Kapitalanlage Umsatzsteuer?
Ich würde gerne wissen, ob folgendes Modell funktionieren kann:
Unternehmer A gibt in den Voranmeldungen und der Umsatzsteuererklärung des Jahres 01 seine Umsatzsteuer bewusst viel zu hoch an (Bsp.: 10.000 EUR zu viel Steuer) und bezahlt sie auch ans Finanzamt.
Im April 04 gibt er eine berichtigte Umsatzsteuererklärung für 01 ab und erklärt darin nun die Steuer in korrekter Höhe. Daraus ergibt sich für ihn eine Steuererstattung von 10.000 EUR. Diese wäre doch wohl für 1 Jahr zu verzinsen (12 Monate * 0,5 %/Monat * 10.000 EUR = 600 EUR).
Auf diese Weise kassiert A vom Staat mehr Zinsen als er bei jeder Bank für das Guthaben kriegen würde (selbst wenn man bedenkt, dass die ersten 15 Monate dieser "Anlage" zinsfrei sind).
Ist das eigentlich Betrug oder Steuerhinterziehung oder was?
3 Antworten
Steuerhinterziehung kann es nicht sein, denn er hinterzieht keine Steuer.
Aber es ist sinnloses Theater mi dem Finanzamt.
spätestens im Dez. 02 bekommt eine Mahnung wegen der Erklärung, im Febr. 03 eine Androhung von Zwangsgeld, im Mai 03 dann eine Schätzung.
Gleichzeitig versehen mit einem Verspätungszuschlag wegen der Nichtabgabe.
Gehen wir mal davon aus, dass der Bescheid eine Vorbehaltsfestsetzung ist und die Zahlen noch veränderbar sind, so wird nach Abgabe der Finanzbeamte der den Fall bearbeitet, die Taktik durchschauen und den endgültigen Verspätungszuschlag so festsetzen, dass von Deinem geplanten Zinsvorteil nichts bleibt.
Stimmt, das hatte ich überlesen, aber Du hast auch Recht, wenn die Erklärung von der Bilanz abweicht, gibt es Rückfragen.
wie soll das funktionieren?
es erfolgt ein Abgleich mit den Zahlen aus der EÜR.
wenn die Zahlen der EÜR mit denen der USt-Erklärung abweichen, gibt es einen Brief vom Finanzamt.
Mal abgesehen von dem, was andere schon geschrieben haben:
Unternehmer geben nicht nur die USt-Voranmeldung und -Erklärung ab, sondern auch andere, wie Gewerbe- und Einkommensteuererklärung. Die müssen schon zusammenpassen. Wenn in der USt-Erklärung 10.000 EUR zuviel ausgewiesen sind, dann müsste mit dem mehr Umsatz auch mehr Gewinn verbunden sein - oder die Betriebsausgaben wären ebenfalls höher gewesen. Dann wäre aber auch der VSt-Abzug höher ausgefallen...
Ein Blick in die Richtsatztabelle lässt erkennen, wie die Finanzverwaltung den Zusammenhang zwischen Waren-/Materialeinsatz, Rohgewinn I, Rohgewin II, Halbreingewinn und Reingewinn beurteilt.
Solche Gedankenexperimente beruhen immer darauf, dass ein Sachverhalt aus dem Zusammenhang gerissen wird. Aber Denken in Zusamenhängen ist heute weitgehend aus der Mode gekommen.
So, wie ich ihn verstanden habe, gibt er pünktlich eine USt.-Erklärung ab, aber eine falsche. Und 15 Monate später eine richtige, aufgrund deren es zur Erstattung kommt.
Ich sehe hier eigentlich nur Probleme beim Vergleich mit der Gewinnermittlung, die ja wahrscheinlich niedrigere Umsätze (ggf. auch USt.) ausweist.