Haus zurückschenken um Baukindergeld beantragen zu können?
Hallo alle zusammen
Zum Sachverhalt:
Meine Eltern haben ihren Kindern Geldgeschenke gemacht und mir Ihre Immobilie überschrieben/geschenkt im November 2017.
In dem Haus wohnen Aktuell meine Eltern (79,70) mit Wohnrecht im EG und wir (Meine Schwangere Frau 33 unsere 2 bereits gebohrenen Kinder 6,4 und Ich 34) im OG. Nun wollen wir Anfang 2019 Bauen. Ein Haus mit einer Einliegerwohnung.
Nun sind die Richtlinien für das Baukindergeld erschienen und dort steht das man bei Neukauf oder Neubau bei der Baugenehmigung kein weiteren Immobilieneigentum besitzen darf.
Nun besitzt unser Haushalt zwar eine Wohnimmobilie aber mit eingetragenem Wohnrecht. Die Immobilie kann zurückgefordert werden wenn meine Eltern in Notlage kommen in den nächsten 10 Jahren.
Wert der Immobilie im Vertrag steht 250.000 €
Wieso ich das Unfair finde:- Wir haben bei Bauantrag eine Immobilie die wir auch erst in 2 oder 10 Jahren bekommen hätten da wir nicht viel von haben wegen dem Wohnrecht.- Andere bekommen zB 1 Tag nach Bauantrag auch Immobilie geschenkt und dazu auch noch das Baukindergeld. Stichtag in unserem Fall ist nur der Tag wo der Bauantrag genehmigt wurde.
Meine Fragen:
- Was können wir tun das Ich nicht mehr (mindestens 1 Tag) im Grundbuch stehe?Haus wieder an Eltern schenken oder an Eltern für geringe Summe verkaufen?
- Wieviel Schenkungssteuer müssten wir zahlen wenn ich das Haus zurückschenke und später (nach 2 Monaten wieder zurück geschenkt bekomme) Eltern haben 40.000 und ich 800.000 € Freibetrag?
- Wenn ich das Haus an meine Eltern für 150.000 € verkaufe. Müssten sie tatsächlich diese Summe an mich bezahlen? Wer kontrolliert das?
- Beim Wert von 250.000 € und Wohnrecht für meine Eltern ist die Immobilie ja weniger Wert? Zurückschenken wäre der Wert weniger? somit weniger Schenkungssteuer?
- Gibt es andere Lösungen?
DANKE
4 Antworten
Bei Euch geht es ja um immerhin 36.000,- Euro Baukindergeld.
Dafür lohnen sich Überlegungen, aber so wie ich das Beurteile, geht es schief.
Zurückschenken klappt schon mal nicht. Der Freibetrag für Schenkungen an die Eltern ist nur 20.000,-. Selbst wenn man grobgeschätzt 66.000,- Wert des Wohnrechts abzieht, sind es 184.000,- minus 20.000,- wären 164.000,- zu versteuern. ca. 24.000,- Schenkungssteuer. Mit den Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt wird es dann fast zu einer Nullnummer, vor allem wenn man bedenkt, das das Baukindergeld über 10 Jahre verteilt gezahlt wird.
An die Eltern verkaufen wäre eine Möglichkeit, weil Grunderwerbsteuer wegen des Verwandtschaftverhältnisses nicht anfällt. Aber wie bekommt Ihr den Geldfluss hin.
Der würde hier nämlich geprüft werden, weil die Sache "stinkt." Es gibt in der Abgabenordnung (das ist so etwas wie das GRundgesetz des Steuerrechts) den § 42. Der sagt, dass ein Vertrag, oder eine Gestaltungsmöglichkeit nur genutzt wird um Steuern zu sparen, nichtig ist.
Einen Kredit bekommen Eure Eltern in dem Alter nicht mehr.
Mein Resümee wird Euch nicht gefallen, aber dieses Baukindergeld wurde eingeführt, um Familien den Erwerb von Eigentum zu erleichtern. Ihr habt Eigentum und seid finanziell sogar in der Lage um ein zweites Haus zu planen, was Euch dann in die Lage versetzt, die bisherige Wohnung zu vermieten. Irgendwann in hoffentlich ferner Zukunft wird ja auch die Wohnugn der Eltern noch zur Vermietung verfügbar sien.
Damit gehört Ihr einfach nicht zu dem Personenkreis, der durch das Baukindergeld gefördert werden soll.
Ich kann leider nichts anderes schreiben, auch wenn ich auch Niedersachse bin.
Danke für die Antworten
Wenn also die Eltern das Haus kaufen. Für welche Summe könnte man es abwickeln ohne das es einer schenkung nahe kommt?
Nach Abzug von dem Wohnrecht hat es noch einen Wert von ca 190 Tsd .
Sagen wir mal meine Eltern hätten das Geld um es zu kaufen oder den grössten Teil davon. Dann würden ja nur die Notar und Grundbuchänderungs kosten anfallen?
Wäre ein Verkaufspreis von 130- 150000 € in Ordnung. Da keine Steuern anfallen wäre das ja schon mal nicht schlecht.
So ist das mit Stichtagen - da ist nichts unfair.
Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen ist nicht strafbar.
Blöd ist nur, wenn einem das Finanzamt draufkommt (und das tut es - vonwegen wer kontrolliert das - die Leute dort sind schlauer als manch anderer).
" Ob die 150.000 dann tatsächlich an mich fliessen ist doch egal oder nicht?" -
im Steuerrecht werden Tatsachen beurteilt und verwertet.
Wenn kein Geld fliesst, ist ein Tatbestand nicht erfüllt und das ganze Konstrukt fällt in sich zusammen.
Das mit dem unfair hast Du nicht verstanden.
Stichtagsregelungen sind meistens "unfair".
Z.B. Mütterrente für Kinder, die nach 1992 geboren wurden.
Wird zwar nach Jahren zaghaft angepaßt.
Sind diese Kinder mehr wert ?
Finanzamt kann auch drauf kommen und ihre Steuern bekommen auf die 150.000 € wenn es geht und nicht auf 250.000 € denn dann sind die Steuern schon fast höher als das Baukindergeld.
Ich meine damit das ich das Geld nicht haben will von den Eltern es geht darum das sie für kurze Zeit im Grundbuch stehen.
Verkauf 150.000 € und abzüglich den 40.000 € Freibetrag sind ca 6.000 € Steuern auf die restlichen 110.000 € (5% Niedersachsen) . Ob die 150.000 dann tatsächlich an mich fliessen ist doch egal oder nicht?
Andere Frage Nr4 wäre ja auch ob ich wirklich einen Wert von 250.000 € bekommen habe weil dort das Wohnrecht mit drin ist und der muss ja auch abgezogen werden.
Die 6000 € + 2x Notar und Grundbuchänderung von je 2000 € macht zusammen 10.000 €. Baukindergeld würden uns mit dem 3 Kind 36000 € zustehen.
Das mit dem unfair war eher gemeint das jemand der ein Haus übergeschrieben bekommt nachdem er den Bauantrag für ein neues Haus gemacht hat auch das Baukindergeld bekommt und jemand der vor dem Bauantrag ein Haus bekommen hat ebend nicht.