Gutachter von der Versicherung passt mir nicht, kann ich Zutritt verweigern ohne Leistungsverlust?

2 Antworten

Es gibt einen Fall, in dem ein Versicherungskunde den Schadenregulierer rausgeworfen hatte und die Versicherung daraufhin nicht zahlte. Das Gericht hat der Versicherung Recht gegeben, weil der Kunde der Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist. (http://www.aspect-online.de/finanztipps/schadensregulierer-lieber-nicht-rauswerfen-09042009.htm) Ich vermute, dass die Arbeit eines Gutachters hier ähnlich zu bewerten ist. Also nicht vor die Tür setzen. Ansonsten kannst du - wie oben beschrieben - ein Gegengutachten selbst in Auftrag geben.

Wenn Dir das Gutachten, was er macht nicht gefällt, kannst einen eigenen gutachter bestellen, den Du aber selbst bezahlen mußt.