Doppelt versichert - Welche Versicherung kann ich kündigen?

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Eine der beiden Policen hat die "älteren Rechte"; genau diese bleibt bestehen. Du hast also richtig gehört!

Hallo Larissa, zunächst kann ich mich inhaltlich mig112 und Eclipse anschließen. Beide haben mit ihren Aussagen Recht. Ergänzen möchte ich noch, dass man bei "Doppelversicherungen" auf die Kulanz der Gesellschaft mit den jüngeren, also zuletzt abgeschlossenen Vertrag hoffen muß, da diese bis zum Ende des Beitragsjahres auch den Beitrag fordern kann. Laut VVG ( Versicherungsvertragsgestz) §60 muss eine Doppelversicherung unverzüglich zum Ende der Versicherungsperiode beseitigt werden. Dies kann durch Aufhebung einer oder durch Anpassung beider passieren, wobei es auch bei manchen Versicherungen wie der Hausrat-,Privathaftpflicht nur die Möglichkeit der Aufhebung gibt, wenn man einen gemeinsamen Haushalt hat.

Auch wenn das die "Regel" zwischen der Versicherern ist, sollte man prüfen, ob der "alte Vertrag" nicht Deckungslücken enthält, die im jüngeren Vertrag gedeckt sind (z.B. in der Privathaftpflicht der Einschluss von Mietsachschäden, geliehenen Sachen,verlorene Schlüssel,...) da rächt sich dann den älteren - und meist billigeren Vertrag zu kündigen.

Verhandelbar ist alles auch die Auflösung von Doppelversicherungen