Kleinanzeigen Verkäufer möchte Schadensersatz verlangen?

Hallo liebe Community,

ich habe eine dringende Frage und bräuchte einen Rat bzw. Einschätzung zum folgenden Thema:

Und zwar habe ich vor ca. 1 Woche ein iPhone 11 über (eBay) Kleinanzeigen gekauft.

In der Anzeige stand, es sei nur das Display beschädigt, aber technisch einwandfrei und ohne weitere Mängel und auch per Chat meinte er dies.
Ich habe es über die "sicher bezahlen"-Funktion von Kleinanzeigen selbst gekauft, welches einen Käuferschutz enthält, falls z.B. das Produkt beschädigt oder garnicht erst ankommt.

Es wurde versendet und kam innerhalb von ein paar Tagen bei mir an.

Es wurde ordentlich ausgepackt, einngeschaltet und benutzt.

Dann ist mir aufgefallen, dass das Gerät einen technischen Defekt hat und zwar funktioniert die Face ID nicht, welche sehr wichtig ist.

Dies schilderte ich dem Verkäufer samt Bildern und Text.

Dieser meinte er könnte es sich nicht vorstellen dass etwas defekt sei außer äußerlich das Display.
Nach vielem herumschreiben einigten wir uns auf den Rückversand.

Ich ging auf Problem melden bei sicher bezahlen im Chat und leitete den Rückversand ein, damit ich mein Geld zurückerhalten kann.

Diese schickten dem Verkäufer eine E-Mail, in der er dem Rückversand zustimmen sollte.

Allerdings lehnte er es plötzlich ab und meinte dann per Chat, ich sei ein Betrüger und falls es genauso defekt bei ihm wieder ankomme, würde er über einen rechtlichen Weg Schadensersatz von mir fordern.

Ist dies überhaupt rechtens?

Ich habe keine Ahnung was ich tun soll, da ich lediglich nur ein Handy kaufen wollte welches funktioniert und jetzt soll ich eventuell Schadensersatz zahlen…

Ich bitte um schnelle Hilfe, einen Rat oder sonstiges!

Liebe Grüße!

betrug, Recht, Schadensersatz, ebay Kleinanzeigen, Kleinanzeigen
kein Warmwasser, seit Wochen, was machen?

Hallo zusammen,

Vorgeschichte: Neubau (2022) Bei den einigen Nachbarn haben sich die Durchlauferhitzer nun eine Wasserpfützen am Boden gebildet. Daraufhin haben die Handwerker den Hersteller kontaktiert und vorsichtshalber alle Geräte ausgetauscht. (Gewährleistung) Naja nach ein paar Tagen ist mein Durchlauferhitzer als einziger komplett ausgefallen. Das Display flackert und ein Neustart hilft nicht.

  • Also am 13.05.2023 ist der Durchlauferhitzer ausgefallen.
  • Habe am selben Tag noch den Vermieter informiert
  • Der Vermieter hat den Immobilienentwickler informiert (am Montag)
  • der Immobilienentwickler weiter an den Handwerksbetrieb.
  • Handwerksbetrieb an den Hersteller vom Durchlauferhitzer.

Mit dem Vermieter habe ich keine Probleme, er ist erst mal Vermieter und wir versuchen gemeinsam das Problem zu lösen. Aber wir wissen jetzt nicht wie wir richtig druck aufbauen können. Denn ich stehe jetzt schon knapp 1 Monat ohne Warmwasser.

Am Telefon bekomme ich nur den Immobilienentwickler. Aber der verweist unser nur das es keine Termine mehr für solche Kleinigkeiten gibt. Trotzdem aber muss ja der Handwerksbetrieb seine Gewährleistung nachkommen. Aber leider bekommt man keinen vom Betrieb ans Telefon, denn dort kommt nur ne Info "Mailbox voll". Beim Hersteller bekommt man keine Auskunft weil, natürlich Datenschutz. Mein Vermieter und ich wissen jetzt leider nicht mehr weiter was man machen kann. Denn ich persönlich würde ja selber mir einen temporären Boiler einbauen (auf kosten des Vermieters) aber das Problem ist das dort Elektronik drin ist die mit der Wärmepumpe und Fußbodenheizung zusammen kompatibel sein müssen den die sprechen elektronisch untereinander (WTF, habe ich noch nie gesehen), laut Hersteller.

