Es ist eine äußerst schwierige und komplexe Situation, weshalb der Text, leider länger wurde. Ich meine aber man muss die Hintergründe kennen, um zu verstehen, warum die Situation so schwierig ist. Es geht nicht um mich, aber um einen Menschen den ich sehr liebe und helfen will. Könnt ihr mir Helfen, ihr zu Helfen, bitte..
Folgende Situation in meinem familiären Umfeld, wo ich mich frage, kann man da noch was machen?
Hintergrund:Eine Person ist seit 2012 krank. 2014 sind die Eltern gestorben mit einem Erbe 100k plus eine selbstgenutzte Immobilie. Das Geld wurde verlebt bzw. in die geerbte Immobilie gesteckt, also kein Sozialleistungsbezug = keine Rentenzeiten. 1. Rentenantrag wurde in 2014 abgelehnt. Gegen die 2. Ablehnung in 2015 läuft bis Heute ein Klageverfahren vor dem LSG. Zwischen 1 und 2. Ablehnung erfolglos eine Reha, mit der Entlassung als Arbeitsunfähig, aber innerhalb von 6 Monaten erwerbsfähig.
In der 1. Instanz wurde festgestellt, das die erwerbsunfähigkeit 11/2016 eingetreten ist. Durch das Leben von Erbe gibt es keine Rentenzeiten mehr, weshalb Versicherungsschutz nur bis ca. 05/16 bestand. Das mit dem Erbe wusste der Anwalt, u.a. aus einem anderen Verfahren.
Frage:
Hätte der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht nicht darauf hinweisen !müssen!, dass o.g. Person sich arbeitssuchend melden muss um eine Rente zu erhalten (wg. Rentenzeiten), für den Fall das genau o.g. Szenario eintrifft?
Die Agentur für Arbeit hatte die Arbeitssuchend Meldung, aus ihrer eigenen Beratung jedoch abgelehnt. Da angeblich das Jobcenter zuständig sei, was jedoch auch nie was unternommen hat, da ja kein Leistungsbezug bestand.
Denn jetzt bekommt o.g. Person gar kein Geld, außer Pflegegeld. Und der RA sieht keine Chance jetzt noch den vorzeitigen Eintritt des Leistungsfalles feststellen lassen zu können. Welche Fachpersonen könnten in dieser Situation noch helfen? Könnte man einen Schadensersatz beim RA versuchen?
Es besteht auch die Gefahr, das mit Ablehnung der Rente, der Versicherungsschutz bei der KV als Rentenantragssteller entfällt und dann auch kein Pflegegeld mehr gezahlt wird.
Die Person ist '64 geboren und abgesehen vom Mutterschutz (2x), durchgängig als Bäckereiverkäuferin beschäftigt gewesen. Ich finde es einfach unfair, das diese Person in so eine existenzielle Notlage getrieben wird.
Bürgergeld gibt es nicht, da erwerbsunfähig. Sozialamt zahlt auch nicht, weil vieles vom Erbe Bar bezahlt wurde und die behaupten einfach so, es gibt noch Bargeld und die geerbte Immobilie sei mit 106 qm zu Groß. Ein Verkauf wurde angestrebt, ist jedoch aufgrund von erheblichen Baumängeln nicht möglich, bzw. nehmen die Makler Abstand.
Hat jemand Tipps für diese Komplexe Situation?