Betrunken Auto gefahren - Unfall mit hohem Sachschaden, aber unschuldig

2 Antworten

Oh, grosses Problem. bei so eindeutger Lage, kann man Dir mit Sicherheit nicht die ganze Schuld aufdrücken und wird es auch nicht machen.

Es kommt etwas auf den Richter an. Wenn es perfekt läuft stellt er sich auf den Standpunkt, der Unfall war so, oder so nciht zu verhindern und der andere bekommt die Schuld und zahlt voll.

Oder er kommt zum Schluß, dass ihne Trunkenheit irgendetwas verhinderbar war, dann evtl. 25 bis höchstens 50 % Mitschuld.

Um da genaues zu sagen, müßte man die Unfallberichte, Protokoll der Polizei usw. kennen. Ausserdem bleibt immer etwas Spielraum beim Richter.

Es ist zu unterscheiden zwischen der Straftat (Trunkenheitsfahrt) und der zivilrechtlichen Schadensersatzproblematik. Ich gehe davon aus, dass die Polizei anwesend war, so dass sie pflichtgemäß gegen dich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, welches mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug wohl enden wird. Ich hoffe natürlich dabei, dass dies das erste Mal war und nicht wieder vor kommt. Ansonsten könnte es nicht bei der Geldstrafe bleiben und eine Anklage geben und der gleichen mehr. Davon ist jedoch das Zivilrecht zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall trifft dich keine Schuld. Der Alkohol hat sich nicht auf deine Fahreignung ausgewirkt. Du selbst könntest Schadensersatz verlangen. Ich würde auch eine Mitschuld nicht akzeptieren. Deine Haftpflichtversicherung könnte gegebenenfalls einen geringen Teil zahlen, ohne dass sie dich in Anspruch nehmen kann. Suche daher sogleich einen Rechtsanwalt auf, damit du optimal deine Rechte wahren kannst.