Wertminderung eines Autos nach Parkrempler?
Hallo,
meiner Mutter hat jemand das parkende Auto beschädigt (Schrammen im Lack, Beule). Die Reparatur wird von einer Vertragswerkstatt der Versicherung erledigt.
Nun überlege ich, ob ich auch eine Wertminderung gegenüber der Versicherung geltend machen soll (natürlich mit Unterschrift oder Vollmacht meiner Mutter)
Wenn man das Auto verkaufen wollte, wäre es ja nicht mehr als "unfallfrei" zu deklarieren, oder?
Soweit ich das google, wären für den Golf im dritten Jahr nach Erstzulassung z.B. 3% merkantiler Wertverlust erstattungsfähig. Das wären ja über 350,- Euro (kopfrechnen ist nicht meine Stärke), dafür lohnt sich ein Brief evtl. schon.
Oder ist das lächerlich, was würdet Ihr machen?
2 Antworten
Lächerlich macht man sich hier sicher nicht.
So wie der Schadensfall beschrieben wird, ist ja nicht ein austauschbares Bauteil wie etwa ein Stoßfänger betroffen, sondern die Reparatur wurde an einem Bauteil vorgenommen das erhalten geblieben ist.
Dann aber ist der Unfall später immer noch feststellbar. Ein Käufer muß nur einen Lackdickemesser zücken.
Allerdings gestehe ich, daß man hier durchaus auch die gegenteilige Ansicht vertreten kann:
"Unfallfrei" bedeutet nämlich nicht, daß ein Auto überhaupt keinen Unfall hat. Sogenannte Bagatellschäden werden ausgeklammert.
Meine Handlungsempfehlung lautet daher:
Melde den merkantilen Minderwert an. Anmelden kostet nichts!
Zu Gericht ziehen würde ich damit aber nur, wenn finanzielle Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Ich danke Dir.
Und nein, vor Gericht gehen will ich natürlich nicht.
Ich würde es machen, dann ist man auf der sicheren Seite :)