Reverse Charge bei EÜR?

1 Antwort

Wie schon gestern zur anderen Frage geschrieben:

die gezahlte UMsatzsteuer ist eine Ausgabe.

Die wird in der US-Va abgezogen udn wenn die Erstattung vom Finanzamt kommt, ist es eine Betriebseinnahme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EnnoWarMal  09.10.2018, 13:48

Bei RC ist das anders, weil da kein Geld "kommt". Die Vorsteuer wird in derselben UStVA abgezogen, wie die Umsatzsteuer entsteht. Die Auswirkung ist also - unabhängig von der Gewinnermittlunsart - Null.

Übrigens haben wir hier kein RC:

einen Artikel aus den EU-Ausland zu kaufen

Vermutlich ist das der Schlepper, von dem hier neuerdings täglich die Rede ist. Das ist dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Aber da funktioniert es mit der USt und der Vorsteuer genauso.

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wfwbinder  09.10.2018, 14:19
@EnnoWarMal

Stimmt, ich war bei der Einfuhr USt. Ändert aber nichts daran, dass m. E. optiert werden muss, um die Sache durchzuziehen.

Oder gehst Du davon aus, dass der innergemeinschaftliche Erwerb auch bei einem Durchschnittswerte Landwirt klappt.

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EnnoWarMal  09.10.2018, 14:30
@wfwbinder

Woher soll ich denn wissen, ob hier Durchschnittsbesteuerung angewendet wird?

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wfwbinder  09.10.2018, 16:04
@EnnoWarMal

Das kannst Du von hier nicht wissen, weil der Frager es bei seiner anderen Frage beantwortet hat.

Ist doch viel spannender, wenn man die Infos auf mehrere Fragen und Kommentare aufteilt.

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