Freiberufliche Tätigkeit Student?

Guten Abend,

ich hätte hier mal ziemlich viele Fragen beruflich einer freiberuflichen Tätigkeit. Ich habe dieses Semester mein Studium (Wirtschaftswissenschaften) begonnen. Seit einem Monat arbeite ich nebenbei auch im Büro bei einer Firma. So, kommen wir nun zu meinem Problem. Mein Chef wollte unbedingt, dass ich mich als Freiberufler eintrage. Ich hatte keine Ahnung wie das läuft, hab dann recherchiert und von mehreren Seiten gehört, dass das eigentlich nicht wirklich geht. Kurz zu meiner Tätigkeit: ich bin sozusagen einfach nur eine büroassistenz. Wenn die Firma Aufträge ausgeführt habe, schreibe ich die Rechnungen an die Kunden und dann halt noch gewisse typische Büroarbeiten. Ich habe beim Bürgerbüro angerufen, beim Finanzamt und komischerweise hatte keiner wirklich ne ahnung, wie ich das machen soll, aber es wäre wohl irgendwie möglich. Nur die dame beim Finanzamt meinte dann, ich solle den fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Mein chef hat mir kaum weitergeholfen. Jetzt steh ich immer noch vor dem Fragebogen, den ich eigentlich schon längst hätte abgeben sollen, da meine frist erstens abläuft und ich zweitens auch dringend mal mein geld bräuchte.

1) Man hat ja eine Frist von einem Monat. Ich habe am 13.05 meinen ersten Arbeitstag gehabt. Meint ihr ich bekomme jetzt Stress wegen den paar Tagen? Ich würde den Bogen morgen endlich abgeben, wenn sich meine restlichen Fragen geklärt haben.

2) Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen habe ich die meisten Probleme: Gewerbebetrieb, Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge? Ich habe keine Ahnung, was ich da eintragen soll. Ich habe ja nicht wirklich ein Gewerbe, sondern arbeite doch für jemanden? Ich kapiere es wirklich überhaupt nicht.

3) Dasselbe Problem auch hier: 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

4) Dann werde ich ja auch die 7.3 Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen müssen. Muss ich dann auch ein Kleinunternehmen anmelden? Wenn ja, wann muss ich das machen?

Ich hoffe, mir kann hier endlich mal jemand weiterhelfen, denn ich möchte das endlich erledigen. Ich mag meinen Job wirklich und mein Chef ist auch wirklich nett, aber was das betrifft, kaum eine hilfe.

Student, freiberufliche Tätigkeit
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Fahrschule erkennt meine Kündigung nicht an. Was tun?

Guten Tag liebe Community,

ich formuliere die Frage für meinen Cousin und bin für Hilfe sehr dankbar. Dieser kam kürzlich aus Russland nach Deutschland gezogen. Um hier schnellstmöglich seinen Führerschein umschreiben zu lassen, meldete er sich bei einer Fahrschule an. Wir besuchten eine Fahrschule und mein Cousin meldete sich dort an.

Wir warteten die Bearbeitung der Gemeinde ab und in der Zwischenzeit wollten wir die Anmeldegebühr entrichten und die Software zum Lernen abholen. Über Whatsapp frage ich die Fahrschullehrerin am 15.04, wann man diese abholen könne und es kam bis heute keine Antwort. Ich stellte die Frage noch einmal 23.04. Ebenfalls ohne Erfolg. Ich erreichte die Lehrerin wenige Zeit später über Ihr Mobiltelefon und dort schilderte Sie mir plötzlich, dass mein Cousin vor Ablegen der Prüfung mindestens deutsch auf B1 Niveau sprechen müsse, sonst würde Sie ihn nicht zur Prüfung zulassen. Erst, wenn er richtig Deutsch sprechen kann, würde Sie ihn unterrichten quasi.

