Zur Fristwahrung reicht es ja, ein Schriftsück vorab per Fax zu übermitteln und anschliessend dasselbe Schriftstück per Post zu schicken. Es gilt dann das Eingangsdatum des Fax zur Fristwahrung.
Wie ist es nun, wenn mein Fax nicht durchgeht und ich daher den Brief einscanne und als Anhang einer Mail versende? Meine Unterschrift ist ja trotzdem ersichtlich, da müsste doch dasselbe gelten?
Und nein, es geht nicht um einen Widerspruch per Email, es wurde ja schon das Dokument mit meiner Unterschrift übermittelt.