Schuld am Unfall, obwohl der Hintermann aufgefahren ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die meisten Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass im Falle eines Auffahrunfalls der auffahrende Fahrzeugführer automatisch die Alleinschuld am Unfall trägt und demnach er bzw. sein Haftpflichtversicherer für sämtliche Kosten der Schadensbeseitigung einschließlich Schmerzensgeld aufzukommen hat.

Von einem Haftungsautomatismus in der genannten Weise kann indes keine Rede sein. Vielmehr hängt die Haftungsverteilung vom Einzelfall des Unfallhergangs sowie davon ab, ob die Unfallursache aufgeklärt, also bewiesen werden kann.

Derjenige, der mit seinem Fahrzeug auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auffährt, trägt nicht automatisch die Alleinschuld.

Wer auffährt ist schuld, in den meisten Fällen jedenfalls. Aber zum Beispiel nicht wenn das "Vordere Fahrzeug" ohne ersichtlichen Grund für den nachfolgenden Fahrzeugführer eine Vollbremsung durchführt weil er/sie etwa am Straßenrand einen Briefkasten entdeckt und noch schnell einen Brief einwerfen will oder eine über die Straße laufende Katze nicht überfahren will. Der Fall ist eindeutig wenn das voraus fahrende Fahrzeug verkehrsbedingt halten muss weil etwa eine Ampel auf rot schaltet oder ein Unfall mit Personenschaden vermieden wird.

Der Grundsatz "Wer auffährt ist schuld" steht im Verkehrsrecht als Anscheinsbeweis für das Verschulden durch den Auffahrenden. Hintergrund ist die Pflicht eines Verkehrsteilnehmers sein Fahrzeug jederzeit zum Stehen bringen zu können. Dazu gehört nunmal auch ein diesbezüglicher Sicherheitsabstand.

Allerdings ist dieser Anscheinsbeweis natürlich widerlegbar und bei kleineren Tieren geht die Verkehrsicherheit stehts vor. Eine Vollbremsung ist jedoch nach gängiger Rechtsprechung bei Kleintieren i.a. nicht gerechtfertigt, da ein nachfolgendes Fahrzeug sich hierauf auch bei ausreichendem Sicherheitsabstand kaum einstellen kann. Als Autofahrer gilt es, die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs und vor allem auch der nachfolgenden Fahrzeuge zu gewährleisten. Bremst man nun als Autofahrer stark ab, um ein Kleintier zu retten und kommt es hierdurch zu einem Auffahrunfall, so muß der tierliebe Fahrer damit rechnen, den Schaden zumindest teilweise tragen zu müssen.

Hm, es kann durchaus sein, dass die Polizei davon ausgeht, dass er eine Teilschuld hat. Theoretisch hätte er den Hund überfahren müssen, da der Hund in dem Fall nix auf der Straße zu suchen hat, der Tierhalter ist letztendlich für den Unfall verantwortlich. Schwer zu sagen ohne genauen Unfallhergang.

Soweit ich richtig informiert bin ist immer derjenige Schuld, der aufgefahren ist. Man muss auch auf einer freien Landstraße genügend Abstand halten, so dass man jederzeit rechtzeitig zum Stehen kommt. Allerhöchstens kann deinem Partner eine Mitschuld zugesprochen werden. Ich weiß nur , dass die eigene Kaskoversicherung Ärger machen kann, wenn man einem Kleintier ausweicht und daraufhin das eigene Auto beschädigt.