Nun ist ein Führerschein für den Alltag essentiell und wir erkundigten uns bei einer weiteren Fahrschule. Von so einem Gesetz bzw. Voraussetzung habe man noch nie gehört. Wir meldeten uns bei der neuen Fahrschule an und ich verfasste eine Kündigung an die erste Fahrschule. Diese antwortete mir prompt, dass sie die Kündigung erst anerkennen werde, wenn er einen Betrag von 100€ überweist. Nun würde ich gerne wissen, wie man da weiter verfahren kann. Sollte man den Betrag zahlen um stressfrei die Kündigung anerkannt zu bekommen, oder besteht seitens der alten Fahrschule kein Anspruch auf so einen Betrag unter anderem durch Fehlinformationen.

Herzliche Grüße

Vertragsrecht, Vertragskündigung
Lebenslanges Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB?

Guten Abend,

ich hoffe mir kann jemand eine Frage beantworten:

Wir haben von meinen Schwiegereltern ein Haus als Schenkung übernommen. Dafür erhielten die Schwiegereltrn ein vorbehaltenes Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB. Dieses Wohnrecht wurde im Grundbuch eingetragen als: beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach Paragraph 428 BGB.

Der Schwiegervater ist mittlerweile verstorben und bei der Schwiegermutter steht eine Heimunterbringung im Raum. Nun kam mein Schwager auf die Idee eine polnische Pflegekraft einzustellen, die dann bei der Schwiegermutter in der Wohnung leben soll um diese zu pflegen. Wir sind damit jedoch nicht einverstanden. Mein Schwager meint aber das die Mutter auch ohne unser Einverständnis eine polnische Pflegekraft in ihren Haushalt mit aufnehmen darf. Alternativ wäre sonst nur noch die Heimunterbringung der Schwiegermutter. Mein Schwager meinte das dann die Mutter zur Finanzierung der Heimunterbringung die Wohnung an Fremde vermieten würde. Das ist aber so nicht möglich da Wasser und Strom nicht getrennt sind. Außerdem bin ich Schwerbehindert und wir wollten die Wohnung der Mutter behindertengerecht umbauen für mich wenn die Mutter mal ins Heim muss bzw. verstorben ist. Wir haben bei uns überall Stufen und Treppen drin.

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Langen

Nun meine Fragen:

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht tatsächlich eine polnische Pflegekraft in ihrer Wohnung aufnehmen ohne unser Einverständnis? ( Schenkung ist nun 11 Jahre her )

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht die Wohnung an Fremde vermieten um die Heimkosten zu finanzieren?

WOHNRECHT, lebenslanges Wohnrecht
Paypal Lastschrift widersprechen, ist das möglich?

Hallo,

kurze schilderung:

Habe auf eBay etwas gekauft und direkt storniert weil es (falsche Angabe vom Verkäufer) nicht das passende Teil für mein Auto war.

Verkäufer hat kauf abbruch zugestimmt und mir mein Geld auf PayPal zurückerstattet.

So jetzt wird morgen von meinem Konto 349,90€ abgebucht, die ich dringend Brauche um mir die richtigen Teile für mein Auto ( was in der Werkstatt steht ) zu kaufen.

Laut Paypal kann ich die rückerstattung erst am Freitag nächste Woche haben, da der Status noch offen ist. Kein Plan was die mit dem Geld machen.

Ich habe denen schon Angeboten das ich der Lastschrift widerspreche & die einfach die Rückzahlung vom Verkäufer nehmen sollen ( ist ja Plausibel weil beides die selben Summen sind und beide Beträge auf dem Konto von PayPal sind.

Das lehnte Paypal ab mit der Begründung "wir können nicht auf Rückzahlungen zugreifen" was ich nicht denke ! Natürlich können die auf ihr Geld zugreifen, schließlich ist ja die Rückzahlung auf dem PayPal Konto hinterlegt, bloß ist sie für mich nicht anfassbar bis die "geprüft" haben.

Was meint ihr, soll ich einfach meiner Bank morgen nach dem PayPal abbucht sagen das die der Lastschrift widersprechen sollen, und mein Geld zurück aufs Konto buchen sollen?

Kann ich dadurch ärger bekommen?

