Suchmaschinen-Auswerter, Gewerbe anmelden?
Guten Tag,
Ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Job, da bin ich auf ein Jobangebot gestoßen, bei dem ich als independent contractor arbeiten würde, also als freier/unabhängiger Arbeitnehmer. Ich darf mir meine Zeiten einteilen, wie ich möchte, aber mind. 10 Std. pro Woche. Da ich zur Zeit ausbildungssuchend bin, bzw. meine Wartesemester für mein Studium sammele, käme die Gelegenheit sehr gut. Ich muss bei meiner Tätigkeit Suchmaschinenergebnisse auswerten, aber auch Webseiten auf Expertise, Authorität und Vertrauenswürdigkeit überprüfen (Internetrecherche). Die Firma liegt übrigens in Amerika.
Soweit, wie ich es verstanden habe, müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden, da ich selbständig und gewerblich handle. Es ist keine freiberufliche Tätigkeit. Ich werde auf jeden Fall unter 400€ im Monat bleiben, damit bleibe ich weiterhin familienversichert und auch Steuern würden nicht auf mich zukommen, oder? Ich bleibe ja unter 9.000 Euro (Steuerlicher Freibetrag, Einkommensteuer) , sowie bei der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (Kleinunternehmer-Regelung, 17.500€).
Somit zu meinen Fragen. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, welche Form des Gewerbes (nicht eingetragenes Einzelunternehmen?)? Welche Klassifizierung passt am ehesten (Ich würde auf 63.99.0 tippen, das wäre dann "Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen")? Gäbe es vielleicht Probleme mit einer Scheinselbständigkeit? Wenn ja, was könnte passieren?
4 Antworten
- Gewerbeanmeldung = ja
- keine Einkommensteuer = ja
- Kleinunternehmerregelung = nein
Die Kleinunternehmerregelung hat bei Auslandsumsätzen sowieso keine Auswirkung. Wenn Du die Regelbesteuerung wählst, zahlst Du auch keine Umsatzsteuer, weil der Auftraggeber in den USA sitzt, aber Du hast aus den Kosten den vollen Vorsteuerabzug.
Das wird interessant, wenn Du z. B. ein neues Notebook kaufst. Die Umsatzsteuer aus der Rechnung kommt vom Finanzamt zurück.
Also in der steuerlichen Erfassung keine Kleinunternehmerregulung wählen?
Was bedeutet das denn genau mit der Umsatzsteuer? Ich kann die Umsatzsteuer bei einem Notebook, das ich für die Tätigkeit benötige, zurückbekommen?
Und Scheinselbständigkeit? Ich arbeite so gesehen ja nur für eine Firma, die mir die Aufträge stellt und mich bezahlt. Ich habe aber die Freiheit, Aufträge abzulehnen. Ich wäre dann ja eigentlich SV-pflchtig, da die Firma ja aber keinen Sitz in Deutschland hat und sich nicht um die Steuern/Abgaben kümmert, müsste ich mich doch, so gesehen, darum kümmern, oder?
Ist das eine Anzeige, in welcher so oder sinngemäss steht:
All candidates are required to take and pass a qualification exam before becoming a Search Engine Evaluator. There are three parts to the exam: a theoretical component and two practical components. Supplied study materials can be used during the exam.
Dann kannst Du damit rechnen, für das "qualification exam" erst einmal Gebühren für "Supplied study materials" zu zahlen.
Denn das ist das eigentliche Geschäftsmodell.
Ne, bei dem Test wurden die öffentlichen Google Quality-Rater Guidelines verwendet, auf die jeder zugreifen kann
Der WfWBinder hat dir alles schon beantwortet. Aber noch ein Nachtrag dazu: Ja, du musst einen Gewerbeschein haben aber die Kleinunternehmerregelung "befreit" dich von NICHTS. Du bist weiterhin verpflichtet jährlich deine Gew.St.erklärung und ESt-Erklärung zu machen. Aber du musst eben nicht Umsatzsteuern abführen und eine monatliche USt-Voranmeldung einreichen. Aber da der Auftraggeber in den USA sitzt fiele auch das weg.Nachteil ist, du kannst keine Vorsteuer von deinen Umsätzen, die du in Deutschland von deutschen Auftraggebern erhälst abziehen. D.h. Wenn du Einkäufe für dein Unternehmen machst, bekommst du als Kleinunternehmer die MwSt nicht erstattet vom Finanzamt. Ausserdem gibt es da noch die Sozi-Abgaben und schau doch mal nach in dem Einkommenssteuergesetzbuch - Verzeichnis der Katalogberufe) ob nicht Software-Tester auch als Freier Beruf durchginge. Dann entfiele für dich die Gewerbesteuerpflicht komplett und auch ein Gewerbeschein weil du dann FERIBERUFLER wärst. Lediglich Einkommenssteuererklärung bliebe dir als Pflicht übrig. ABER : Nachteil : Bei über 450,00 € freiberuflichem Durchschnittseinkommen bestünde evtl. Renten-bzw. Sozialversicherungspflicht. Das greift aber nur nach bestimmten Kriterien wie bspw. Lehrer oder Software-Trainer usw usw. Mach dich mal zum Profi bevor du Rechnungen in die USA schickst. Hierzu empfehel ich dir die Seite der Kanppaschaft.de Da steht das drin. Im Detail. Ich empfehle dir ferner einmal zur Handelskammer zu gehen. Die haben sehr anschauliche und informative Broschüren zu deinen Fragen. Viel Erfolg.
Erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich hatte auch erst gehofft, ob eine Einstufung als Freiberufler möglich wäre, doch passt meine Tätigkeit (leider) nicht in die Katalog-, bzw. Katalogähnlichen-Berufe. Daher muss ich ein Gewerbe anmelden.
Starte durch!! Du wirst ja keine Millionen verdienen, und das Finanzamt lässt dich sowieso, erfahrungsgemäß die ersten 4-5 Jahre sowieso in Ruhe. Und selbst wenn du eine Million verdienen wirst: Dann brauchst du das Forum nicht und kannst dir dann den besten Steuer Fachanwalt der Stadt zur Hilfe holen. ;))