Motorrad bei Probefahrt geklaut – Fahrlässig gehandelt?
Eine Freundin wollte ihr Motorrad verkaufen. Ein Interessent machte eine Probefahrt, kam hiervon aber nicht zurück. Sie hatte den Fahrzeugschein behalten und als „Pfand“ ein anderes Motorrad (geklaut, was sie aber nicht wusste). Kann die Teilkasko ihr Fahrlässigkeit vorwerfen, weil sie die Maschine für eine Probefahrt abgegeben hat?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

WEnn Se vorher Ausweis udn Führerschein kontroliert udn aufgeschrieben hat, nicht.
Ausserdem war es kein Diebstahl, sondern Unterschlagung, denn er hat die Sache nicht weggenommen, sondern eine zum zeitweiligen Gebrauch übergebene Sache nicht zurück gegeben.