Mit "Friseurleistung unzufrieden, welche Rechte habe ich?

Hallo,

ich habe mir vor genau 2 Wochen eine Haarverlängerung machen lassen. Allerdings nicht beim Friseur sondern bei jemanden anderm ( Gewerbe ist aber angemeldet).

Ich war vorher zur Beratung bei Ihr und dann wurden die Haare bestellt. Vereinbart war 100% Echthaar in meinem Haarton. Dazu wurde die Häfte angezahlt ( darüber habe ich einen schriftlichen Nachweis, sowie die Überweisungsunterlagen).

Bei der Einarbeitung fühlen sich die Haare merkwürdig an und rochen auch komisch. Mir wurde versichert das sei normal und legt sich nach dem ersten waschen. Ebenfalls wurde mir versichert ich kann mit den Haaren alles machen , auch färben, da ja Echthaar. 

Folgendes Problem nun: Die Haare haben nicht meine Farbe, lassen sich aber nicht Färben. Von einem unabhängigen Friseur wurde mir bestätigt, dass es kein 100%iges Echthaar sei, deshalb nehmen Sie keine Farbe an und krisseln beim glätten.

Das habe ich antüröich sofort rekalmiert (schriftlich) und ssie hat es beim Hersteller reklamiert.

Desweitern wurde mir von dem unabhängigen Friseur gesagt, dass sie nich ordentlich eingearbeitet wurden. Auch das habe ich schriftlich bemängelt.

Nun kommt hinzu das mir immer mehr Strähnen ausfallen und dort auch noch meine eigenen Haare wie abgebrochen dranhängen.

Bisher weigert Sie sich mir das gezahlte Geld zurück zu geben. Ich habe leider auch keine Quittung über die zweite Hälfte der Zahlung. Diese erfolge bar, nach erbrachter Leistung. Ich habe jetzt noch einen Termin bei Ihr. Kann ich Sie kostenlos entfernen lassen bevor noch mehr Haare abbrechen und kann ich mein Geld zurück fordern?

Welche Möglichekiten habe ich jetzt und wie gehe ich am Besten vor?

Vielen Dank.

Leistung
Pflichtteil unterschlagen?

In einer Familie mit drei Kindern haben die Eltern ein gemeinsames Testament gemacht, sich zu Alleinerben erklärt und das Nacherbe so geregelt, dass zwei Kinder nach Ableben des Längerlebenden etwas weniger als der Pflichtteil bekommen. Der Dritte den Rest. Der länger Lebende kann das Testament aber ändern.

Vater stirbt. Nach Absprache mit dem Steuerberater der Mutter und der Mutter hat einer der beiden Minimalerben den Pflichtteil (also 1/12; sie lebten in Gütergemeinschaft) eingefordert und bekommen. Weil der Erbteil der anderen aus etwas Geld und einigen Wohnungen bestand, von deren Miete die Mutter leben wollte - in Wirklichkeit auch aus Nettigkeit - hat sie es nicht gemacht.

Acht Jahre später trifft man sich beim Notar, weil die Mutter nicht nochmals ein Pflichtteilthema haben möchte. Es wird eine Summe vereinbart und die beiden Minimalerben sollten auf ihren Pflichtteil verzichten. Weil in der Pflichtteilsvereinbarung die Wohnungen nicht enthalten sind, gibt es beim Notar eine Diskussion darüber, wie das denn sein kann. Die Mutter erklärt, dass die Wohnungen (Vaterteil der Tochter, die keinen Pflichtteil einforderte) ja erst bei Ihrem Ableben an die Tochter gehen sollen natürlich ihr zustehen! Mit dieser vor den drei Kindern und dem Notar getroffenen Aussage, die natürlich auch alle, die nicht lügen wollen bezeugen können (sicher die Erben), unterschreibt die Tochter den Pflichtteilsverzicht.

Zwei Jahre später überschreibt die Oma die Wohnungen an ein paar Enkel. Nebenbei bei dem Notar, der auch den Pflichtteilsverzicht beurkundete. Weil das Ganze noch sehr frisch ist, kann es sein, dass sie auch nur ihr Testament geändert hat. Die, die dabei waren, sagen entweder nichts (Enkel) oder wissen es nicht so genau (Oma).

Darf ein Notar mit einer Klientin insofern gemeinsame Sache machen, als dass er bei einem Pflichtteilsverzicht gut 3/4 des Erbes "vergisst", die Mutter reden lässt und nicht auf die Rechtsfolgen hinweist?

Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?