Schließlich beklaue ich ja Paypal nicht, ich sorge dafür das mein Geld auf meinem Konto bleibt & die können die Rückzahlung vom Verkäufer behalten...

Danke für eure Antworten :)

Konto, Lastschrift, paypal, widerspruch, Widerruf
Kindergartenzuschuss durch den AG und Zuschuss zu den KIGA-Gebühren durch das Bundesland - wie damit umgehen?

Hallo Ihr,

da ich leider nirgends eine verlässliche Antwort auf meine Frage bekomme, hoffe ich einfach hier mal auf mein Glück. Vielleicht hat der ein oder andere schon eine ähnliche Thematik gehabt und kann aus Erfahrung sprechen.

Es geht um folgendes:

Ich bekomme Ende diesen Monats (Mai 2019) das erste mal einen Zuschuss zu den Kindergartengebühren von meinem Arbeitgeber. Dieser Zuschlag beträgt vereinfacht 200 € pro Monat.

Aufgrund der Tatsache, dass ich im Jahr nur 11x einen Beitrag an den Kindergarten zahle (Juli ist beitragsfrei), wurde der Zuschuss wie folgt berechnet:

11 * 218,18 €/Monat = 2.400 €/a --> 2,400 €/a / 12 = 200 €/Monat Zuschuss vom AG. Soweit so gut.

Nun aber, gibt es in Bayern künftig einen Zuschlag von 100 € auf die Gebühren durch das Bundesland. Ich weiß, das nun der Zuschuss durch den AG angepasst werden muss (wie auch bei jeder anderen Änderung der Betreuungskosten). Aber muss ich das umgehend machen? Mir geht es darum, dass ich zwar weiß, dass diese 100 €/Monat zwar irgendwann rückwirkend bis zum April gezahlt werden ... nur wann ist noch unklar.

Meine bisherigen Recherchen haben weiterhin ergeben, dass ich aus steuerlichen Gründen nachweisen muss, dass der durch den AG gezahlte Zuschuss innerhalb eines Jahres nicht höher sein darf, als der Betrag den ich selbst an den Kindergarten überweise. Jedoch bekomme ich ja in meinem Fall den ersten Zuschuss erst im Mai und nicht ab Januar. Zählt dann trotzdem das ganze Kalenderjahr? Wenn ja, müsste ich erstmal den Zuschuss durch den AG nicht anpassen müssen, da:

Zahlungen an den Kindergarten:

von Januar bis März : 3 * 218,18 € = 654,54 €

von April bis Dezember : 9 * 118,18 € = 1.063,62 € (inkl. Zuschlag durch das Bundesland)

Summe: 1.718,16 €

Zuschüsse durch den Arbeitgeber:

von Januar bis April: 4 * 0 € = 0 €

von Mai bis Dezember: 8 * 200 € = 1.600 €

Summe: 1.600 €

Somit ist der vom AG gezahlte Zuschuss bilanziell betrachtet niedriger als die gezahlten Gebühren an den Kindergarten im Jahr 2019. Kann man das so rechnen? Zählt hier wirklich das Kalenderjahr oder wird hier genau der exakte Zeitraum in dem ich den Zuschuss erhalten habe verglichen? Also vergleiche ich die Zahlungsvorgänge von Januar-Dezember oder von Mai-Dezember?

Oder anders gesagt ... wäre es auch möglich, dass mein AG im Jahr eine einzige Zahlung tätigt? Also bspw. die gezahlten 2.400 €/a, die ich an den Kindergarten gezahlt habe, als Einmalzahlung... bspw. im Dezember? Wenn das geht, müsste ja meine obige Rechnung auch rechtskonform sein ..

Besten Dank

Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Grundstücke und Gründstücksteile als Betriebsvermögen?

Nehmen wir folgendes an: Auf einem Grundstück steht ein Gebäude, dieses Gebäude wird größtenteils zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt, d. h. der Betrieb des Einzelunternehmers befindet sich in dem Gebäude.

