BU mit steuerfreier Auszahlung der Überschüsse am Ende der Laufzeit?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

ne, das ist ein Irrtum der Versicherung 67%
na klar, das war schon immer so 33%
Steuerschlupfloch, welches übersehen wurde 0%

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ne, das ist ein Irrtum der Versicherung

Das ist in der Form nciht ganz richtig.

Die LV 1871 sagt auch nur, das eine Überschussbeteiligung anwachsen kann, die eventuell soar höher sein kann, als die eingezahlten Beiträge.

Etwas von den Einzahlungen der Versicherten wird ja auch für die Versicherungsleistungen verbraucht (immerhin wird jeder 4. Invalide).

Wenn die Rückzahlung nicht höher ist als die eingezahlten Beiträge, ausserdem müßte dabei geklärt werden (dazu bräuchte ich den Vertragtext udn die Bedingungen), ab damit nciht die Steuerliche Abzugsfähigkeit § 190, Abs. ! Nr. 3 i. V. m. 2b gefährdet ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986