Jetzt die Frage kann man nicht diesen Handwerksbetrieb irgendwie "zwingen" den Schaden zu reparieren????

Was wäre jetzt das beste

Handwerker, Mieter, Recht, Schadensersatz, vermieter, wohnung
Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Wir haben in unserer Firma 2010 eine Steuerprüfung durchlaufen, die trotz Klärung aller offenen Fragen und Ausgleichszahlungen für das Jahr, ohne Begründung des FA, alle seitdem folgenden Jahre bis heute, eine Steuerprüfung nach sich gezogen hat. Wir haben einen Anwalt, der uns immer wieder Geduld angeraten hat, es gäbe auch für das FA Gesetze und verbindliche Fristen, dass stehen wir einfach durch.

Max. 7 Jahre war damals seine Aussage, danach ist es nicht mehr rechtens von Seitens des FA's , weiter zu prüfen ohne rechtl. Grund. Dieser bestand schon 2017 nicht mehr, nach zig Besprechungen, zuarbeiten, aufarbeiten und freiwilligen höheren Vorrauszahlungen für das folgende Steuerjahr.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Das machen wir nun schon 12 Jahre so, haben schon 3 Geschäftsführerwechsel in dieser Zeit erlebt und immensensen Zeit-& Mehraufwand für jede Jahressteuererklärung.

Wir sind es so leid, ist das denn wirklich rechtens, das das FA so viele Rechte hat? Was können und dürfen wir tun, um endlich aus diesem Vorwurfsverdacht zu kommen, der nie Straftatbestand bekam? Nachdem der Mitarbeiter des FA nichts finden konnte, war es augenscheinlich für ihn unerträglich, womit er scheinbar persönliche Emotionen in seine Arbeit legte, die wir seit 12 Jahren nun dulden müssen.

Es muss doch auch für diesen Bearbeiter irgendeine verbindliche Frist geben, einen höheren Vorgesetzten, dem er Bericht erstatten muss, der jetzt endlich einen Schlussstrich zieht.

Aber ich habe nur noch das Gefühl, daß sie gar nichts mehr prüfen wollen, sondern uns nur noch aufgeben sehen wollen, durch mürbe machen. Die ständige psychische Belastung und Überraschungsangriffe, seitens des Bearbeiters, ist mittlerweile so unerträglich und belastet uns auch privat immer wieder sehr, so daß wir tatsächlich drüber sprechen alles hinzuschmeissen und es hinterlässt immer weniger einen Funken an Wehmut dieses Land zu verlassen, so im Stich gelassen und denunziert fühlen wir uns von diesen Behörden.

Keine Motivation mehr, wenn wir nicht mal wisse n für was das gut sein soll...wer hat einen Rat?

Vielen Dank

Finanzamt, Schadensersatz, Steuerrecht
Fliesenleger beschädigt neue Arbeitsplatte, meldet sich nicht mehr zur Schadensregulierung, Rechnung ist noch offen. Welche Rechte/ Möglichkeit haben wir?

Hallo alle miteinander,

ich wäre euch für eure Hilfe und euren Rat in folgender Angelegenheit sehr dankbar.

