Haftpflichtversicherung - Nachbarsjunge hat unsere Aussenfassade mit roter Farbe angesprüht

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Erstmal ist zu klären, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Kommt der Nachbars junge oft rüber? Gibt es sozusagen eine stillschweigende Vereinbarung mit den Nachbarn, das wenn er dort sagt, er geht zum Nachbarn um mit Eurem Sohn zu spielen, das dann die Eltern nicht mehr nach ihm sehen?

Das könnte dann die Übertragung der Aufsichtspflciht auf Euch sein.

Dann wäre zu klären, ob dem Jungen bewußt war, das man mit Sprühfarbe auch Schäden anrichten kann.

Ich will kein Spielverderber sein, aber die gegnerische Versicherung zahlt nur, wenn der Junge, oder aber die Eltern überhaupt Schadenersatzpflichtig sind.

In Anbetracht der hohen Kosten die zu erwarten sind, würde ich für das Ausfüllen der Schadensmeldung tatsächlich einen Rechtsanwalt herbeiziehen.