Ich beziehe ALG II und mein Mann Altersrente und Wohngeld? Was darf bei mir vom Mann als Einkommen angerechnet werden?

4 Antworten

Hallo,

das JC darf bei der Ermittlung des ALG II Bedarfes der Ehefrau, neben der Rente des Ehemanns auch dessen Wohngeld berücksichtigen.

Sollte beim Ehemann bei der Einkommensberechnung + Wohngeld mehr Einkommen herauskommen, als er zur Deckung seines Bedarfes nach SGB II hat, wird dieses bei der Frau als Einkommen angerechnet.

Nach den Berechnungen beim Wohngeld ist mit seiner Rente die Deckung seines Bedarfes nicht gedeckt, darum ja auch Wohngeld. Was hätte das für einen Sinn, wenn es die andere Behörde wieder abzieht. Weil mir steht ja auch mein Regelsatz und die Hälfte der Unterkunftskosten und Hälfte der Heizkosten zu. Danke

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@Michi244

Es wird halt mit den Kosten die das JC der BG, ohne dem Wohngeld vom Ehemann, euch beiden zahlen müsste, anteilig verrechnet.

Der Sinn ist......ohne Aufrechnung würde euch eine gewisse Summe (x) doppelt gezahlt werden. Es steht euch beiden für diese Wohnung das Wohngeld aber nur einmal (regional unterschiedlich) in vorgeschriebener Höhe zu. Egal woher es kommt, ob vom JC oder der Wohngeldstelle.

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@Michi244

mit gesundem Menschenverstand kommst Du bei Hartz IV nicht weiter - das ist eine weitgehend rechtlose Grauzone in unserem Land mit ihren ganz eigenen schäbigen Gesetzen.

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@Gaenseliesel

Wenn Wohngeld für die halbe Wohnung gezahlt wird und die halbe Miete bei Hartz IV, wird ja nichts doppelt gezahlt. Reicht die Rente aus für Wohngeld, ist die Gesamtsumme an Rente plus Wohngeld manchmal höher als Hartz IV. Dieses kleine Höher des Partners wird abgeschnitten, wenn der andere Hartz IV bezieht - so scheint es in diesem Fall zu sein.

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@cyracus

;-) ..... so war es eigentlich gemeint !

Auf jeden Fall wird der "Überhang" abgeschnitten !

:-(

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Ergänzend zur Antwort von @Gaenseliesel und Deinem Kommentar darunter: Ja, das ist der Hartz IV-Wahnsinn. Diejenigen, die Hartz IV oder Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsunfähigkeit beziehen, sollen unbedingt die Ärmsten in unserem Land sein, also ärmer als diejenigen mit Wohngeld. Das ist so von den selbst hungernden Bundespolitikern so gewollt. - Vielleicht interessiert Dich dies (Achtung, Du wirst Dich ärgern):

Abgeordnetenentschädigung
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

Diese Politiker bekommen kein Gehalt, sondern werden entschädigt dafür, dass sie ihre Arbeit tun (wenn wenigstens alle ihre Arbeit gut machen würden ...)

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Hier ein guter

Arbeitslosengeld 2 Rechner
https://www.geldsparen.de/arbeitslosengeld-2/

Gib da alle Eure Daten rein und schau, was dabei rauskommt.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine / Eure Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer
  • Hartz IV Gegenwind e.V.
  • Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Danke für eure Antworten! Mein Mann ist mit seiner wenigen Rente selber hilfebedürftig bei den Berechnungen des Wohngeldes für die Hälfte der Mietskosten, darum bekommt er ja auch Wohngeld. Wie kann das denn sein, dass mir dann beim JC mein zustehendes Geld ( Regelsatz, Hälfte der Unterkunftskosten und Hälfte der Heizkosten ) gekürzt wird. Ich habe auch Widerspruch eingelegt. Da in den ersten 2 Jahren seit Rentenbeginn meines Mannes sein Einkommen ( Rente u. Wohngeld ) in der Berechnung im JC bei mir nicht berücksichtigt wurde. Danke

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du mit Deinem Widerspruch Erfolg haben wirst.

Sobald der Bescheid dann vorliegt, lass ihn überprüfen, denn die Jobcenter machen viele Fehler. Google dazu mit

hartz IV bescheid kostenlos überprüfen

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Hallo !

Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet wird auch alles an Einkommen angerechnet.