Der Fliesenleger hat beim Fliesen des Küchenspiegels die neue, unbenutzte Arbeitsfläche beschädigt. Optisch ist der Kratzer semi-auffällig, aber die Oberfläche ist nun beschädigt und da sich der Kratzer in unmittelbarer Nähe zum Spülbecken befindet, kann die Arbeitsfläche über kurz oder lang aufquellen. Daher möchten wir, dass sie gegen eine neue Arbeitsfläche ausgetauscht wird. Grundsätzlich hat der Fliesenleger recht unsauber gearbeitet, z.B. ein fetter "Fingereindruck" in der Silikonfuge, Stellen mit Fliesenkleber und Fugenmasse bekleckert, welche nicht einmal sein "Einsatzort" waren, auch Fugenkleber Spritzer auf frisch gestrichen Wänden. Kabel und Kontakte der neuen Steckdosen (-innenleben) waren so bekleckert, dass diese wieder ausgetauscht werden mussten. Zeitnah haben wir den Fliesenleger per Email inkl. Fotos über die durch ihn verursachten Verschmutzungen und die Schäden der Steckdosen und Arbeitsplatte informiert und ihn gebeten die Schäden bei seiner (Betriebs-) Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung zu melden. Auch nach unserer zweiten Email zur Klärung des Schadensfalls innerhalb von 1,5 Wochen reagiert der Fliesenleger nicht, seine Versicherung hat sich bei uns auch nicht gemeldet. Vielleicht hat er auch keine Versicherung. Dann haftet er doch persönlich, oder? Eine Rechnung der Fliesenarbeiten haben wir bereits erhalten, jedoch wurde diese sehr wahrscheinlich vor unserer "Schadensmeldung" von ihm verschickt. Beide Emails haben wir noch innerhalb der Zahlungsfrist der Rechnung geschickt. In unserer zweiten Email haben wir geschrieben, dass wir die Zahlungsfrist als hinfällig betrachten, da noch Klärungsbedarf besteht und ihn zur Reaktion (ohne Fristsetzung) aufgefordert. Mittlerweile ist die Zahlungsfrist aber verstrichen. Bis jetzt gibt es aber keine Reaktion...

Zur Info:

-Ein schriftlicher Auftrag und eine Auftragsbestätigung gibt es nicht.

-Der Fliesenleger ist ein Ein-Mann-Betrieb, also leider existiert kein Chef zur Beschwerde/ Klärung.

-Der Rechnungsbetrag ist geringer als die Kosten für eine neue Arbeitsplatte

-Die Mängel wie unsauberes Fugenbild haben wir noch nicht angezeigt

Was können wir nun tun? Was haben wir wegen der offenen Rechnung zu befürchten? Wie gehen wir mit möglichen Mahnungen um? Ist es sinnvoll einen Kostenvoranschlag für die Ersetzung der Arbeitsplatte einzuholen und diesen dem Fliesenleger in Rechnung zu stellen? Sollen wir die Mängel (unsauberes Fugenbild) auch noch schriftlich bei ihm einreichen, um somit wenigstens den Rechnungsbetrag kürzen zu können, wenn wir schon keinen Ersatz für unsere Arbeitsplatte bekommen? Wenn ja, um wieviel Prozent können wir den Betrag kürzen? Oder MÜSSEN wir ihm erst eine Frist zur Nachbesserung gewähren? Aber er meldet sich ja sowieso nicht.

Was würdet ihr tun?

Freue mich über alle Infos und Anregungen.

Lieben Gruß

Handwerker, Schadensersatz, Handwerkerleistungen, Schadensfall, Schadensregulierung
Schadensersatz gegen Rechtsanwalt? Probleme mit Erwerbsunfähigkeits-Rente?

Es ist eine äußerst schwierige und komplexe Situation, weshalb der Text, leider länger wurde. Ich meine aber man muss die Hintergründe kennen, um zu verstehen, warum die Situation so schwierig ist. Es geht nicht um mich, aber um einen Menschen den ich sehr liebe und helfen will. Könnt ihr mir Helfen, ihr zu Helfen, bitte..

Folgende Situation in meinem familiären Umfeld, wo ich mich frage, kann man da noch was machen?

Hintergrund:Eine Person ist seit 2012 krank. 2014 sind die Eltern gestorben mit einem Erbe 100k plus eine selbstgenutzte Immobilie. Das Geld wurde verlebt bzw. in die geerbte Immobilie gesteckt, also kein Sozialleistungsbezug = keine Rentenzeiten. 1. Rentenantrag wurde in 2014 abgelehnt. Gegen die 2. Ablehnung in 2015 läuft bis Heute ein Klageverfahren vor dem LSG. Zwischen 1 und 2. Ablehnung erfolglos eine Reha, mit der Entlassung als Arbeitsunfähig, aber innerhalb von 6 Monaten erwerbsfähig.

In der 1. Instanz wurde festgestellt, das die erwerbsunfähigkeit 11/2016 eingetreten ist. Durch das Leben von Erbe gibt es keine Rentenzeiten mehr, weshalb Versicherungsschutz nur bis ca. 05/16 bestand. Das mit dem Erbe wusste der Anwalt, u.a. aus einem anderen Verfahren.

