen staendigen Wohnsitz in Neuseeland, bin aber Deutsche Staatsangehoerige. Nun habe ich ein paar Fragen:

  • Werden mir in diesem Fall Deutschland Steuern automatisch abgezogen?
  • Wenn ja, kann ich etwas dagegen tun (z.B. ein Formular ausfuellen)?
  • Wenn ja, und ich kann nichts dagegen tun (s.o.), wie hoch sind die zu zahlenden Steuern und muss/kann ich in D eine Steuererklaerung abgeben?
  • Gibt es einen stuerlichen Unterschied, wenn ich als Freiberufler oder Angestellter arbeite und was ist sinnvoller, wenn ein Unterschied besteht?
  • Macht es evtl. Sinn eine Firma aus steuerlichen Gruenden in D zu gruenden statt als Freiberufler oder Angestellter zu arbeiten?

Vielleicht kann mir jemand in einfachem Deutsch einen kurzen Rat geben, denn ich habe im Internet recherchiert und da war von Abgeltungswirkung, Veranlagung etc. die Rede und das sagt mir leider ueberhaupt nichts.

Es waere gut, wenn auch kurz angemerkt wuerde, ob die Loesung/en fuer meinen Arbeitgeben auch gut ist oder nicht, denn ich moechte, dass eine Win-Win Regelung gibt, um eine Entscheidung zu treffen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Ausland, Freiberufler, Steuern, Angestellte
Nutzung Privat-KFZ für Fahrten zum Kunden + Mobilitätspauschale des Arbeitgebers - Versteuerung?

Folgender Sachverhalt:

Ich arbeite im Außendienst und fahre jährlich ca. 30tkm. Davon sind 18tkm privat und 12tkm geschäftlich -> Fahrten zum Kunden.

Zusätzlich zu meinem Bruttogehalt erhalte ich eine "Mobilitätspauschale" in Höhe von 900 Euro pro Monat von meinem Arbeitgeber. Diese Mobilitätspauschale wird automatisch jeden Monat komplett versteuert.

Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2017 abgegeben und erhielt die Nachricht vom Finanzamt, dass die Fahrtkosten/Dienstreisen in Höhe von 30cent/km (12tkm*0,3 Euro = 3600 Euro) nicht anerkannt werden, da die Leistungen des Arbeitgebers (meine Mobilitätspauschale in Höhe von 12*900 Euro=10800 Euro) gegen gerechnet werden.

Sprich (Beispielrechnung):

  • Bruttogehalt: 5100 Euro
  • Mobilitätspauschale: 900 Euro
  • Gesamt Brutto: 6000 Euro

Meine Frage:

Ist die Aussage des FA korrekt oder ist es nicht so, dass ich ein Anrecht auf die Werbungskosten habe, da ich die Mobilitätspauschale des Arbeitgebers bereits versteuere? Es heißt doch "Leistet der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Benutzung seines Privatfahrzeugs für betriebliche Fahrten eine pauschale Vergütung für einen bestimmten Zeitraum, so handelt es sich hierbei stets um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Erstattung weder die Anzahl noch die Fahrstrecken der tatsächlich ausgeführten Fahrten berücksichtigt werden."

Besten Dank & VG,

Johannes

Steuern, Kilometergeld, Pauschale
Suchmaschinen-Auswerter, Gewerbe anmelden?

Guten Tag,

Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Job, da bin ich auf ein Jobangebot gestoßen, bei dem ich als independent contractor arbeiten würde, also als freier/unabhängiger Arbeitnehmer. Ich darf mir meine Zeiten einteilen, wie ich möchte, aber mind. 10 Std. pro Woche. Da ich zur Zeit ausbildungssuchend bin, bzw. meine Wartesemester für mein Studium sammele, käme die Gelegenheit sehr gut. Ich muss bei meiner Tätigkeit Suchmaschinenergebnisse auswerten, aber auch Webseiten auf Expertise, Authorität und Vertrauenswürdigkeit überprüfen (Internetrecherche). Die Firma liegt übrigens in Amerika.

Soweit, wie ich es verstanden habe, müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden, da ich selbständig und gewerblich handle. Es ist keine freiberufliche Tätigkeit. Ich werde auf jeden Fall unter 400€ im Monat bleiben, damit bleibe ich weiterhin familienversichert und auch Steuern würden nicht auf mich zukommen, oder? Ich bleibe ja unter 9.000 Euro (Steuerlicher Freibetrag, Einkommensteuer) , sowie bei der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung, 17.500€).

Somit zu meinen Fragen. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welche Form des Gewerbes (nicht eingetragenes Einzelunternehmen?)? Welche Klassifizierung passt am ehesten (Ich würde auf 63.99.0 tippen, das wäre dann "Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen")? Gäbe es vielleicht Probleme mit einer Scheinselbständigkeit? Wenn ja, was könnte passieren?

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Haus zurückschenken um Baukindergeld beantragen zu können?

Hallo alle zusammen

Zum Sachverhalt:

Meine Eltern haben ihren Kindern Geldgeschenke gemacht und mir Ihre Immobilie überschrieben/geschenkt im November 2017.

