Steuern auf deutsche Lebensversicherung im Ausland

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Aus der Fragestellung schliesse ich, dass es sich nicht um eine LV, sondern um eine Rentenversicherung handelt, bzw. um eine Lebensversicherung, die as Rente ausgezahlt wird.

Durch den Umzug nach Kanada ist der Rentener nciht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sondern nur noch beschränkt steuerpflichtig mit seinen inländischen Einkünften.

Normalerweise wied diese Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert udn es wird keine Steuer abgezogen. Ein Abzug nach "Steuerklasse" deutet ja auf Bezüge aus einem früheren Arbeitsverhältnis, also Betriebsrente.

Dazu müßte dann das DBA mit Kanada geprüft werden.

Das sagt in Artiekl 18, dass die Renten in dem Vertragsstaat besteuert werden können, wenn die Ansprüche dort aus Kassen sind bei denen die Beiträge zu einem steuerabzug geführt haben.

Also scheint die Besteuerung in "D" ach diesen Vorschriften zulässig (soeit nciht noch genauere Infos vorliegen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986