Welche Versicherung sollte man abschließen, wenn Freunde beim Hausbau helfen?

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Gesetzlich unfallversichert

Folgende Personengruppen sind bei der Mithilfe am Bau gesetzlich unfallversichert: der Bauherr selbst, sein Ehepartner, die Kinder, Geschwister, Eltern, Neffen und Nichten – unabhängig davon, ob sie zum Haushalt des Häuslebauers gehören oder ob sie später in dem Haus leben werden. Fremde Personen sind in den kostenlosen Schutz einbezogen, wenn sie unentgeltlich mithelfen oder aber „Arbeit auf Gegenseitigkeit“ erbringen – Motto: Hilfst du mir im Frühjahr, dann helfe ich dir im Herbst.

Zu den Tätigkeiten, die unfallversichert sind, gehört nicht nur die eigentliche Arbeit am Bau. Schon der Abbruch des alten Wohngebäudes ist erfasst. Auch die Besorgung des Baumaterials gehört dazu, ferner spätere An- und Umbauarbeiten. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen alle medizinischen Maßnahmen (auch: Rehabilitation) sowie Geldleistungen für vorübergehende, aber auch dauernde Gesundheitsstörungen – also zum Beispiel den Ersatz von Lohn oder Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit ebenso wie eine Rente.

Jeder Bauherr, der selbst mitwirkt oder „mitwirken lässt“, sein Haus aufzubauen, tut also gut daran, sich rechtzeitig mit der für ihn zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung in Verbindung zu setzen. Das ist im Regelfall die (Landes-)Unfallkasse oder der Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Die Adresse kann beim örtlichen Versicherungsamt oder bei der Krankenkasse erfragt werden.

Teurer Versicherungsschutz

Und was geschieht, wenn die Bedingungen für den kostenfreien gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht erfüllt sind, etwa weil die Nachbarn weder unentgeltlich noch auf Gegenseitigkeit tätig sind oder das Haus nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wird? Dann müssen die Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Und das bedeutet: Sie sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert – allerdings nicht kostenfrei für den Bauherrn. Er muss – wie sonst Unternehmer – Beiträge zahlen, die, je nach Bundesland, 2,36 Mark bis 3,21 Mark je „Helferstunde“ ausmachen. Das gilt auch dann, wenn für die Helfer eine private Unfallversicherung bestehen sollte. Die Bau-Berufsgenossenschaft erwartet exakte Angaben zu der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und schätzt gegebenenfalls, falls die Angaben nicht plausibel erscheinen.

Werden Helfer nicht per Formular angemeldet (einige Unfallversicherer verzichten generell darauf), dann sind sie dennoch unfallversichert; denn es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Für den Bauherrn kann das unangenehme Folgen haben – Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Und sich einfach nur „still zu verhalten“, um dem Beitragsbescheid zu entgehen, bringt im Regelfall nichts, weil das Bauamt jedes Bauvorhaben der Bau-Berufsgenossenschaft meldet.

Die Broschüre „Gut gerüstet“, die bei der Bau-Berufsgenossenschaft zu haben ist, klärt darüber im einzelnen auf. Ihr ist auch zu entnehmen, dass an Leistungen – wie für die kostenlos bei den gesetzlichen Unfallkassen versicherten Helfer – alles zur Verfügung steht, um die Gesundheit wiederherzustellen und Verdienstausfall (gegebenenfalls lebenslang durch Zahlung einer Rente) zu ersetzen. Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit am Bau, sondern auch die Wege zur und von der Arbeitsstelle.

Private Bauherren haben für ihre Mitarbeiter so zu sorgen, wie es den gewerblichen Bauunternehmen vorgeschrieben ist: Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften. Die Fürsorge reicht von der Schutzausrüstung (Schutzhelm, Sicherheitsschuhe) bis zu Absturzsicherungen. Er haftet für Schäden, die seine Helfer anderen zufügen. Dafür springt dann seine Privathaftpflichtversicherung im Regelfall nicht ein; eine Bauherrenhaftpflichtversicherung reguliert solche Schäden, etwa wenn einem Passanten ein Dachziegel auf den Kopf fällt.

http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on983