Frage:

Hätte der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht nicht darauf hinweisen !müssen!, dass o.g. Person sich arbeitssuchend melden muss um eine Rente zu erhalten (wg. Rentenzeiten), für den Fall das genau o.g. Szenario eintrifft?

Die Agentur für Arbeit hatte die Arbeitssuchend Meldung, aus ihrer eigenen Beratung jedoch abgelehnt. Da angeblich das Jobcenter zuständig sei, was jedoch auch nie was unternommen hat, da ja kein Leistungsbezug bestand.

Denn jetzt bekommt o.g. Person gar kein Geld, außer Pflegegeld. Und der RA sieht keine Chance jetzt noch den vorzeitigen Eintritt des Leistungsfalles feststellen lassen zu können. Welche Fachpersonen könnten in dieser Situation noch helfen? Könnte man einen Schadensersatz beim RA versuchen?

Es besteht auch die Gefahr, das mit Ablehnung der Rente, der Versicherungsschutz bei der KV als Rentenantragssteller entfällt und dann auch kein Pflegegeld mehr gezahlt wird.

Die Person ist '64 geboren und abgesehen vom Mutterschutz (2x), durchgängig als Bäckereiverkäuferin beschäftigt gewesen. Ich finde es einfach unfair, das diese Person in so eine existenzielle Notlage getrieben wird.

Bürgergeld gibt es nicht, da erwerbsunfähig. Sozialamt zahlt auch nicht, weil vieles vom Erbe Bar bezahlt wurde und die behaupten einfach so, es gibt noch Bargeld und die geerbte Immobilie sei mit 106 qm zu Groß. Ein Verkauf wurde angestrebt, ist jedoch aufgrund von erheblichen Baumängeln nicht möglich, bzw. nehmen die Makler Abstand.

Hat jemand Tipps für diese Komplexe Situation?

Rentenversicherung, Rente, Rechtsanwalt, Schadensersatz, Rechtsstreit
Schadensersatz für gestohlene Galaxy Buds?

Hallo,

Ich bin völlig verzweifelt und hoffe man kann mir helfen.

Es begann Anfang November diesen Jahres. Am 03.11.2022 kam ich wie gewohnt zur Arbeit und brachte wie jeden Tag als erstes meine Tasche mit Essen usw. In den dafür vorgesehenen Essensspind. Zusätzlich hatte ich dort unseren Firmenbecher, Firmenbesteck und von mir selbst gekaufte Tütensuppen (heiße Tasse) verstaut. Der Spind war abgeschlossen als ich ihn öffnete, es war wie gewohnt auch alles an seinen Platz. Ein Kollege kann sogar bezeugen, dass der Spind zu war.Dann ging ich in die Umkleide um begann meinen Arbeitstag.

Gegen 11.59 Uhr stempelte ich aus und ging wie gewohnt erst in die Umkleide an meinen Spind um mir Handy und Kopfhörer zu holen, dann in die Kantine um mir eine Suppe und meine Essenstasche zu holen. Und da sah ich es, bis auf meine Tasche war alles weg. Der Spind war abgeschlossen! Ich meldete es natürlich unserem Schichtleiter, der wiederum in der Persoabteilung anrief, ob vielleicht der Spind doppelt vergeben wurde. Doch angeblich existieren nur zwei Schlüssel: Den den ich hab und einer, der sich in der Personalabteilung befindet. Das war also der erste kuriose Diebstahl.

Gestern am 25.11.2022, ich stempelte gegen 11.24 aus, ging ich wieder erst zum kleider Spind wegen Handy und Kopfhörer und dann in die Kantine. Dort musste ich dann mit Entsetzen feststellen, dass meine Kopfhörer nicht mehr in der Box waren! Ich habe immer alles wertvolle in meiner Arbeitshose, wenn ich kurz nicht am Tisch bin. Zu letzt hatte ich die Kopfhörer am Mittwoch verwendet. Bevor ich diese wieder in meinen Rucksack steckte, schaute ich noch mal in die Box. Beide waren definitiv drin. Donnerstag hatte ich sie auch in der Pause bei mir aber nicht genutzt, da ich mich am selben Tisch mit meinem Kollegen unterhielt. Und zu Hause oder sonst unterwegs habe ich sie definitiv nicht genutzt.

Auch diesen Vorfall habe ich dem Schichtleiter gemeldet. Ich habe zu Hause noch mal überall gesucht. Nichts gefunden. Auch in meinem Rucksack ist nichts ausser die leere Ladebox.

Nun meine Frage: Muss die Firma mir den Schaden erstatten? Immerhin verlangen die ja, dass ich Arbeitskleidung anlege und meine privaten Dinge in der Umkleide lagere. Demnach muss die Firma ja gewährleisten, dass meine Sachen sicher sind. Ein Schild hängt nirgends, was drauf hinweist, das bei Diebstahl nicht gehaftet wird. Der Spind war abgeschlossen. Definitiv, denn man kann den Schlüssel sonst nicht abziehen, und den brauch ich um in die Halle zu kommen.

Schadensersatz
Nachmieter springt ab, Miete weiter zahlen?

Hallo allerseits,

vor kurzem habe ich meine Wohnung gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten. Mein Vermieter hatte mir angeboten, dass er selbst nach Nachmietern schauen kann, so dass ich eher aus der Wohnung ausziehen kann. So weit so gut. Insgesamt haben jetzt mehrere Besichtigungen statt gefunden und Ende August teilte mir der Vermieter mit, dass ein Nachmieter gefunden wurde und jetzt der Mietvertrag finalisiert wird. Dieser wurde dann auch laut Vermieter dem neuen Mieter verschickt. Darauf hin habe ich meine neue Wohnung bereits zum 1. September anmieten können.

Nun schreibt mir der Vermieter vor wenigen Tagen, dass der Nachmieter abgesprungen sei, obwohl dieser vorher noch bekräftigt hat, die Wohnung nehmen zu wollen sowie unsere Küche abkaufen zu wollen. Der Mietvertrag wurde verschickt, aber nicht unterschrieben.
Nun will der Vermieter, dass ich noch weiter in der Wohnung bleibe bis ein neuer Mieter gefunden wurde. Muss ich nun weiter Miete zahlen?

Wichtige Info: Die gesamte Kommunikation lief über WhatsApp ab, somit habe ich alle Aussagen schriftlich.

Rein rechtlich bin ich der Meinung, dass mir durch die Zusicherung, dass ein neuer Mieter die Wohnung zum 15.09. nehmen wird Schadensersatz zusteht für die Doppelte Miete die durch das Abspringen des Nachmieters zusätzlich entsteht. Sonst hätte ich meine Mietwohnung gar nicht erst zum 01. September angemietet, sondern erst einen Monat später.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mietrecht, Schadensersatz
Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz
DPD Paket wurde bei Abwesenheit angeblich an mich zugestellt?

Guten Tag Community,

ich sehe mich momentan mit folgendem Problem konfrontiert:

Ich habe vor einiger Zeit ein Paket bei dem Händler Gorillasport bestellt.

Dieses wurde diesen Freitag durch die DPD an mich zugestellt - oder sollte vielmehr an mich zugestellt worden sein. Denn ich bin bereits am Vortag zu meiner Familie in eine andere Stadt abgereist.

Da mir bewusst war, dass ich das Paket nicht entgegen nehmen können würde, wählte ich im online-Tracking zum einen die Option aus, das Paket nächsten Montag, den 13.12 zuzustellen, zum anderen besprach ich zur Absicherung mit einem guten Nachbarn, das Paket, falls es doch zugestellt wird, für mich abzuholen und in der Wohnung zu sichern.

Kurz um, wider Erwarten erhielt ich letzten Freitag per Mail die Mitteilung, dass das Paket an mich erfolgreich zugestellt wurde. Sobald ich diese Mail las, rief ich direkt bei dem Nachbarn an, dieses Paket so schnell wie möglich aus dem Treppenhaus (einzig möglicher Ablageort) abzuholen. Nur musste dieser mir leider mitteilen, dass kein Paket im Treppenhaus, Balkon oder so aufzufinden sei.

Schon bei der letzten Bestellung durch die DPD wurde das Paket ohne klingeln einfach im Treppenhaus abgeworfen und nur durch Zufall sah ich den Fahrer und konnte das Paket dann nehmen.

