Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer zahlen?

2 Antworten

Für den gleichen Vorgang schließt die Erhebung von Schenkungssteuer die Grunderwerbsteuer aus.

Aber eventuell war es gar nicht der gleiche Vorgang.

Lass mich mal analysieren:

Du hast 2.000,- Euro Grunderwerbsteuer gezahlt. das deutet darauf hin, das entweder ein Kaufpreis geflossen ist, oder eine Restschuld übernommen wurde.

Wäre es in einem Bundesland mit 5 % Grunderwerbsteuer gewesen, so könnte, die übernommene Schuld 40.000,- gewesen sein (oder je nach Bundesland zwischen ca. 30.000,- bis 57.000,- Euro).

Wenn nun aber das Finanzamt bemerkt, dass diese Haushälfte 32.000,- Euro mehr Wert ist, als die übernommene Restschuld, dann handelt es sich um eine gemischte Schenkung und der übersteigende Betrag fällt unter das Erbschaftsteuergesetz (Schenkungssteuer).

Eine rechtzeitige Frage an den Steuerberater, oder bei Finanzfrage.net schützt vor Überraschungen.

P.S. ein einigermaßen fitter Notar hätte darauf hinweisen sollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung