Kleingewerbe neben Hauptberuf , wie sind die steuer?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei 33.600,- Brutto zahlst Du etwas 4850,- Lohnsteuer und Soli im Jahr.

Mit einem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb von 4.000,- würden daraus 6.155,-

also 1.305,- Euro mehr.

Aber bei den 4.000,- Euro denke daran alle Betriebsausgaben abzuziehen. Telefon, Fahrkosten, Reisekosten, MAterial usw.

Ach so und überlege für die Umsatzsteuer was für Dich besser ist die Kleinunternehmerregelung, oder die Regelbesteuerung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jetzt muss ich mal dumm fragen was hier der Unterschied ist?

Ich erläuter mein Vorhaben mal genauer.

Ich bin gelernte Konditorin, arbeite allerdings nicht in diesem Beruf. Ich möchte aber ein Kleingewerbe bzw. ein kleinen Nebenverdienst mit Pralinen zu Ostern und zu Weihnachten machen. Räumlichkeiten bekomm ich von meinem ehemaligem Chef zu Verfügung gestellt (hygienische Vorschriften etc.). Der Verkauf richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.

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@Kaddel89

Nachfrage: Wer verkauft denn? Du persönlich oder Dein ehemaliger Chef? In wessen Geschäft wird verkauft?

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@LittleArrow

Ich Verkauf sie. Ein Verkaufsladen gibt es nicht. Ich verkaufe sie privat an Bekannten und dessen Bekannten. Die Nachfrage besteht. Evtl. werde ich sie auch noch über das Internet verkaufen.

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@Kaddel89
Jetzt muss ich mal dumm fragen was hier der Unterschied ist?

Würdest Du an Deinen E-Chef verkaufen, wäre es der Verkauf an einen Unternehmer. Da wäre Regelbesteuerung günstiger.

Hier ist aber der Verkauf an Privat und da ist, so lange die Einnahmen unter 17.500,- im Jahr sind, die Kleinunternehmerregelung für Dich günstiger.

Alles OK:

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@wfwbinder

Danke schön für die Erklärung.

Jetzt hätte ich nur noch eine Frage, muss ich bei jedem Kunden eine richtige Rechnung schreiben? Hab mich im Internet erkundigt und so etwas bzw. so was ähnliches gelesen. Ich mein wenn ich zum Bäcker oder zum Supermarkt geh, hab ich ja auch nur eine Quittung.

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@Kaddel89

Natürlich reicht eine Quittung, wenn gewünscht.

Du musst nur aufzeichnen, was Du in Bar einnimmst.

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Hoffentlich ist Gewinn auch wirklich Gewinn und nicht nur Umsatz.

Auch ein Gewinn in dieser geringen Höhe ist einkommensteuerpflichtig.

Es wird das Einkommen aus der abhängigen Tätigkeit und der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit zusammen gerechnet und daraus die zu zahlenden Steuern ermittelt.