Das Problem dieses Mal ist, dass es sich um eine große Bestellung handelt (Artikelgewicht von 27kg) und unser Wohnhaus von jederman ohne Schlüssel einfach zugänglich ist. Ein so großes Paket ist durch die Glastüre sehr leicht zu sehen und binnen 5 Sekunden zu entwenden.

Ich habe mich bereits bei der DPD gemeldet und es wird nun eine Fahrerbefragung angefordert.

Gorillasport habe ich auch geschrieben, erhielt allerdings die Antwort, dass das Paket laut DPD zugestellt wurde, sowie: "Da man bei uns keine Liefertermine angeben kann muss der Fall weiter von DPD bearbeitet werden."

Wie soll ich in diesem Fall handeln? Ab wann sollte ich meinen Anwalt hinzuführen?

Grüße

Diebstahl, Recht, Schadensersatz
Für das Austreten aus einem Amt soll ich "Schadensersatz" bezahlen?

Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern bezahlen.

Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine Projekte auf meinem Namen offen).

Welche Rechtsgrundlage hat dies?

Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum führen:

1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen möglich ist, insbesondere da ich weder offene Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt im Vereinsnamen habe.

Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand.

Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf Entscheidung eines freien Rechts etwa mit Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen?

Soll jede informelle, unverbindliche Forderung eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und sonst mit Geldstrafe belegt werden?

Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag durchgeführt werden soll - warum denn nicht als schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?

Geld, Finanzen, Kredit, Recht, Schadensersatz, Schulden, Verein, Vereinsrecht, Vorstand
Wie wird Schadensersatz bei Verzug des Bauträgers berechnet?

Hallo zusammen!

Ich habe vor Kurzem eine Immobilie gekauft - diese wird vstl. ein halbes Jahr später fertig gestellt sein, als ursprünglich geplant (in dem mit dem Bauträger geschlossenen Kaufvertrag ist der Fertigstellungstermin eindeutig fixiert).

Eine pauschale Schadensersatzregelung, die ursprünglich Bestandteil des Kaufvertrags war, haben wir vor Unterzeichnung des Vertrags beim Notar bewusst streichen lassen, da sie uns zu niedrig schien. Mit dem Bauträger haben wir uns bereits auf eine Nutzungsausfallentschädigung verständigt - offen ist noch der Schaden, der uns durch die Verzögerung mit Blick auf Bauzeit- und Bereitstellungszinsen etc. zusätzlich entstanden ist.

Meine Frage ist, wie ich den Schaden, den ich ggü. dem Bauträger geltend machen möchte, konkret berechne.

Meiner Meinung nach berechnet sich der Schaden folgenderweise:

• Der Bauträger hat die in dem Verzugszeitraum angefallenen Bauzeit- und Bereitstellungszinsen zu tragen. • Unsere Zinsbindung beträgt 20 Jahre. Wir fangen allerdings ein halbes Jahr später mit der Tilgung an, als ursprünglich geplant. Wir profitieren am Ende nur 19,5 Jahre von der Zinsbindung. Die Restschuld ist bei 19,5 Jahren Tilgung natürlich höher als bei 20 Jahren. Meiner Meinung nach müsste der Bauträger für die Differenz der Restschuld (20 Jahre vs. 19,5 Jahre) aufkommen. • Von den oben aufgeführten Kosten (Bauzeit-/Bereitstellungszinsen; Differenz Restschuld), die wir ggü. dem Bauträger geltend machen wollen, müssten, so würde ich annehmen, die Sollzinsen abgezogen werden, die wir in den ersten sechs Monaten hätten zahlen müssen, wäre die Wohnung fristgerecht und nicht mit sechs Monaten fertig gestellt wurden.

Ich wäre Euch / Ihnen für spontane Unterstützung sehr dankbar. Ein konkretes Rechenbeispiel würde unter Umständen helfen.

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße!

Schadensersatz, Bauträger
Liegt ein Schadenersatzanspruch vor?

Hallo,

vergangenes Jahr habe ich für mein Haus Fenster bestellt, welche dieses Jahr im März eigentlich hätten angebracht werden sollen. Die Firma hat jedoch die Rollkästen falsch ausgemessen, sodass die Fenster nicht eingebaut werden konnten. Natürlich musste ich mir die für den Einbau eingeplanten Tage frei nehmen, damit jemand Zuhause ist. In der Zwischenzeit wurde ich vertröstet, die Fenster wurden bei mir im Garten abgestellt und nicht wieder mitgenommen, bis ich darauf bestanden hatte. Nach reichlichen Telefonaten und neuen Messungen, sind die Fenster heute geliefert worden. Beim Einbauen wurde nun aber festgestellt, dass die Isolierung für den Rollkasten nicht passt, beziehungsweise ich hatte mit dem Firmenchef abgesprochen, dass eine andere Isolierung eingebaut wird. Nun haben die Angestellten der Firma das falsche Isolierungsmaterial dabei und werden wahrscheinlich länger brauchen um die Fenster einzubauen. Ich als Kunde bin wütend. Nicht nur über die schlechte Kommunikation zwischen Angestellten und Firmenchef oder über die Beschädigung der Hausfassade durch schlampiges Arbeiten sondern auch darüber, dass es bereits insgesamt zum fünften Mal der Einbau verschoben wird und/oder sich hinaus verzögert. Mittlerweile wäre ich soweit, der Firma zu sagen, sie kann alle Fenster mitnehmen und ich bestelle bei einer anderen Firma, wenn sie nicht bereits drei Fenster ausgebaut hätten.

Was kann ich tun? Kann ich Schadenersatz einfordern? Bei der Hausfassade glaube ich nicht, dass ich Sachbeschädigung einklagen kann, da ich keine Fotografien der Fassade vor dem Aus- und Einbau gemacht habe.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen!

Mit Grüßen

Bitle

anspruch, Schadensersatz
Stellen die Autoübergabe-Rückgabeprotokolle - als elektronisches Dokument mit elektronischer Unterschrift auch als die einzigen Beweismittel Urkundenbeweis dar?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mietwagen gemietet. Bei der Fahrzeugübergabe bzw. Rückgabe habe ich meine Unterschrift in elektronischer Form am Handy Touchscreen ( Smartphone) abgegeben. Daher wurden keine Unterlagen übergegeben. Und diese Unterschrift habe ich lediglich Zweck die Fahrzeugübernahme/Rücknahme abgegeben. dass bedeutet, ich habe davon gar nichts gewusst, dass es sich mit diesem elektronischen Unterschrift um einer Übergabe/Rückgabeprotokoll handelt, das wurde auch von der zuständigen Mitarbeiter vor Ort nicht erklärt. Jetzt behautptet der Autovermieter, dass neue Schaden von mir verursacht worden sind. Ein Schadenfall wurde gegen mich geöffnet. Ich habe die Schadenbehauptung bzw. Schadenersatzforderung abgelehnt und erklärt, dass der Mitarbeiter nur mündlich bestätigt hat, dass diese Schäden am Auto ihm bekannt sind und schon am Auto waren. Außerdem habe ich auch Fotos mit Datum/Uhrzeitstempel gefordert, um den Zustand des Fahrzeugs vergleichen zu können. Das wurde leider nicht nachgekommen. Autovermieter mitgeteilt hat, dass Fotos aufgenommen werden, nur nachdem die Schäden festgestellt werden. Der Autovermieter hat noch wörtlich geantwortet: “Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und auch von Ihnen unterzeichnet. Den Neuschaden haben Sie auf dem Rückgabepokoll mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Die Beschädigung am Fahrzeug wurde bei Rückgabe des Fahrzeugs ordnungsgemäß erfasst und anhand Digitalfotos dokumentiert. So ist ausgeschlossen, dass eventuell nachfolgende Beschädigungen zu Ihren Lasten gehen“. Vieles deutet für mich darauf hin, dass ich als Opfer der Schadensregulierung ausgewählt wurde. In diesen Fall, Erfüllt diese Elektronische Unterschrift - am SmartHandy Display- die gesetzliche Schriftform? Stellen diese Übergabeprotokoll/Rückgabepokoll - als elektronisches Dokument mit elektronischen Unterschrift versehen sowei auch als die einzige Beweismittel- Urkundenbeweis im Sinne des Gesetzes dar? Ich freue mich sehr auf Ihre Anrwort und vielen Dank im voraus Mit Freundlichen Grüßen

Schadensersatz, Unterschrift
Vermietung: Schadensregulierung & Anwaltskosten

Im Streit um die Schadensregulierung (Wohnungsauszug) einer vom Mieter beschädigten Tür und Zarge hat dieser nun einen Anwalt eingeschaltet. Der Mieter möchte seine Mietkaution zurück. Er ist der Meinung, seine Versicherung hätte mit der Zahlung von 300€ (Zeitwert) meine Ansprüche als Vermieter abgedeckt.

Der Kostenvoranschlag des von seitens des Mieters bestellten Schreiners für die Reparatur belief sich jedoch auf ca. 1600€. Neue Tür inkl. Zarge wäre noch teurer gewesen, da die Tür ein Sonderformat hat und auch das Mauerwerk bei Zargenaustausch beschädigt worden wäre. Deshalb meine Entscheidung, im nachhinein vielleicht die verkehrte, die Reparatur selbst durchzuführen.

Die Kosten der von mir durchgeführten Reparatur für Zeit und Material von ca. 1000€ habe ich mit der einbehaltenen Kaution und der gezahlten Versicherungssumme verrechnet.

Zwei Fragen:

  1. Ist mit der gezahlten Versicherungssumme von 300€ der Schaden für den Mieter bereits abgedeckt? Denn nur mit dieser Zahlung erhalte ich keine funktionsfähige Tür! Kann ich nicht zusätzlich die Mietkaution verrechnen, um den Schaden einigermaßen auszugleichen? Wie sieht die Rechtslage aus?

  2. Muss ich akzeptieren, dass ein vom Mieter eingeschalteter Anwalt mir beim 1. Schreiben seine Gebühren von ca. 150€ in Rechnung stellt? Muss ein Anwalt nicht vom Auftraggeber bezahlt werden?

Anwaltskosten, Mietrecht, Schadensersatz, vermieter
Reinigung nicht rechtzeitig fertig, Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe am Dienstag (28.01.) meine beiden Blazer in die Reinigung im hiesigen Einkaufszentrum gegeben. Ich wurde gefragt, ob mir Samstag als Abholtag reichen würde - ich meinte, ja das wäre okay, ich würde dann am 01.02. (das war der Samstag) Vormittag die beiden Blazer abholen. Dieses Datum wurde auch auf meinem Abholschein vermerkt und ich bezahlte gleich in bar.

Leider habe ich es am 01.02. Vormittags nicht geschafft und war erst 19:40 an der Reinigung (die machen 20 Uhr zu). Da hieß es dann die Blazer seien beide noch nicht fertig. Für mich eine Katastrophe, da ich von Montag bis Donnerstag ein Seminar in meinem neuen Job hatte - das erste und ja - absolute Anzugspflicht. (Sorry, bin frisch ausgelernter Azubi und habe wirklich nur zwei Anzüge). Da glücklicherweise mein Zug am 03.02. erst 12Uhr fahren sollte, sagte ich der Frau in der Reinigung, ich würde dann gleich am Montag zu Ladenöffnung (10 Uhr) wieder kommen. Da die Reinigung dort nur eine Annahmestelle/Abholstelle hat und die Klamotten andernorts gereinigt werden, hoffte ich das sie Montag da sein würden.

Ich kam Montags 10 Uhr wieder, die Blazer waren nicht da. Die Mitarbeiterin konnte ihren Fahrer iwie nicht anrufen und wusste nicht, ob die Blazer überhaupt mit in der Lieferung waren... Ich meinte ich würde 11:30 noch mal wieder kommen, ging derzeit durch das Einkaufszentrum und probierte mir einen neuen Anzug an, den ich zurück legen lies. 11:30 war immernoch nichts da. Die Mitarbeiterin lachte nur und meinte wiederholt es sei nicht ihre Schuld.

Ich kaufte also den zurückgelegten Anzug. Morgen werde ich die Blazer abholen, heute ging das leider nicht, da ich noch Termine hatte.

Habe ich eine Chance, dass die Reinigung den neuen Anzug bezahlen muss? Schließlich musste ich Blazer und Hose kaufen, da zusammen gewürfelte Teile ja leider immer zusammengewürfelt aussehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

reinigung, Rückzahlung, Schadensersatz

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