KÜNDIGUNG EINER FONDSGEBUNDENEN KINDERRENTENVERSICHERUNG ?? Hab ich Chancen???

Hallo Ich habe ein großes Problem. Habe im März 2009 für meine 2 Kinder je eine Fondgeb. Kinderrentenvers. abgeschlossen. 75.- € sparen und 25.- € wie bei Vs üblich Verwaltung.= 100.-€. Jetzt habe ich jedoch, weil ich mich mit Versicherungen überhaupt nicht gut auskenne von meiner Bekannten ( Bankazubi) erfahren, das mir der Makler aber einen Vertrag ausgestellt hat in dem ich für meine Kinder nur 25.-€ spare aber dafür 75.-€ Verwaltung und Profisionskosten zahle und das 4 Jahre lang sprich 3600 bzw. 7200.-€ da ich ja 2 Kinder habe und ich für sie was sparen wollte. . Der Finanzmakler (wurde mir von einen (da noch) Freund empfohlen und wusste da noch nicht dass er für ihn arbeitet) meinte, dass die Versicherung bis 2013 nicht gekündigt werden kann und ich erst dann Chancen habe aus diesen Vertrag rauszukommen. Auf denn Hinweis, das er mich hintergangen und Betrogen hat und mir die Police falsch erklärt hat, obwohl ich damals stutzig war als ich die Police gesehen habe meinte er, ich habe gar nicht nachgefragt und ich könnte eh nichts beweisen. Ich hätte keine Chance. ??????????? FRAGE: HABE ICH EINE CHANCE AUS DIESEN VERTRAG WIEDER RAUSZUKOMMEN ???????? Habe Freitag 12,02,10 auch einen Termin beim Anwalt, aber ich will schon mal ein paar Tipps und Meinungen einholen. Ich weiß schon, Ich habe Riesen-Mist gebaut! Kann mir jemand da einen Ratschlag geben?

Falschberatung, Kündigung, Versicherung
Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung

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