Unfall nach einfahren in den Kreisverkehr, wer ist schuld?

Hallo zusammen, ich bin mittlerweile etwas ratlos. Könnt ihr mir evtl helfen?

Zu meiner Situation:

Es war Mittwoch Nachmittag gegen 17:30Uhr als ich nach Feierabend nachhause fahren wollte, kam ich aus Richtung Stadt (30er Zone) an einen Kreisverkehr mit Zebrastreifen. Da der Verkehr relativ stockend war, war eine hohe Geschwindigkeit nicht möglich. Ich fuhr also an den Kreisverkehr schaute wegen Fußgängern und vergewisserte mich dann noch nach dem Verkehr. Alles war frei also fuhr ich mit niedriger Geschwindigkeit weiter. Habe in den 2. Gang geschalten und schon war es passiert ein anderes Auto ist mir reingefahren. Das macht natürlich den Anschein darauf das ich ihm die Vorfahrt genommen habe. ABER jetzt zu meiner Ansicht: Mein Auto stand mit der kompletten Fahrzeuglänge im Kreisverkehr. Der Unfallgegner kam aus der Einfahrt vor mir und kann mit höherer Geschwindigkeit über das Gepflasterte in den Kreisverkehr und somit auch zur selben Zeit dort stehen wo ich mit meinem Auto bereits war. Bremsspuren gab es ebenfalls nicht. Mir machte es auch den Anschein das er erst realisiert hatte was passiert ist als er vor Wut auf sein Lenkrad schlug. Es kam mir so vor als wäre er nicht ganz konzentriert gewesen, evtl wollte er vor einem anderen Auto in den Kreisverkehr fahren und achtete noch darauf. Natürlich ist das nicht aussagekräftig. Vor der Polizei meinte der Unfallgegner das er mich gesehen hätte und dachte ich lasse ihn vorbeifahren. Aber wenn er gesehen hat das ich schon in den Kreisverkehr einfahre gilt dann nicht auch ein Rücksichtnahmegebot? Mein Auto ist nicht mehr Fahrbereit ich bin auf einen Mietwagen angewiesen. Den ich demnächst abgeben muss, da bei den Versicherungen nix voran geht. Der unfallgegner hatte auch erst 2 Wochen später eine Unfallsarstellung geliefert.

Seine Einfahrt, auf der Höhe dieses Autos stand mein Auto beim Unfall

Meine Einfahrt

Der Mini ist nicht der Unfallgegner das Bild zeigt wie ich im Kreisverkehr stand. Laut Polizei bin ich die Unfallverursacherin.

Bild zu Frage
Kfz-Versicherung, Polizei, Unfallversicherung, VERKEHRSRECHT, Unfallschaden
Freiberufliche Tätigkeit Student?

Guten Abend,

ich hätte hier mal ziemlich viele Fragen beruflich einer freiberuflichen Tätigkeit. Ich habe dieses Semester mein Studium (Wirtschaftswissenschaften) begonnen. Seit einem Monat arbeite ich nebenbei auch im Büro bei einer Firma. So, kommen wir nun zu meinem Problem. Mein Chef wollte unbedingt, dass ich mich als Freiberufler eintrage. Ich hatte keine Ahnung wie das läuft, hab dann recherchiert und von mehreren Seiten gehört, dass das eigentlich nicht wirklich geht. Kurz zu meiner Tätigkeit: ich bin sozusagen einfach nur eine büroassistenz. Wenn die Firma Aufträge ausgeführt habe, schreibe ich die Rechnungen an die Kunden und dann halt noch gewisse typische Büroarbeiten. Ich habe beim Bürgerbüro angerufen, beim Finanzamt und komischerweise hatte keiner wirklich ne ahnung, wie ich das machen soll, aber es wäre wohl irgendwie möglich. Nur die dame beim Finanzamt meinte dann, ich solle den fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Mein chef hat mir kaum weitergeholfen. Jetzt steh ich immer noch vor dem Fragebogen, den ich eigentlich schon längst hätte abgeben sollen, da meine frist erstens abläuft und ich zweitens auch dringend mal mein geld bräuchte.

1) Man hat ja eine Frist von einem Monat. Ich habe am 13.05 meinen ersten Arbeitstag gehabt. Meint ihr ich bekomme jetzt Stress wegen den paar Tagen? Ich würde den Bogen morgen endlich abgeben, wenn sich meine restlichen Fragen geklärt haben.

2) Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen habe ich die meisten Probleme: Gewerbebetrieb, Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge? Ich habe keine Ahnung, was ich da eintragen soll. Ich habe ja nicht wirklich ein Gewerbe, sondern arbeite doch für jemanden? Ich kapiere es wirklich überhaupt nicht.

3) Dasselbe Problem auch hier: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

4) Dann werde ich ja auch die 7.3 Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen müssen. Muss ich dann auch ein Kleinunternehmen anmelden? Wenn ja, wann muss ich das machen?

Ich hoffe, mir kann hier endlich mal jemand weiterhelfen, denn ich möchte das endlich erledigen. Ich mag meinen Job wirklich und mein Chef ist auch wirklich nett, aber was das betrifft, kaum eine hilfe.

Student, freiberufliche Tätigkeit
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Fahrschule erkennt meine Kündigung nicht an. Was tun?