In dem Gebäude befindet sich auch noch die Wohnung des Einzelunternehmers. Die Wohnung benutzt er zu "eigenen Wohnzwecken".

Eine zweite Wohnung in dem Gebäude wird an Dritte (Fremde) vermietet.

Gemäß R 4.2 (3 - 4) EStR

Sind die Gebäudeteile, selbständige Wirtschaftsgüter.

Ich schaue mir jetzt R 4.2 (9) EStR an.

"Grundstücke und Grundstücksteile, die nicht eingenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltich überlassen sind, sondern z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerbl. Nutzung an Dritte vermietet sind, können als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn die Grundstücke oder die Gründstücksteile in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind."

Nutzt der Einzelunternehmer die Wohnung zu "eigenen Wohnzwecken" dann kann es sich nicht um Betriebsvermögen handeln, auch wenn die Wohnung sich in dem Gebäude befindet, wo sein Betrieb ist.

Die Vermietung der anderen Wohnung an Dritte (Fremde) gem. § 4.2 (9)

können somit Grundstücke und Grundstücksteile zum Betriebsvermögen gehöhren, da hier die Einnahmen aus der Vermietung an Dritte zur Förderung des Betriebes bestimmt und geeignet ist.

D. h.

Wohnung für eigene Zwecke: kein Betriebsvermögen, und damit auch der Grundstücksteil

Wohnung an Dritte, kann als "gewillkürtes" Betriebsvermögen angesetzt werden.

und somit auch das Grundstück bzw. der Grundstücksteil der auf die Wohnung entfällt.

Sehe ich das soweit korrekt?

Oder hat jemand Einwende?

Steuern, Betriebsvermögen
Nießbrauch - Notarvertrag anfechten?

Vor mehr als 30 Jahren - ich selbst war damals gerade 19 Jahre alt - wurde mir ein Notarvertrag "untergejubelt", der meinem Vater einen sehr weitreichenden Nießbrauch an meiner als Nacherbin geerbten Immobilie einräumt.

Allerdings wird mir als Nacherbin dadurch die Nutzung der Immobilie sehr stark eingeschränkt bzw. deren vollumfängliche - außer der väterlichen Wohnung - Nutzung nahezu unmöglich gemacht. Dies geht sogar so weit, dass mir im schlimmsten Fall der Zugang zu meiner in dem Haus befindlichen Wohnung und Garage verwehrt werden kann, da mein Vater Nießbrauch am Grundstück hat. 

Mir wurde damals beim Notar erzählt, dass es sich hierbei lediglich um ein Wohnrecht für meinen Vater handelt. Seltsam auch, dass ich vorher nie einen Vertragsentwurf sah und nach der Beurkundung nie ein Exemplar der Notarurkunde bei mir angekommen ist. Auch meine Mutter und mein Vater sprachen mir ggü. stets nur davon, dass mein Vater Wohnrecht an der Wohnung hat.

Jetzt - mehr als 30 Jahre später - bin ich aus allen Wolken gefallen, als ich beim Aussortieren der Unterlagen meiner verstorbenen Mutter die Notarurkunde mit dem Eintrag Nießbrauch fand.

Wortlaut der Urkunde: ...nachdem in dem Testament nichts über Wohnrecht erwähnt wird legen wir Folgendes fest: Nießbrauch an.....

Die Krux an der Geschichte aber ist,  dass mein Großvater sehr wohl eine ganz genaue Festlegung für das Wohnrecht der Schwiegersöhne getroffen hatte.

Meine Mutter war Vorerbin ich bin Nacherbin.

Das schlimmste an der Sache ist, dass ich nicht einmal im Notfall (z. B. Unwetterschaden am Haus, der nicht durch Versicherung gedeckt ist) eine Hypothek aufnehmen kann.

Mein Großvater mütterlicherseits hatte in seinem Testament mehrfach betont, dass das Haus erhalten werden soll und auch für viele Eventualitäten im Testament Festlegungen getroffen.

Was würdet ihr in solch einem Fall tun?

Nießbrauch, Notarvertrag

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