Nach Wasserschaden alte Küche reparieren oder neue Einbauen?

7 Antworten

Warum meinst Du denn überhaupt, für den Schaden aufkommen zu müssen? Und wenn ja, warum zahlt nicht Deine Versicherung?

Jedenfalls würde ich als Vermieterin eher Abstand davon nehmen, eine Einbauküche zu kaufen und mit zu vermieten, denn dann bist Du in der Pflicht zur Reparatur bei späteren Verschleissfällen etc..

Wenn Du es trotzdem machen willst, müsstest Du eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschliessen oder den Mietvertrag beidseitig ändern.

Die Kosten würde ich dann so kalkulieren, dass zukünftige, spätere Reparaturen inbegriffen sind. Also, wenn man die 4.000 Euro auf 10 Jahre Abschreibung kalkuliert (das wären 33 Euro pro Monat) würde ich mindestens 50 Euro an Mieterhöhung vertraglich vereinbaren. Die Mieter können sich ja selbst überlegen, was ihnen lieber ist. Entweder selbst investieren oder die erhöhte Miete zahlen.

Es fehlen halt wieder mal die wesentlichsten Angaben für eine vernünftige Antwort.

Wasserschaden - wer ist dafür verantwortlich - der Vermieter oder der Mieter?

Beinhaltet der Mietvertrag die Einbauküche oder gehört diese dem Mieter?

Da es sich in jedem Fall um eine Instandsetzung handelt kann keine Mieterhöhung vorgenommen werden, egal wer Eigentümer der Küche ist. Und das ist unklar, da es nicht im Mietvertrag festgehalten wurde.

Wenn Du jetzt eine neue Einbauküche zur Mietsache hinzufügst, dann müßte dies in einem Zusatz zum Mietvertrag festgehalten werden und der Mieter dieser Änderung auch zustimmen.

Was interessiert Dich denn ein Schaden an einer Küche, die Dir nicht gehört?

Du schreibst doch selbst, dass sie nicht Teil des Mietvertrages ist, damit ist sie nicht mitvermietet und deshalb Eigentum der Mieter. Wo diese sie herhaben ist irrelevant.

Es ist also ausschliesslich Angelegenheit der Mieter, hier eine Lösung zu finden.

Was Du natürlich machen kannst, in Absprache mit den Mietern eine neue Küche einbauen zu lassen und sie als Nachtrag zum jetzigen Mietvertrag in die Mietsache mit aufnehmen. Ab dann bist natürlich Du für defekte Teile und Geräte verantwortlich.

In Abhängigkeit mit der kalkulierten Nutzungsdauer (i.d.R. 10 Jahre) zum Anschaffungswert kannst Du den monatlichen Betrag berechnen, um welchen Du dann die monatliche Miete erhöhen kannst. Das ist dann ebenfalls Teil des Nachtrags zum Mietvertrag.

Vater hat sie wohl vor 22 Jahren nicht in den Vertrag aufgenommen, da sie zu dem Zeitpunkt schon alt war.

Nur kurze Nachfrage: Gibt es ein Übergabeprotokoll von damals mit Erwähnung der Küche?

Warum meinst Du denn überhaupt, für den Schaden aufkommen zu müssen? Und wenn ja, warum zahlt nicht Deine Versicherung?

Die Versicherung übernimmt den Wasserschaden schon, den Spüleschrank erneuern und die Küche wieder einbauen, der Preis für den Aufwand liegt auch bei annähernd 4000 Euro, da wäre es meiner Meinung rausgeworfenes Geld.

 Nur kurze Nachfrage: Gibt es ein Übergabeprotokoll von damals mit Erwähnung der Küche?

Das ist eine gute Frage , die Unterlagen sind beim Hausverwalter der mein Bruder ist, muss ich nachschauen