Nach Unfall Alkohol trinken - zahlt die Versicherung dann noch?

4 Antworten

Grundsätzlich ist es nicht verboten danach Alkohhol zuu trinken. Dafür gibt es kein Gesetz. Dennoch ist es natürlich sehr schwer nachzuweisen dass dein Kumpel erst nach dem Unfall getrunken hat und es nicht nur eine blöde Ausrede für betrunkenes Fahren und den dadurch verursachten Unfall ist. Am besten wäre das Problem durch eine Zeugenaussage zu lösen, die klarstellt, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls noch nüchtern war.

WEnn eine Blutprobe entnommen wird udn nach 1 Stunde ein Zweitprobe, kann man daraus errechnen, dass er erst nach dem Unfall getrunken hat. In der Situation hätte ich darauf bestanden.

Ersteinmal ja der Unfall vor Ort durch die Polizei aufgenommen worden sein. Wurde da kein Verdacht geschöpft und getestet hat sich das sowieso erledigt. Zweitens: wurde keine Polizei gerufen dann wurde das sichen zwischen den Kontrahenten am Unfallort ohne Polizei geklärt. Auch nicht schlecht. Drittens geht es um Fahrerflucht: schlechte Karten. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten. Fahrerflucht nur möglich, wenn man den Unfall gemerkt habe muss, also mehr als eine sehr leicht Tuschierung. Alkoholgenuss zum Überwinden des Schrecks heißt allerdings man hat es gemerkt. Aber auch dann muss der Alkoholgenuss nach der Tat nachgewiesen werden durch Probenentnahme im Stundentakt und der Hochrechnung der Abbaugeschwindigkeit. Auch wenn alles gegen einem spricht, bleibt die Versicherung nur leistungsfrei, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Alkohol und Unfall besteht. D.h., wenn zweifeilsfrei nachgewiesen wurde, dass der Unfall ohne Alkohol vermeidbar gewesen werde.

also es kommt darauf an wenn die polizei ein test gemacht hat direkt nach dem unfall und er 0 promile hat dann kannst du natürlich was trinken aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen