Zahlt die Gebäudeversicherung auch Mietausfall?
Nach einem Wasserrohrbruch mussten in 2 meiner vermieteten Wohnungen Trocknungsgeräte aufgestellt werden, die über mehrere Wochen den ganzen Tag über liefen. Wegen des zugegeben unerträglichen Lärms stellten die Mieter – wie mein Anwalt mir sagte, zu Recht – die Mietzahlungen ein. Die Reparaturkosten zahlt meine Gebäudeversicherung, aber wer trägt die Mietausfälle?
1 Antwort
Im Normalfall zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht, eher eine Mietausfallversicherung. (sie sichert das Risiko gegen Mietnomaden ab)
Mietausfallversicherungen mit einem Schutz gegen Mietverluste, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Sturm entstanden sind, lassen sich versichern, wenn sie nicht über die Wohngebäudeversicherung geschützt sind.
Die Wohngebäudeversicherung kommt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm – ab Windstärke 8 – an der Immobilie auf. Es ist möglich, sich auch nur gegen eine dieser Gefahren zu versichern. Zusätzliche Risiken können mitversichert werden. Für die Kosten ist jedoch die Wohnlage ausschlaggebend.
Es gibt Zusatzoptionen, die aber extra vereinbart werden müssen.