Buchhaltung von Ausgaben über Freelancer-Plattform "Upwork"?

Hallo zusammen,

als Freiberufler in Deutschland kaufe ich über die Online-Platform upwork.com Dienstleistungen ein. Upwork hat seinen Firmensitz in Kalifornien. Die von mir beauftragen Freelancer, die für mich via Upwork arbeiten sind auf der ganzen Welt verstreut. Hier ein Beispiel:

Ich beauftrage einen russischen Designer eine Änderung an einem Logo vorzunehmen. Dafür erhält er 50 Dollar. Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto an Upwork. Nachdem die Arbeit abgeschlossen ist, zahlt Upwork das Geld an den Freelancer aus. In meinem Kundenkonto bei upwork befinden sich danach vier verschiedene Dokumente. Es handelt sich um ein und die selbe Dienstleistung! Jedes Dokument hat eine eigene „Rechnungsnummer“. Diese vier Dokumente habe hier mal aufgeführt.

https://bit.ly/2UYv1W9

Hier meine Fragen:

1. Da auf diesen vier Dokumenten keine 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist, habe ich bislang für diese Rechnungen auch nie Vorsteuer angemeldet. Ist das korrekt?

2. Welches dieser vier Dokumente ginge überhaupt als gültige Rechnung auf dem Deutschen Markt durch? Was sollte quasi abgeheftet und jederzeit griffbereit sein?

3. Nun bei der Buchhaltung frage ich mich, wie und ob ich diese Dienstleistungen als Ausgaben verbuchen kann. Welches Sachkonto kommt in Frage?

Ich bin selbst Freelancer. EKR03

Ich danke allen herzlich für die Unterstützung!

Freiberufler, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Was passiert, wenn Investoren in Firmen einsteigen?

Hallo,

sagen wir, die XYZ GmbH hat 3 Gründer mit je 33%. Sie ist noch relativ klein und verfügt über wenig Kapital. Nun kommt ein Angebot, dass ein großer Investor gerne 31% der Firmenanteile haben möchte und bietet im Gegenzug 100.000€ Kapital.

Szenario 1:
Die drei Eigentümer besprechen sich und sind soweit einverstanden. Der Investor erhält seine 31%, dafür haben die 3 Gründer nun "nur noch" je 23% der Firma.

Szenario 2:
Der erste Gründer ist nicht einverstanden und weigert sich, Anteile abzugeben. Kann man ihn dazu zwingen, welche abzugeben? Oder er weigert sich, aber die beiden anderen Gründer geben je 15% ab. Würde es dann dennoch funktionieren?

Szenario 3:
Zwei Gründer weigern sich, den großen Investor als Investor zu akzeptieren, da er in der Vergangenheit "böse Dinge" getan hat (was auch immer). Nun könnte der dritte Gründer aber aussteigen und seine Anteile abgeben. Das wäre für den Investor aber unpraktisch, da die beiden Gründer ihn in wichtigen Entscheidungen stets überstimmen könnten, oder (33% vs 66%)?

Was passiert bei Seed-Runden wo etwas Kapital aber von vielen Personen/Unternehmen eingesammelt wird? Werden die Anteile dann "fair" (je nach Investment) aufgeteilt oder gibt es hierfür spezielle Verträge?

Ich kenne mich noch nicht so mit solchen Investmentrunden aus, frage mich aber ständig, wie es eigentlich funktioniert, dass Geld eingesammelt wird, aber man dennoch gerne einen ordentlichen Anteil als Gründer behalten will. Bei Aktien wäre das natürlich viel einfacher zu erklären, aber in zB GmbH etwas schwieriger.

Investition, Beteiligung

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