Steuern auf deutsche Lebensversicherung im Ausland

Hallo alle zusammen, ich habe ein Frage, die mich zum verzweifeln bringen könnte.

Und zwar haben wir folgenden Sachverhalt: Eine Person A, Rentner, bezieht eine Lebensversicherung, die zwischen 1960 und 1970 abgeschlossen wurde. Person A zieht Ende 2006 nach Kanada und verlegt den kompletten Wohnsitz nach Kanada. (Der Wohnsitz wurde in Deutschland abgemeldet) Das deutsche Konto, auf das die Lebensversicherung kommt, bleibt weiter bestehen.

Mit dem Umzug beendet die Versicherung automatisch den Steuerabzug für die Lebensversicherung, d.h. die Lebensversicherung wird vollständig ausbezahlt.

Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt, da keine Steuern mehr gezahlt wurden und veranlasst, dass die Steuern wieder abgezogen werden. Zudem werden die Nachforderungen für 2007 nun doppelt abgezogen. D.h. im Prinzip wird jetzt momentan jeden Monat nahezu 3 mal Steuer abgezogen. 1x normal und 2x die Nachzahlung, sodass man nach 6-7 Monaten fertig wär.

Auf Anfrage einer Rechtsgrundlage/Belehrung/Hinweis/Auflistung ect. bekam nun Person A Unterlagen aus denen hervorging, dass die Lebensversicherung "aus Versehen" die Abzüge nach Steuerklasse X nicht abgezogen hat.

Meine Frage lautet nun:

  • Muss Person A , die im Ausland wohnt, in Deutschland auf die deutsche Lebensversicherung Steuern zahlen?
  • Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes rechtens?
Ausland, Finanzamt, Lebensversicherung, Steuern, Versicherung
Haftpflichtversicherung - Nachbarsjunge hat unsere Aussenfassade mit roter Farbe angesprüht

Hallo,

gestern Nachmittag hat der 6jährige Nachbarsjunge unsere gelbe Hauswand mit roter Lackfarbe angesprüht. Der Junge spielt häufig mit meinem 3jährigen Sohn.

Ich selbst befand mich im Büro als der Nachbarsjunge zu mir kam und mich fragt ob er den Trampeltrecker aus der Waschküche holen dürfe. Dies habe ich erlaubt. Kurze Zeit später finde ich die Kinder im Garten wieder - total rot angesprüht und ein ca 30 cm langer Streifen an unserer gelben Hauswand. Der Nachbarsjunge gab sofort zu diesen Streifen gesprüht zu haben. Die Kinder haben sich aus einem Schrenk in der der Waschküche eine alte Dose roten Hochglanzlack geklaut und damit herumgesprüht.

Das Problem wird sein, daß es nicht ausreichen wird den Streifen überzustreichen. Wir selbst haben vor 2 Jahren eine Garage an unseren Neubau (4Jahre) angebaut und es nicht geschafft mit dem gleichen Putz das zu 100% gleiche Gelb hinzubekommen. Wahrscheinlich wird es hierdurch nötig zu sein die ganze Hauswand zu streichen, wenn man nichts mehr von dem Vorfall sehen will.

Wie gehe ich jetzt hier am Besten mit der Haftpflichtversicherung des Nachbarjungen vor. Ich habe Angst, daß mir hier Mitschuld vorgeworfen wird und möchte dies vermeiden. Würde die Versicherung wohl überhaupt das Streichen der ganzen Wand übernehmen (hier wird auch ein Einrüsten der Wand nötig sein). Wer kann mir hier Tips geben ? Gruß Bongtown

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