jobcenter unterlagen nich bearbeitet?

4 Antworten

Hallo !

Solltest du am Montag wieder keinen Brief mit Bescheid bekommen,dann nochmal dorthin und auf Vorschuss für die zu erwartende Zahlung bestehen.

Sollte dies abgelehnt werden,dann sofort zum zuständigen Sozialgericht und einen Eilantrag stellen. In aller Regel sollte dies dann innerhalb von 7 Tagen erledigt sein.

Liebe Grüße u. alles Gute für Dich und das Baby

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die werden nun schon etwas tun.

Aber warum Jobcenter?

Hast Du die anderen Anlaufstellen schon vergeblich abgegrast?

  1. Der Vater
  2. Das Jugendamt, um Verweigerung des Vaters auszugleichen
  3. Jobcenter.
Woher ich das weiß:Recherche

Der vater lebt leider im ausland wir leben zurzeit getrennt und das kurz vor der entbindung :( wohne bei meinen eltern und musste hartz4 beantragen

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Na, hoffentlich beeilt man sich jetzt im Jobcenter. - Der Tipp mit dem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ist super.

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Bis Montag warten und dann ggf. wieder antanzen - diesmal aber beim Chef.

Ja, es ist unfassbar, was immer wieder mit Jobcentern erlebt wird. Ob Du nun wirklich am Montag den Bescheid im Briefkasten hast, wage ich zu bezweifeln. Wenn er Dienstag oder Mittwoch immer noch nicht da ist, empfehle ich Dir, geh zum Jobcenter, diesmal aber nicht allein, sondern mit einem erfahrenen Beistand / Ämterlotsen (dazu gleich mehr). Künftig gib nur Schriftstücke dort ab, deren Abgabe Du Dir bestätigen lässt (auch dazu gleich mehr).

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Nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

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Ich wünsche Dir eine leichte Geburt.

Vielleicht interessieren Dich diese Videos von Alex Green und seiner Frau:

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Auch wenn Du in einer Klinik entbindest, bekommst Du vielleicht diesen und jenen hilfreichen Tipp, um es Dir und Deinem Baby leichter zu machen.

In dem zweiten Video wird auf diese Seite hingewiesen:

Ich zeige Dir die konkreten Schritte, wie jede Frau eine perfekte Schwangerschaft genießen kann und eine schmerzfreie Geburt erlebt �
https://www.perfekte-schwangerschaft.de/

Die beiden Videos habe ich angesehen, die letztgenannte Seite noch nicht.

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Was diesen Stress mit dem Jobcenter angeht: Hilfreich kann sein: Wenn deshalb Stressgefühl aufkommt, sage Dir, dass dieses Stressgefühl nichts an der Situation ändert. Sobald Du etwas tun kannst, machst Du es ja. - Und dann konzentriere Dich auf etwas Schönes in Deinem Leben, vielleicht hilft ein Spaziergang, der Dich erfreut ...

Wie immer kompetent udn ausführlich. DH

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