Es geht mir nicht darum, dass jeder mit seinem Erbe machen kann, was er will (irgendwie war das ja auch beim gemeinsamen Erbe vorgesehen) oder ob Pflichtteile gerecht sind. Es geht mir nur darum, ob bei einem Vertrag, der Schriftform erfordert, beim Notar gelogen und betrogen werden kann und der Betrogene keine Chance hat, sich zu wehren.

Erbe, erbrecht, notar, Pflichtteil, Betrug oder nicht
Geldtrasnfer?

Hallo,

mein Frage ist über den Geldtransfer Geschäft (oder Geschäftliche Geldtransfer).

Zwischen Iran und DE oder EU gibt es leider kein Bankverbindung das Privatkunden kann einfach aus dem Iran nach DE (und umgekehrt) Geld Transferieren.

Auch wenn ich etwas kleines Geld (z.B. 300,0 euro) für ein Bekannte von mir wem möchtet Medikamente zu Kaufen oder für mein Mutter Transferieren, dann mache ich über eines Geldtransfer Geschäfts (ein Offizielle geschäft) das sitz nicht in DE sonst in Schweden.

Ich habe über diesem Idee nachgedacht dass wann ich möchte die gleiche Geschäft hier in DE aufmachen und Geld zu Transferieren, abgesehen von der normalen Gewerbeanmeldung was ist noch nötig um eine Genehmigung zu erhalten.

Aber lass mich erst den Prozess erklären, wie es funktioniert:

Ich habe ein Geschäft Kontakt im Iran und er hat seinem Kunden wer möchte Geld nach EU oder DE Transferieren. und er hat iranische Geld (Rials).

Dann ich habe kunden im DE oder in EU wem möchten ihrem Geld nach Iran Transferieren.

Ihrem Geld würde an mein Konto in DE überweist. Dann werde ich meinen Geschäftskontakt anweisen, die Summe eines Geldes (Landeswährung = iranische Rials) per Einzahlung auf ein Bankkonto im Iran in iranische Bank zu überweisen.

Dann mein Geschäftskontakt im Iran anweist mich, Summer eines Gelds (Euro) von mein Konto in DE an einem Bankkonto in De der EU, weiter überweisen.

Ich hoffe dass ich Ihnen einen gute Blick (Aussicht) über den Business Model gegeben könnte.

Wie profitiere ich durch den überweisung: Wenn mein kunden an mein Konto 500,0 euro überweist, dann überweise ich 480,0 Euro an die Konto dass mein Geschäf tkontakt im Iran mich anweisen.

Können Sir mir sagen wann ich mich im Gewerbeamt wegen diesen tätigkeit melden, was würde den Titel von der tätigkeit und ist der Normale Gewerbeanmeldung reicht.

Mit besten Grüßen

Parizp

Gießen

Teilungsverfahren?

Hallo,

vor kurzem starb mein Vater (Mutter ist bereits früher verstorben), wodurch eine Erbengemeinschaft mit meinen beiden Geschwistern entstand. Weitere Personen sind nicht Bestandteil der Erbengemeinschaft.

Er hinterließ ein Grundstück, was laut Testament zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll - es handelt sich aktuell noch nicht um Bauland, der Preis pro Quadratmeter ist nach dem Bodenrichtwert zufolge auf dem gesamten Gelände gleich. Da die Stadt jedoch schon seit Jahrzenten einen vorläufigen Bebauungsplan in der Schublade hat (den mein Vater stets abgelehnt hat) und meine Geschwister nur das Geld haben wollen, möchten sie ihren Anteil verkaufen. Ich jedoch möchte meinen Anteil nicht verkaufen, was eigentlich kein Problem darstellen sollte.

Nun wollen meine Geschwister jedoch ein Teilungsverfahren einleiten, was laut meinen Recherchen ergibt, dass

  • Der Wert des Erlöses sehr variabel sein kann und man ggf mit einem geringeren Erlös rechnen muss
  • Ich gezwungen werde, „meinen“ Teil der Fläche ebenfalls zu verkaufen
  • Ich wahrscheinlich versuchen muss dem Höchstbietenden (Bauträger o.Ä.) den Teil der Fläche wieder abzukaufen

Wo liegt der Sinn in diesem Verfahren? (Kann man das Teilungsverfahren einfach nutzen, um jemanden zu „schikanieren“?) Habe ich während dieser „Auktion“ das Recht meinen Anteil sicher zu erwerben (ohne dass zB ein Bauträger horrende Werte bietet)?

Für mich ist das alles nur großer Schwachsinn.

Mfg und schon einmal vielen Dank für eure Hilfe

Roland

erbrecht
Steuerklassen(-wechsel) nach Hochzeit, Beamter uns Arbeitslose?