Guten Tag liebe Community,

ich formuliere die Frage für meinen Cousin und bin für Hilfe sehr dankbar. Dieser kam kürzlich aus Russland nach Deutschland gezogen. Um hier schnellstmöglich seinen Führerschein umschreiben zu lassen, meldete er sich bei einer Fahrschule an. Wir besuchten eine Fahrschule und mein Cousin meldete sich dort an.

Wir warteten die Bearbeitung der Gemeinde ab und in der Zwischenzeit wollten wir die Anmeldegebühr entrichten und die Software zum Lernen abholen. Über Whatsapp frage ich die Fahrschullehrerin am 15.04, wann man diese abholen könne und es kam bis heute keine Antwort. Ich stellte die Frage noch einmal 23.04. Ebenfalls ohne Erfolg. Ich erreichte die Lehrerin wenige Zeit später über Ihr Mobiltelefon und dort schilderte Sie mir plötzlich, dass mein Cousin vor Ablegen der Prüfung mindestens deutsch auf B1 Niveau sprechen müsse, sonst würde Sie ihn nicht zur Prüfung zulassen. Erst, wenn er richtig Deutsch sprechen kann, würde Sie ihn unterrichten quasi.

Nun ist ein Führerschein für den Alltag essentiell und wir erkundigten uns bei einer weiteren Fahrschule. Von so einem Gesetz bzw. Voraussetzung habe man noch nie gehört. Wir meldeten uns bei der neuen Fahrschule an und ich verfasste eine Kündigung an die erste Fahrschule. Diese antwortete mir prompt, dass sie die Kündigung erst anerkennen werde, wenn er einen Betrag von 100€ überweist. Nun würde ich gerne wissen, wie man da weiter verfahren kann. Sollte man den Betrag zahlen um stressfrei die Kündigung anerkannt zu bekommen, oder besteht seitens der alten Fahrschule kein Anspruch auf so einen Betrag unter anderem durch Fehlinformationen.

Herzliche Grüße

Vertragsrecht, Vertragskündigung
Lebenslanges Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB?

Guten Abend,

ich hoffe mir kann jemand eine Frage beantworten:

Wir haben von meinen Schwiegereltern ein Haus als Schenkung übernommen. Dafür erhielten die Schwiegereltrn ein vorbehaltenes Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB. Dieses Wohnrecht wurde im Grundbuch eingetragen als: beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach Paragraph 428 BGB.

Der Schwiegervater ist mittlerweile verstorben und bei der Schwiegermutter steht eine Heimunterbringung im Raum. Nun kam mein Schwager auf die Idee eine polnische Pflegekraft einzustellen, die dann bei der Schwiegermutter in der Wohnung leben soll um diese zu pflegen. Wir sind damit jedoch nicht einverstanden. Mein Schwager meint aber das die Mutter auch ohne unser Einverständnis eine polnische Pflegekraft in ihren Haushalt mit aufnehmen darf. Alternativ wäre sonst nur noch die Heimunterbringung der Schwiegermutter. Mein Schwager meinte das dann die Mutter zur Finanzierung der Heimunterbringung die Wohnung an Fremde vermieten würde. Das ist aber so nicht möglich da Wasser und Strom nicht getrennt sind. Außerdem bin ich Schwerbehindert und wir wollten die Wohnung der Mutter behindertengerecht umbauen für mich wenn die Mutter mal ins Heim muss bzw. verstorben ist. Wir haben bei uns überall Stufen und Treppen drin.

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Langen

Nun meine Fragen:

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht tatsächlich eine polnische Pflegekraft in ihrer Wohnung aufnehmen ohne unser Einverständnis? ( Schenkung ist nun 11 Jahre her )

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht die Wohnung an Fremde vermieten um die Heimkosten zu finanzieren?

WOHNRECHT, lebenslanges Wohnrecht
Paypal Lastschrift widersprechen, ist das möglich?

Hallo,

kurze schilderung:

Habe auf eBay etwas gekauft und direkt storniert weil es (falsche Angabe vom Verkäufer) nicht das passende Teil für mein Auto war.

Verkäufer hat kauf abbruch zugestimmt und mir mein Geld auf PayPal zurückerstattet.

So jetzt wird morgen von meinem Konto 349,90€ abgebucht, die ich dringend Brauche um mir die richtigen Teile für mein Auto ( was in der Werkstatt steht ) zu kaufen.

Laut Paypal kann ich die rückerstattung erst am Freitag nächste Woche haben, da der Status noch offen ist. Kein Plan was die mit dem Geld machen.

Ich habe denen schon Angeboten das ich der Lastschrift widerspreche & die einfach die Rückzahlung vom Verkäufer nehmen sollen ( ist ja Plausibel weil beides die selben Summen sind und beide Beträge auf dem Konto von PayPal sind.

Das lehnte Paypal ab mit der Begründung "wir können nicht auf Rückzahlungen zugreifen" was ich nicht denke ! Natürlich können die auf ihr Geld zugreifen, schließlich ist ja die Rückzahlung auf dem PayPal Konto hinterlegt, bloß ist sie für mich nicht anfassbar bis die "geprüft" haben.

Was meint ihr, soll ich einfach meiner Bank morgen nach dem PayPal abbucht sagen das die der Lastschrift widersprechen sollen, und mein Geld zurück aufs Konto buchen sollen?

Kann ich dadurch ärger bekommen?

Schließlich beklaue ich ja Paypal nicht, ich sorge dafür das mein Geld auf meinem Konto bleibt & die können die Rückzahlung vom Verkäufer behalten...

Danke für eure Antworten :)

Konto, Lastschrift, paypal, widerspruch, Widerruf

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