Darf die Mietkaution gepfändet werden wenn man sie als Darlehen vom Jobcenter bekommen hat und sie abbezahlt hat?

2 Antworten

Dann ist es DEIN Geld und das darf gepfändet werden. Gepfändet wird in solchen Fällen der bei Beendigung des Mietverhältnisses bestehende Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter.

Allerdings geht das Recht des Vermieters vor. Wenn der nach Ende des Mietverhältnisses noch Forderungen aus dem Mietverhältnis hat, darf er die verrechnen. Nur der verbleibende Überschuß ist dann an den Pfändungsgläubiger abzuführen.