Hallo, bei uns haben sich gerade einige Lebensumstände geändert, bzw. stehen kurz bevor :) Noch sieht es so aus:

  • Er: Beamter, Steuerklasse 1
  • Sie: Arbeitslosengeld 1-Bezug, bisher Steuerklasse 1
  • nicht verheiratet
  • 1 gemeinsames Kind (2 Jahre alt)

Im März 2019 wird unser zweites Kind geboren, meine Frau wird dann aus dem ALG-I-Bezug direkt in die Elternzeit mit Elterngeld-Bezug übergehen. Zudem möchten wir in 2019 auch noch heiraten.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Wenn wir vor der Geburt heiraten: Können wir die Steuerklassen bei der Heirat frei wählen, wegen des ALG-Bezugs? Wir würden dann gerne III (für ihn) und IV (für sie) wählen. Ist das clever oder wirkt sich das negativ auf das AGL I aus? Oder müssten wir dann mit der folgenden Steuererklärung sogar nachzahlen?
  2. Wenn wir nach der Geburt heiraten: Sie ist dann ja schon im Elterngeldbezug. Ist da dann ein Steuerklassenwechsel mit der Heirat noch möglich? Auf das Eltergeld wird sich das nicht auswirken, da sie ohnehin nur den Mindestsatz bekommt.
  3. Ich vermute, dass eine Hochzeit nach der Geburt diesbezüglich sinnvoller ist, da sich dann gar nicht erst Auswirkungen auf das ALG ergeben können. Ist das richtig? Mit III/V hätten wir dann monatlich ca. 400€ mehr netto.
  4. Sowohl Elterngeld als auch ALG I unterliegen m.W. dem Progressionsvorbehalt. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir am Ende des Jahres aufgrund der Hochzeit so oder so nachzahlen müssen. Wo wäre denn mit einer geringeren Nachzahlung zu rechnen: III/V oder IV/IV?

Ich hoffe, mir kann jemand hierbei helfen :) Das ist eine ziemlich verwirrende und undurchsichtige Thematik :/

VG

beamte, hochzeit, Steuerklasse, Wechsel
Jahrelang Falsche Steuerklasse dazu Steuerbescheide falsch veranlagt?

Hallo, Seit 2010 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigt. Auch wurde ich von Anfang an in Steuerklasse 1 gestuft statt Steuerklasse 2. 2017 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann zum 1. mal berücksichtigt, deswegen ist es überhaupt erst aufgefallen, dass ich die ganze Zeit falsch veranlagt wurde. Leider habe ich dem Finanzamt vertraut, bei meinem Einkommen kann man nicht sonderlich viel falsch machen, dachte ich. Somit habe ich das Kauderwelsch aus den Bescheiden nicht nachgeprüft. Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht. Mein Fehler, kann man so sehen und ich habe so gesehen wohl keine rechtliche Handhabe. Wobei mir die eine Dame, als ich dann endlich mal nachhakte, sagte, bis 2014 könnte man noch was machen, da ich alles korrekt eingetragen habe und es trotzdem nicht berücksichtigt worden ist. Der andere Herr, dem ich die alten Steuererklärungen dann schickte, teilte mir das Gegenteil mit. 

Aber wie kann das sein, dass dem Finanzamt seit 2010 der selbe Fehler unterläuft? Vielleicht kann ich nichts mehr für mich machen, aber ich möchte verhindern, dass dies anderen passiert. Ich möchte wissen, wie ich 6 Jahre um mein Geld gekommen bin, außer, dass ich dem Finanzamt zu sehr vertraut habe oder dem Arbeitgeber von wegen Steuerklasse?. Wem oder welchen Umstand habe ich das zu verdanken, obwohl ich alles korrekt angekreuzt und den Entlastungsbetrag / kompletten Freibetrag beantragt habe. Wenn ich schon in der falschen Steuerklasse bin , ich es doch mit der Erklärung zurückholen hätte können. Wo kann ich diese Auskunft bekommen oder mich gegebenenfalls beschweren oder eventuell sogar klagen?

Die andere Frage wäre, wenn ich beim Finanzamt nichts mehr machen kann, könnte ich das denn beim Arbeitgeber? Dieser hat mich doch in Steuerklasse 1 gestuft oder legt die Steuerklasse fest?

Das Finanzamt kann 5 Jahre lang Steuern zurück holen, wenn einer falsch eingestuft ist,oder ?. Kann ich das auch ???