In dem Haus wohnen Aktuell meine Eltern (79,70) mit Wohnrecht im EG und wir (Meine Schwangere Frau 33 unsere 2 bereits gebohrenen Kinder 6,4 und Ich 34) im OG. Nun wollen wir Anfang 2019 Bauen. Ein Haus mit einer Einliegerwohnung.

Nun sind die Richtlinien für das Baukindergeld erschienen und dort steht das man bei Neukauf oder Neubau bei der Baugenehmigung kein weiteren Immobilieneigentum besitzen darf.

Nun besitzt unser Haushalt zwar eine Wohnimmobilie aber mit eingetragenem Wohnrecht. Die Immobilie kann zurückgefordert werden wenn meine Eltern in Notlage kommen in den nächsten 10 Jahren.

Wert der Immobilie im Vertrag steht 250.000 €

Wieso ich das Unfair finde:- Wir haben bei Bauantrag eine Immobilie die wir auch erst in 2 oder 10 Jahren bekommen hätten da wir nicht viel von haben wegen dem Wohnrecht.- Andere bekommen zB 1 Tag nach Bauantrag auch Immobilie geschenkt und dazu auch noch das Baukindergeld. Stichtag in unserem Fall ist nur der Tag wo der Bauantrag genehmigt wurde.

Meine Fragen:

  1. Was können wir tun das Ich nicht mehr (mindestens 1 Tag) im Grundbuch stehe?Haus wieder an Eltern schenken oder an Eltern für geringe Summe verkaufen?
  2. Wieviel Schenkungssteuer müssten wir zahlen wenn ich das Haus zurückschenke und später (nach 2 Monaten wieder zurück geschenkt bekomme) Eltern haben 40.000 und ich 800.000 € Freibetrag?
  3. Wenn ich das Haus an meine Eltern für 150.000 € verkaufe. Müssten sie tatsächlich diese Summe an mich bezahlen? Wer kontrolliert das?
  4. Beim Wert von 250.000 € und Wohnrecht für meine Eltern ist die Immobilie ja weniger Wert? Zurückschenken wäre der Wert weniger? somit weniger Schenkungssteuer?
  5. Gibt es andere Lösungen?

DANKE

erbrecht, Steuern, Wohnrecht auf Lebenszeit
Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

Ich bin Außendiensttechniker, genauer gesagt Haustechniker bei einem Kunden meines Arbeitsgebers. Normalerweise zahlt mir der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale von 6 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, die gesondert vom Bruttoarbeitsgehalt ausgezahlt wurde. Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Seit der Haustechnikerstelle zahlt man mir nun mit meinem Gehalt zusammen eine „feste Spesenpauschale“, die unglücklicherweise zusammen mit dem Bruttogehalt versteuert wird. Somit entfällt die monatliche, gesondert und abzugsfrei gezahlte Verpflegungspauschale. Zudem ist bei der Steuererklärung erstmals ein Nachzahlbetrag entstanden.

Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? Ist das überhaupt möglich?

Ich fahre täglich mit einem Dienstwagen (keine 1%-Regelung) zum Kunden und zurück. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich in unserer Hauptverwaltung keinen Arbeitsplatz und somit dort auch keine erste Tätigkeitsstätte besitze. Die erste Tätigkeitstätte wäre dann ja nun eigentlich der Kunde des Arbeitgebers , da ich diesen täglich, und auch NUR diesen Kunden, anfahre, oder? Greift da jetzt eine Entfernungspauschale? 

Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Außendienst
Mit Grundsicherung Haus vermieten?

Hallo zusammen :)

Ich, 33, beziehe Grundsicherung und könnte jetzt von meiner Oma ein Haus alleine erben. Mein Vater und mein kleiner Bruder wohnen in dem Haus. Mein Bruder würde auf seinen Erbteil verzichten, wenn ich ihm dafür zusichere, dass er lebenslanges Wohnrecht bekommt und ich mit den Mieteinnahmen, welche ich von ihm und unserem Vater erhalten würde, das Haus fertig baue und saniere. Es ist derzeit eine ziemlich große Baustelle (kein Fußboden drin, Heizung geht nicht, Wände müssen verputzt werden, Garten muss gemacht werden etc.)

Das Problem ist, das Amt würde meiner Kenntnis nach aber die Miete als Einkommen anrechnen auf meine Grundsicherung. Und weil ich nicht in dem Haus wohne, müsste ich dies so oder so verkaufen, oder? (Ich will nicht dort einziehen wegen Schwierigkeiten mit meinem Vater)

Die Frage, die sich mir stellt ist: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Mieteinnahmen z.B. durch einen Vertrag mit meinem Bruder so regeln kann, dass das Amt mir dies nicht als Einkommen anrechnen kann und dass ich das Haus auch nicht verkaufen muss? Weil ich durch den Erbverzicht meines Bruders dann z.B. vertraglich daran gebunden wäre bezüglich Miete und nicht verkaufen dürfen.

Ich hoffe, ich konnte dies halbwegs verständlich erklären. Ich weiß echt nicht weiter :(

Vielen Dank im Vorraus!

Lieben Gruß

Jessy

Einkommensanrechnung, Erbe, Grundsicherung, Haus, Immobilien, Mietvertrag, Vermietung.

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