Nutzung Privat-KFZ für Fahrten zum Kunden + Mobilitätspauschale des Arbeitgebers - Versteuerung?

2 Antworten

Erstmal ist deine Rechnung falsch. Wenn du bei den Werbungskosten das Jahr betrachtest, musst du das bei dem, was du Mobilitätspauschale nennst, auch tun, und dann sind wir nicht bei 900, sondern bei 10.800.

Sodann ist die Fragestellung müßig. Es kann doch nun egal sein, ob bei der Berechnung der ganze Arbeitslohn als Bruttolohn hergenommen wird und dann 3.600 Euro Reisekosten als Werbungskosten abgezogen werden oder ob gleich der um 3.600 Euro niedrigere Arbeitslohn herangezogen wird.

Es sind übrigens auch nicht 0,3 Cent pro Kilometer, sondern 30.

Ich verstehe die Antwort nicht.

Hier ist doch die Frage, ob 3.600 EUR Reisekosten als Werbungskosten angesetzt werden können oder nicht. Ich habe die gleiche Auffassung wie der Fragesteller und wundere mich über die Zurückweisung des FA. Da die 900-EUR-Pauschale vollversteuert ist - und nicht etwa nur mit 15% Lohnsteuer im Sinne eines pauschalierten Fahrtkostenzuschuss - sollte diese doch einfach gesagt als Mehr-Brutto aufs Gehalt kommen. Und hat dann hinsichtlich der Reisekosten keinerlei Bewandnis.

Vlt. kann ein Experte noch einmal Licht ins Dunkel bringen, da ich demnächst vor dem gleichen Problem stehe. Ich werde 2 Tage pro Woche an einem anderen Standort arbeiten. Gem. Sozialplan meines AG werden 36 Monate mit einer Pauschale von 500 EUR bezuschusst. Diese wird ausdrücklich individuell, also vollversteuert ("Sie können diese Kosten dann über die Entfernungspauschale absetzen"). Natürlich werde ich die beiden Tage als Auswärtstätigkeit in der Steuererklärung angeben. Daher erwarte ich, die tatsächlichen Fahrtkosten (werde Fahrtenbuch führen etc.), erstattet zu bekommen. Diese sind sogar deutlich höher der Bruttobetrag der Pauschale.