Vielen Dank im Voraus

Steuererklärung, Steuerklassenwechsel
Frage zu Betragsauszahlung bei vorzeitiger Kündigung einer priv. Rentenversicherung?

Hallo,

ich möchte meine Rentenversicherung kündigen und hätte paar Fragen dazu inkl. Was ich zurück bekommen würde/könnte.

Eine Bitte vorweg, ich weiß dass man so Versicherungen nicht kündigen sollte, dass es ein Fehler ist und so weiter... Deswegen bitte KEINE Belehrungen, ich habe bestimmte Gründe, dass ich es tun will. Danke schon mal dafür...

Also ich bespare jetzt schon seit einiger Zeit eine zusätzliche Rentenversicherung (nicht steuerfrei! Kam zu spät!)

Möchte den jetzt auflösen und habe folgende Angaben in dem Schreiben von Dez 2017 wo ich nicht zurecht weiß was die zu bedeuten haben:

Jahr: 2018

Rückkaufwert EUR: 5631

Stornoabzug in EUR: 98

Rückkaufswert nach Stornoabzug in EUR: 5533

Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR: 0

Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR: 0

Meine erste Frage ist, wenn ich zum 1 Dez. kündigen würde, was bekomme ich zurück? Ich gehe jetzt von den 5533 EUR aus oder kommt da noch mehr dazu?

Meine zweite Frage wäre, ab 2021 sind die Felder Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR und Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR ausgefüllt. Da stehen beim Ersten die Werte 55 und beim zweiten der Wert 14697 drin. Was hat das zu bedeuten? Wäre cool wenn ihr mir hier weiter helfen könntet.

By the way, kann man so einen Vertrag einfach kündigen oder geht das nicht so leicht? Habe viel „negatives" gehört und dass alles nicht so ohne Weiteres zu erledigen ist?!?

Rentenversicherung, Versicherung
Krankenversicherung Student/Werkstudent >14 Fachsemester?

Hallo,

ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen oder mir zumindest einen Rat geben.

Ich bin Student, zurzeit im Master und in diesem Semester ins 14. Hochschulsemester bzw. im 3. Fachsemester angekommen.

Ich arbeite nebenbei unter 20 Stunden und bin bisher in der studentischen Krankenversicherung versichert.

Ab dem 01.10.18 ist dies nicht mehr möglich. Es läuft zwar ein Widerspruchsverfahren, aber ich gehe kaum davon aus, dass meine Einwände (Fachsemester sind nicht mit Hochschulsemester gleichzusetzen siehe SGB V, die Beschlüsse der KMK haben keine rechtliche Relevanz, ..., ...) akzeptiert werden. Daher muss ich nun schauen wie ich mich ab dem 01.10 versichere. Ich war während des Studium mehrere Semester auch mal "Arbeitnehmer" (über 20 Stunden die Woche), der nebenbei studiert; daher die hohe Semesteranzahl.

Ich geh seit dem 01.03.17 einer Tätigkeit unter 20 Stunden die Woche nach. In meinem Arbeitsvertrag wird an keiner Stelle mein Status als Student beschrieben bzw. als Grundlage des Arbeitsvertrages vereinbart. Es wird durchgehend von einer Teilzeitkraft auf 40,49%, ~15 Stunden pro Woche gesprochen.

Durch mein Studium und den eingereichten Studienbescheinigungen musste der Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben (Krankenversicherung und Co.) nicht zahlen.

Ich habe meinen Teamleiter und den Bereichsleiter auf meine Lage angesprochen und ihnen mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10 nicht mehr studentisch versichert bin und daher gerne über die Firma versichert werden würde. Bei der Firma handelt es sich um eine sehr große Firma, deutschlandweit aufgestellt, der Standort hat über 180 Mitarbeiter, verfügt über einen Betriebsrat und ist an einen Tarifvertrag gebunden.

Als Antwort bekam ich, dass der Arbeitgeber/ die Firma keine Teilzeitkräfte auf 40,49% (~15 Stunden die Woche), sondern nur Personen, auf 53,33% (~20 Stunden pro Woche) haben möchte. Nur Studenten sind auf 40,49%, also 15 Stunden pro Woche, eingestellt. Eine Höherstufung ist zurzeit nicht möglich und von mir eigentlich auch gar nicht gewollt, da ich das Studium in den nächsten 6 Monaten abschließen möchte.

Ich frage mich jetzt, inwiefern mein Arbeitgeber dazu "verpflichtet" ist mich als Teilzeitkraft in der Krankenversicherung zu versichern, da wie bereits geschrieben der studentische Status nicht Gegenstand meines Dienstvertrages war/ist.

Student, Krankenversicherung

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